Symbolmotiv zur Windkraft in der VG Bad Marienberg. Drei neue Anlagen in Mörlen haben eine Genehmigung, vier weitere sind beantragt.

In Mörlen haben drei neue Windenergieanlagen grünes Licht. Für vier weitere Anlagen in Kirburg, Bölsberg und Lautzenbrücken läuft das Genehmigungsverfahren. In Unnau kommt ein genehmigter Solarpark hinzu. Beim dort möglichen Batteriespeicher bleibt die tatsächliche Umsetzung offen.

48,4 MW Windkraft: Was rund um Bad Marienberg wirklich feststeht

Sieben neue Großwindanlagen stehen in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg im Raum. Drei davon haben bereits grünes Licht. Für vier weitere läuft noch das Genehmigungsverfahren. Genau dieser Unterschied entscheidet über den tatsächlichen Stand.

KS Energiesysteme darf in Mörlen drei Anlagen mit zusammen 20,4 Megawatt errichten. ABO Energy beantragt weitere 28 Megawatt in Kirburg, Bölsberg und Lautzenbrücken. Zusammen ergeben beide Vorhaben 48,4 Megawatt.

Auch bei der Solarenergie wird es konkreter. Das Landesportal führt in Unnau einen Solarpark mit 990 Kilowatt als genehmigt. Der Bebauungsplan erlaubt dort außerdem einen Batteriespeicher. Ob der Betreiber ihn tatsächlich baut, bleibt offen.

DAS WICHTIGSTE

Drei Windräder in Mörlen haben eine Genehmigung. ABO Energy beantragt vier weitere Anlagen in Kirburg, Bölsberg und Lautzenbrücken. In Unnau führt das Land einen Solarpark mit 990 Kilowatt als genehmigt; ein Batteriespeicher bleibt bislang nur eine planerische Option.

Im Überblick: Mörlen – Vier weitere Windräder – 48,4 MW – Solarpark Unnau – Batteriespeicher – Was offen bleibt

Drei Anlagen haben grünes Licht

In Mörlen genehmigte die SGD Nord drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X. Jede Anlage soll 6,8 Megawatt leisten. Zusammen kommen die drei Anlagen auf 20,4 Megawatt.

Die Anlagen erreichen laut SGD Nord rund 266,5 Meter Gesamthöhe. Mehr als 25 Fachstellen beteiligte die Behörde am Verfahren. Die Genehmigung erlaubt Errichtung und Betrieb, sagt aber noch nichts über einen bereits erfolgten Bau.

Damit hat das Mörlener Projekt eine entscheidende rechtliche Hürde genommen. Für die Berichterstattung bleibt trotzdem wichtig: Eine erteilte Genehmigung ist nicht gleichbedeutend mit einer bereits errichteten oder einspeisenden Anlage.

Vier weitere Windräder: ABO Energy wartet noch auf die Genehmigung

Für Kirburg, Bölsberg und Lautzenbrücken beantragt ABO Energy vier Enercon E175 E2. Jede Anlage soll 7 Megawatt leisten, 175 Meter Nabenhöhe und 175 Meter Rotordurchmesser erreichen.

Am 15. September 2026 entschied die zuständige Behörde nach einer standortbezogenen Vorprüfung, dass das Vorhaben keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung braucht. Diese Entscheidung ersetzt keine Genehmigung der vier Windräder.

Der Unterschied ist wesentlich. Die UVP-Vorprüfung beantwortet eine Verfahrensfrage. Ob ABO Energy die vier Anlagen errichten und betreiben darf, entscheidet das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren.

Wer aus der UVP-Entscheidung bereits grünes Licht für vier Windräder ableitet, verkürzt den tatsächlichen Verfahrensstand. Das amtliche Verfahren bezeichnet das Vorhaben weiterhin als Antrag auf Genehmigung.

48,4 Megawatt: Die Zahl braucht einen Zusatz

Beide Windprojekte ergeben zusammen 48,4 Megawatt. Davon entfallen 20,4 Megawatt auf die genehmigten Mörlener Anlagen. Weitere 28 Megawatt gehören zum laufenden ABO-Verfahren.

Wer nur die Gesamtsumme nennt, verwischt damit zwei unterschiedliche Rechtsstände. Drei Anlagen haben die Genehmigung. Bei vier weiteren steht diese Entscheidung noch aus.

Gerade bei großen Energieprojekten entscheidet die Wortwahl über die Aussage. Aus „beantragt“ darf kein „genehmigt“ werden. Und selbst aus „genehmigt“ folgt noch nicht, dass eine Anlage bereits gebaut wurde.

Solarpark Unnau: 990 Kilowatt mit Genehmigungsstatus

Das Energieportal Rheinland-Pfalz führt für Unnau eine Freiflächen-PV-Anlage der Wenzelmann Energie GmbH. Der Datensatz nennt 990 Kilowatt Nennleistung und rund 12.377 Quadratmeter Standortfläche.

Das Portal führt den Planungsstand als „genehmigt“. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Betreiber den Solarpark bereits gebaut oder ans Netz angeschlossen hat. Einen solchen Nachweis liefern die bislang ausgewerteten Daten nicht.

Damit gilt auch beim Solarprojekt dieselbe Trennlinie wie bei der Windkraft: Die Genehmigung schafft eine rechtliche Grundlage. Über einen tatsächlichen Baubeginn oder eine bereits laufende Einspeisung sagt dieser Status allein nichts aus.

Batteriespeicher: Der Plan erlaubt ihn, mehr noch nicht

Der Bebauungsplan für den Solarpark Unnau erlaubt neben Trafostationen und weiteren Betriebseinrichtungen auch Batteriespeicher. Die Planung schafft damit die Möglichkeit für einen Speicher.

Die Unterlagen erlauben Batteriespeicher sogar außerhalb der Baugrenzen für die Solarmodule, solange sie innerhalb des Sondergebietes bleiben. Daraus folgt aber noch keine konkrete Speicherinvestition.

Konkrete Angaben zu Leistung, Kapazität, Investitionssumme oder Baubeginn liegen im ausgewerteten Plan nicht vor. Deshalb wäre die Aussage „In Unnau entsteht ein Batteriespeicher“ derzeit zu weitgehend.

Der korrekte Stand lautet: Die Planung ermöglicht einen Batteriespeicher. Ob der Betreiber diese Möglichkeit nutzt und in welcher Größenordnung, bleibt offen.

Hinter den sichtbaren Projekten beginnt die nächste Recherche

[Was offen bleibt] 2halb3 verfolgt parallel eine zweite Spur. Dabei geht es um ältere Gestattungs- und Nutzungsverträge, frühere Projektentwickler und mögliche Veränderungen bei Flächenrechten in der Verbandsgemeinde.

Diese Recherche gehört noch nicht zum gesicherten Tatsachenkern dieses Vorab-Beