Zehn Jahre nach dem Merenberger Bürgerentscheid steht ein Teil des früheren Windparkgebiets erneut zur Diskussion. In Löhnberg hat eine Mehrheit für die Verpachtung kommunaler Waldflächen gestimmt. Alte Prüfungsunterlagen zeigen, dass das frühere Projekt bereits erhebliche Kosten verursachte. Für Merenberg bleiben mögliche Auswirkungen und neue Zufahrtswege ungeklärt.
Merenberg sagte Nein – und zehn Jahre später ist der Windpark Oberlahn wieder Thema
Mehr als 218.000 Euro, kein gebauter Windpark und ein Bürgerentscheid, der die damaligen Pläne politisch zu Fall brachte. Die Geschichte des Windparks Oberlahn schien vor zehn Jahren beendet. Nun beschäftigt das Vorhaben die Region erneut. Während die Merenberger Bürger im Dezember 2016 mehrheitlich gegen die damalige Windkraftplanung gestimmt hatten, entschied sich die Nachbargemeinde Löhnberg im März dieses Jahres für den entgegengesetzten Weg. Dort sprach sich eine Mehrheit dafür aus, bestimmte gemeindeeigene Waldflächen an Windenergiebetreiber zu verpachten.
Besonders bemerkenswert: Zu den betroffenen Flächen gehört ein Teil des Vorranggebiets 1108, das die Gemeinde Löhnberg in ihrer amtlichen Bekanntmachung ausdrücklich dem ehemals geplanten Windpark Oberlahn zuordnet. Damit rückt ein Gebiet erneut in den Fokus, das bereits vor einem Jahrzehnt für erhebliche politische Auseinandersetzungen sorgte.
Doch diesmal stehen nicht nur neue Windenergieanlagen und mögliche Millioneneinnahmen zur Diskussion. Alte Prüfungsunterlagen zeigen, dass der gescheiterte Windpark bereits erhebliche finanzielle Folgen hatte. Allein Weilburg zahlte für die damalige Projektentwicklung 218.610,18 Euro. Auch Merenberg und Löhnberg erhielten Rechnungen, gegen die sie gerichtlich vorgingen. Die Auseinandersetzungen endeten später mit Vergleichen. Welche Beträge die beiden Gemeinden tatsächlich zahlten, geht aus den bislang ausgewerteten Unterlagen nicht hervor.
Für die Menschen in Merenberg stellt sich deshalb eine doppelte Frage: Welche Bedeutung hat ihr damaliges Nein noch, wenn unmittelbar nebenan neue Windkraftpläne verfolgt werden? Und wie lässt sich sicherstellen, dass Kosten, wirtschaftliche Risiken und tatsächliche Auswirkungen diesmal frühzeitig nachvollziehbar werden?
DAS WICHTIGSTE
Merenberg lehnte die damalige Windkraftplanung am 18. Dezember 2016 mit 60,07 Prozent der gültigen Stimmen ab. In Löhnberg befürworteten am 15. März 2026 dagegen 56,64 Prozent die Verpachtung bestimmter gemeindeeigener Waldflächen. Ein Projektentwickler hat bis zu acht mögliche Windenergieanlagen vorgestellt. Eine endgültige Betreiberwahl und genehmigte Anlagen sind durch die bislang ausgewerteten Unterlagen nicht nachgewiesen. Zugleich dokumentiert ein amtlicher Prüfungsbericht erhebliche Kosten des früher gescheiterten Projekts.
Im Überblick
Warum das ursprüngliche Vorhaben scheiterte, zeigt Der erste Anlauf. Wie Löhnberg inzwischen einen anderen Kurs eingeschlagen hat, beschreibt Die politische Wende. Welche finanziellen Folgen der frühere Windpark hinterließ, steht im Mittelpunkt von Die alte Rechnung. Warum die neuen Angebote gerade für Löhnberg attraktiv sein könnten, erklärt Das Versprechen der Millionen. Und weshalb Merenberg trotz seines früheren Bürgerentscheids erneut betroffen sein könnte, untersucht Die offene Grenze.
Ein Gemeinschaftsprojekt zerbricht am Widerstand
Ursprünglich sollte der Windpark Oberlahn ein gemeinsames Vorhaben der Kommunen Merenberg, Löhnberg und Weilburg werden. Zusammen mit den Stadtwerken Weilburg wollten sie die Windenergienutzung auf geeigneten Flächen vorantreiben. Die Stadtwerke übernahmen die Projektentwicklung. Eine gemeinsame Gesellschaft sollte später die entstandenen Kosten tragen.
Doch die Zusammenarbeit geriet ins Stocken, lange bevor ein Windrad errichtet werden konnte. Im September 2015 wurde das Projektverfahren zunächst gestoppt. Am 30. Juni 2016 beschloss die Stadt Weilburg schließlich, sich mit eigenen Grundstücken nicht weiter an der Errichtung von Windenergieanlagen zu beteiligen. Damit verlor das ursprüngliche Gemeinschaftsprojekt einen seiner kommunalen Partner.
Die verbleibenden Planungen konzentrierten sich auf Flächen im Bereich Merenberg und Löhnberg. In Merenberg sollte schließlich die Bevölkerung über die weitere Entwicklung entscheiden.
Am 18. Dezember 2016 gingen die Merenberger Bürger an die Wahlurnen. Das Ergebnis ließ wenig Interpretationsspielraum: 895 gültige Stimmen entfielen auf Nein, 595 auf Ja. Mit 60,07 Prozent setzte sich die ablehnende Seite durch.
Politisch war das eine klare Absage. Die Bürger hatten sich gegen die damalige Windkraftplanung ausgesprochen. Auch Löhnberg hatte sich nach damaliger Presseberichterstattung darauf verständigt, die Entscheidung der Merenberger Bevölkerung zu respektieren.
Der Windpark Oberlahn wurde nicht gebaut. Zurück blieben ein gescheitertes Gemeinschaftsprojekt, enttäuschte Erwartungen und die Frage, wer für die bis dahin entstandenen Projektkosten aufkommen musste.
Fast zehn Jahre später hat sich die politische Ausgangslage auf der Löhnberger Seite grundlegend verändert.
Löhnberg entscheidet anders als Merenberg
Als die Bürger in Löhnberg am 15. März 2026 über die Verpachtung kommunaler Waldflächen abstimmten, fiel das Ergebnis anders aus als zehn Jahre zuvor in Merenberg. 1.215 gültige Stimmen sprachen sich für die Verpachtung aus, 930 dagegen. Mit 56,64 Prozent setzte sich die Zustimmung durch. Auch das gesetzlich erforderliche Zustimmungsquorum wurde erreicht.
Die Entscheidung betraf bestimmte gemeindeeigene Flächen in den Windvorranggebieten 1108 und 2145. Dass dabei ein Teil des früheren Windparkgebiets Oberlahn erneut eine Rolle spielt, ergibt sich unmittelbar aus der amtlichen Beschreibung des Abstimmungsgegenstands.
Damit hat Löhnberg seinen politischen Kurs gegenüber dem früheren Projektgebiet verändert. Während sich die Gemeinde 2016 nach damaligen Presseberichten noch am Merenberger Votum orientieren wollte, entschied ihre Bevölkerung nun eigenständig zugunsten einer möglichen Windenergienutzung auf den bezeichneten Löhnberger Grundstücken.
Das ist rechtlich kein Widerspruch zum damaligen Bürgerentscheid in Merenberg. Beide Kommunen entscheiden grundsätzlich über ihre eigenen Angelegenheiten und Grundstücke. Das Nein der Merenberger Bürger untersagt einer Nachbargemeinde nicht, ihre Flächen für Windenergie bereitzustellen.
Dennoch bekommt die Entscheidung durch die gemeinsame Vorgeschichte eine besondere politische Bedeutung. Denn was vor zehn Jahren noch als übergreifendes Vorhaben mehrerer Gemeinden geplant war, könnte nun auf Löhnberger Flächen eine neue Perspektive erhalten.
Dass die Gemeinde an der Umsetzung ihres Bürgerentscheids arbeitet, zeigen die Sitzungsunterlagen der Gemeindevertretung. Bereits am 23. Juni 2026 stand eine interkommunale Abstimmung zur Entwicklung der Windvorranggebiete auf der Tagesordnung. Welche konkreten Vereinbarungen daraus entstanden, lässt sich anhand der bislang gesicherten Unterlagen nicht abschließend feststellen.
Am 3. September folgte ein weiterer politischer Schritt. Die Gemeindevertretung befasste sich mit einem Antrag zur Erstellung eines Projekt- und Zeitplans für die Umsetzung des Windkraft-Bürgerentscheids. Alle 19 anwesenden Gemeindevertreter stimmten dafür, den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Bau- und Planungsausschuss zu überweisen.
Gerade dieser Unterschied ist wichtig. Die Gemeindevertretung beschloss an jenem Abend weder einen fertigen Windpark noch einen verbindlichen Bauzeitplan. Sie überwies den Antrag zur weiteren Beratung. Die politische Arbeit am Vorhaben ist damit dokumentiert, eine abschließende Projektentscheidung jedoch nicht.
Wie groß ein künftiger Windpark werden könnte, zeigen die Vorstellungen verschiedener Projektentwickler, die sich bereits Anfang 2026 in Löhnberg präsentierten. Darunter befanden sich RWE, iTerra energy und wpd onshore.
RWE stellte in seinen Projektunterlagen einen Vorschlag mit bis zu acht Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von bis zu 54,4 Megawatt vor. Als möglichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme nennt das Unternehmen das Jahr 2030. Damit zeichnet sich eine Größenordnung ab, die deutlich über derjenigen des verkleinerten früheren Projektansatzes liegen könnte.
Noch handelt es sich allerdings um einen Projektvorschlag. Weder die endgültige Anlagenzahl noch die genauen Standorte oder die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit sind damit verbindlich festgestellt. Ebenso wenig lässt sich aus den bisher gesicherten Unterlagen eine abgeschlossene Betreiberwahl oder eine bereits erteilte Genehmigung ableiten.
Während Löhnberg also über den nächsten Anlauf berät, lohnt sich ein genauer Blick darauf, was der erste Versuch die beteiligten Kommunen gekostet hat.
Mehr als 218.000 Euro für einen Windpark, der nie gebaut wurde
Der aufschlussreichste Teil dieser Geschichte findet sich nicht in einer aktuellen Windkraftpräsentation, sondern in einem Jahre alten Prüfungsbericht der Stadt Weilburg.
Der Sonderdienst Revision des Landkreises Limburg-Weilburg untersuchte den städtischen Jahresabschluss 2016 und beschäftigte sich dabei auch mit den finanziellen Folgen des gescheiterten Windparks Oberlahn. Die Prüfer dokumentierten, dass die Stadtwerke Weilburg im Auftrag der beteiligten Kommunen bereits die Projektentwicklung übernommen hatten. Dafür waren Kosten entstanden, obwohl das Vorhaben später nicht verwirklicht wurde.
Ursprünglich sollte eine gemeinsame Gesellschaft diese Kosten tragen. Nachdem das Verfahren gestoppt und die weitere Zusammenarbeit aufgegeben worden war, stellte sich jedoch die Frage, wie die bereits entstandenen Aufwendungen verteilt werden sollten.
Am 23. Dezember 2016 überwies die Stadt Weilburg schließlich 218.610,18 Euro an die Stadtwerke. Der Betrag entsprach nach deren Aufstellung dem anteiligen Projektentwicklungsaufwand der Stadt.
Bemerkenswert ist dabei nicht allein die Höhe der Zahlung. Die Rechnungsprüfung beanstandete auch deren haushaltsrechtliche Behandlung. Für die Ausgabe waren im städtischen Haushalt keine entsprechenden Mittel vorgesehen. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte erst am 2. Februar 2017 und damit nach der Auszahlung.
Nach Einschätzung der Revision lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für diese außerplanmäßige Ausgabe zum Zeitpunkt der Zahlung nicht vor. Die Prüfer argumentierten unter anderem, dass die finanziellen Folgen nach dem Weilburger Ausstiegsbeschluss vom Juni 2016 nicht mehr als unvorhersehbar hätten gelten können.
Diese Feststellung betrifft ausdrücklich das damalige Verwaltungshandeln in Weilburg. Sie ist kein Nachweis für Unregelmäßigkeiten bei den heutigen Windkraftüberlegungen in Löhnberg.
Doch der Prüfungsbericht enthält noch einen weiteren bemerkenswerten Hinweis: Auch Merenberg und Löhnberg hatten Rechnungen für das frühere Windparkprojekt erhalten. Beide Gemeinden gingen dagegen gerichtlich vor. Erst später einigten sich die Beteiligten auf Vergleiche.
Was genau darin vereinbart wurde und wie viel Geld am Ende tatsächlich floss, lässt sich anhand der bisher ausgewerteten Passagen nicht beziffern.
Gerade diese Lücke ist von öffentlichem Interesse. Denn solange die endgültigen Vergleichsbeträge nicht bekannt sind, lässt sich auch nicht vollständig nachvollziehen, welche finanziellen Folgen das gescheiterte Projekt für die beteiligten Kommunen insgesamt hatte.
Der frühere Windpark Oberlahn zeigt damit, dass kommunale Windenergieprojekte bereits erhebliche Kosten verursachen können, lange bevor eine einzige Anlage Strom produziert. Projektentwicklung, Gutachten und Planungsverfahren kosten Geld. Scheitert ein Vorhaben, verschwinden diese Ausgaben nicht automatisch.
Ob bei der neuen Löhnberger Planung vergleichbare wirtschaftliche Verpflichtungen entstehen könnten, hängt von den noch zu klärenden Vertragsbedingungen ab. Ein unmittelbarer Vergleich mit dem früheren Projekt wäre deshalb voreilig. Die damaligen Erfahrungen liefern aber einen nachvollziehbaren Anlass, Kostenverteilung und Ausstiegsregelungen diesmal besonders genau zu prüfen.
Hohe Pachteinnahmen in Aussicht – aber wie sicher ist das Geld?
Für Löhnberg besitzt die Windkraft nicht nur eine energiepolitische, sondern auch eine erhebliche finanzielle Bedeutung.
Die angespannte Haushaltslage der Gemeinde war bereits vor dem Bürgerentscheid öffentlich bekannt. Vor diesem Hintergrund gewinnen mögliche Einnahmen aus Windenergie eine besondere Attraktivität.
Der Hessische Rundfunk berichtete im Juli 2025 über ein damaliges Angebot, das der Gemeinde nach ihren Angaben eine jährliche Pacht von 270.000 Euro je Windenergieanlage in Aussicht stellte. Auf Grundlage einer kommunalen Vorlage stand zudem eine rechnerische Größenordnung von rund 59,3 Millionen Euro über einen Zeitraum von 25 Jahren im Raum.
Für eine finanziell stark belastete Gemeinde sind solche Beträge erheblich. Doch zwischen einer wirtschaftlichen Aussicht und tatsächlich verfügbaren Haushaltsmitteln liegt ein weiter Weg.
Entscheidend ist zunächst, wie viele Anlagen überhaupt genehmigt und errichtet werden können. Hinzu kommen die Wahl des Projektentwicklers, die vertraglichen Zahlungsbedingungen und die Frage, ab wann die Gemeinde mit Einnahmen rechnen dürfte.
Gerade der zeitliche Zusammenhang verdient Beachtung. Während Löhnbergs Haushaltsprobleme bereits bestehen, sieht der veröffentlichte RWE-Zeitplan eine mögliche Inbetriebnahme erst für das Jahr 2030 vor. Ob zuvor bereits Zahlungen für die Flächensicherung oder andere vertragliche Leistungen vorgesehen sind, lässt sich aus den bisher ausgewerteten Unterlagen nicht abschließend feststellen.
Die Aussicht auf hohe Pachteinnahmen allein beantwortet deshalb noch nicht die Frage, welche wirtschaftliche Wirkung die Windkraft tatsächlich auf den Gemeindehaushalt haben könnte.
Auch mögliche Risiken gehören in diese Rechnung. Wer übernimmt die Kosten für notwendige Gutachten, Zufahrten oder weitere Planungsleistungen? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Verträge beendet werden? Und welche finanziellen Folgen hätte es, wenn ein Projekt nach Jahren der Vorbereitung doch nicht genehmigt oder verwirklicht würde?
Die Vergangenheit liefert hierzu keine Prognose für die Zukunft. Sie zeigt allerdings, warum Kommunen bei Windkraftprojekten nicht ausschließlich über mögliche Erträge sprechen sollten.
Eine belastbare wirtschaftliche Bewertung setzt voraus, dass nicht nur die versprochenen Einnahmen, sondern auch die tatsächlichen Vertragsbedingungen nachvollziehbar werden.
Merenbergs Nein kann Auswirkungen aus der Nachbarschaft nicht ausschließen
Während in Löhnberg mögliche Einnahmen und Projektentwicklungen diskutiert werden, dürfte sich für viele Menschen in Merenberg vor allem eine andere Frage stellen: Welche Auswirkungen hätte ein Windpark, der zwar auf Löhnberger Flächen entsteht, aber unmittelbar an die Nachbargemeinde heranrückt?
Das damalige Merenberger Nein bezog sich auf die konkrete kommunale Entscheidung von 2016. Es bedeutet nicht, dass Windenergieanlagen auf Grundstücken benachbarter Gemeinden grundsätzlich ausgeschlossen wären.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung wirkt ein erfolgreicher Bürgerentscheid wie ein endgültiger Beschluss der Gemeindevertretung. Eine Änderung ist frühestens nach drei Jahren möglich. Der Beschluss verliert seine Wirkung aber nicht allein deshalb, weil diese Frist verstrichen ist.
Ob Merenbergs Gemeindevertretung seit Dezember 2016 eine entsprechende neue Entscheidung über die damaligen kommunalen Flächen getroffen hat, müsste anhand der vollständigen Beschlussunterlagen geklärt werden.
Unabhängig davon könnten Anlagen auf Löhnberger Gebiet auch für Menschen in Merenberg sichtbar sein und weitere Auswirkungen haben. Dabei geht es um mögliche Geräuschimmissionen, Schattenwurf sowie Eingriffe in Natur und Landschaft. Welche Belastungen tatsächlich zu erwarten wären, lässt sich erst anhand konkreter Anlagenkoordinaten und der erforderlichen Fachgutachten beurteilen.
Eine weitere Frage betrifft den Bau selbst. Moderne Windenergieanlagen benötigen geeignete Zufahrtswege, Transportflächen und Netzanschlüsse. Die Bauteile müssen zu ihren Standorten gebracht, Fundamente errichtet und Kabel verlegt werden.
Ob dabei Wege oder Grundstücke auf Merenberger Gebiet benötigt werden könnten, ist derzeit nicht unabhängig belegt. Sollte dies der Fall sein, wären die entsprechenden Eigentumsverhältnisse, Genehmigungen und gegebenenfalls Nutzungsvereinbarungen zu klären.
Interessant ist zudem, dass Merenberg möglicherweise auch finanziell von Anlagen auf Löhnberger Gebiet profitieren könnte. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, betroffene Gemeinden an Einnahmen aus Windenergieanlagen zu beteiligen.
Dabei spielt unter anderem ein Umkreis von 2.500 Metern um den jeweiligen Turmmittelpunkt eine Rolle. Ob Merenberg eine Beteiligung angeboten werden müsste und ob daraus tatsächlich Einnahmen entstehen könnten, lässt sich ohne feststehende Anlagenstandorte und entsprechende Vereinbarungen noch nicht beurteilen.
Somit ist die Lage differenzierter, als es die beiden Abstimmungsergebnisse zunächst vermuten lassen. Merenberg hat über seine damalige Planung entschieden, Löhnberg über die grundsätzliche Bereitstellung eigener Flächen. Welche Folgen daraus für beide Kommunen entstehen, ist eine andere Frage.
Gerade weil der frühere Windpark als Gemeinschaftsprojekt begann, dürfte es von besonderem öffentlichen Interesse sein, ob und wie sich die beiden Gemeinden heute über die weitere Entwicklung austauschen.
Was jetzt wirklich geklärt werden muss
Der Windpark Oberlahn ist damit längst mehr als eine gewöhnliche Debatte über erneuerbare Energien. Seine Geschichte verbindet kommunale Selbstverwaltung, Bürgerentscheide, finanzielle Erwartungen und die Erfahrungen eines gescheiterten Gemeinschaftsprojekts.
Merenbergs Bürger haben 2016 eine eindeutige Entscheidung getroffen. Löhnbergs Bevölkerung hat sich 2026 ebenfalls mehrheitlich positioniert, allerdings in die entgegengesetzte Richtung. Beide Ergebnisse sind demokratisch zustande gekommen und müssen in ihrer jeweiligen rechtlichen Reichweite respektiert werden.
Noch offen ist jedoch, was die neue Löhnberger Entscheidung tatsächlich nach sich ziehen wird.
Bislang ist anhand der ausgewerteten Unterlagen kein abschließend genehmigter neuer Windpark nachgewiesen. Auch eine endgültige Anlagenplanung, konkrete Verträge und ein verbindlicher Zeitplan sind noch nicht vollständig öffentlich nachvollziehbar.
Vor allem fehlt weiterhin Klarheit darüber, welche möglichen Auswirkungen die neuen Planungen auf Merenberg haben könnten und ob die Gemeinde bei Grundstücksfragen, Zufahrten oder anderen Abstimmungen einbezogen werden müsste.
Hinzu kommt die finanzielle Vergangenheit. Die dokumentierte Weilburger Zahlung von 218.610,18 Euro und die früheren Rechtsstreitigkeiten mit Merenberg und Löhnberg machen deutlich, dass sich die Geschichte des ersten Windparks nicht allein auf einen abgelehnten Bürgerentscheid reduzieren lässt.
Welche Vergleichszahlungen damals tatsächlich vereinbart wurden, welche wirtschaftlichen Verpflichtungen Löhnberg heute eingehen könnte und auf welchen Grundstücken mögliche Anlagen schließlich geplant werden, sind überprüfbare Fragen. Antworten darauf können nur die entsprechenden Originalbeschlüsse, Vertragsunterlagen und späteren Genehmigungsdokumente liefern.
Das Merenberger Nein von 2016 ist ebenso dokumentiert wie das Löhnberger Ja von 2026. Doch ob aus dem neuen politischen Anlauf tatsächlich Windenergieanlagen werden – und zu welchen finanziellen und örtlichen Bedingungen –, steht noch nicht fest.
Die entscheidende Bewährungsprobe für das Vorhaben beginnt deshalb nicht erst, wenn die ersten Bagger anrollen. Sie beginnt mit der Transparenz über das, was die beteiligten Kommunen jetzt beschließen und vertraglich vereinbaren.
2halb3 wird insbesondere die ausstehenden Beschluss- und Vertragsfragen, die historischen Vergleichszahlungen sowie mögliche Auswirkungen auf Merenberg weiterverfolgen.
Weitere Recherchen von 2halb3
Welche Bedeutung kommunale Beschlüsse und offene Verträge für Windenergieprojekte haben, zeigt auch die 2halb3-Recherche zum Windpark Drei Eichen. Die Unterschiede zwischen beantragten und bereits genehmigten Anlagen dokumentiert unser Bericht zur Windkraft bei Bad Marienberg. Und wie wichtig die Rekonstruktion früherer Entscheidungen ist, zeigt die Aktenrecherche zum gestoppten Windpark Dierdorf.
Fehler entdeckt oder zusätzliche Informationen?
Sie verfügen über Beschlussunterlagen, Dokumente oder andere überprüfbare Informationen zum früheren oder aktuellen Windpark Oberlahn? Schreiben Sie uns an redaktion@2halb3.de. Wir prüfen sachliche Hinweise und korrigieren Fehler transparent.
Auch betroffene Kommunen, Behörden, Unternehmen und weitere Beteiligte können Stellungnahmen übermitteln. Relevante neue Informationen berücksichtigen wir gegebenenfalls in einem entsprechend gekennzeichneten Update.
QUELLEN
- Gemeinde Löhnberg – Amtliche Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids „Windenergie“ vom 15. März 2026 – Abstimmungsergebnis öffnen
- Gemeinde Löhnberg – Niederschrift der Gemeindevertretung vom 3. September 2026, TOP 12.5, Umsetzung des Windkraft-Bürgerentscheids – Sitzungsprotokoll öffnen
- Gemeinde Löhnberg – Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Juni 2026, interkommunale Abstimmung zur Entwicklung der Windvorranggebiete 1108 und 2145 – Tagesordnung öffnen
- Stadt Weilburg / Landkreis Limburg-Weilburg – Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2016, Projektentwicklungskosten des Windparks Oberlahn und haushaltsrechtliche Feststellungen – Prüfungsbericht öffnen
- RWE – Projektpräsentation „Windenergie für Löhnberg“, Dezember 2025, Anlagenzahl, Leistung und Zeitplanung – Projektunterlagen öffnen
- Frankfurter Neue Presse – Historische Berichterstattung zum Merenberger Bürgerentscheid und zum früheren Windpark Oberlahn – Bericht öffnen
- Hessischer Rundfunk / Hessenschau – Bericht vom Juli 2025 über mögliche Windkraftpachten und die Finanzlage Löhnbergs – Bericht öffnen
- Land Hessen – Hessische Gemeindeordnung, § 8b, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid – Gesetzestext öffnen
- Bundesministerium der Justiz – Erneuerbare-Energien-Gesetz, § 6, finanzielle Beteiligung der Kommunen – Gesetzestext öffnen
Mehr aus der Region: Weitere aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Recherchen aus Limburg-Weilburg finden Sie in unserem Regionalbereich Landkreis Limburg-Weilburg.

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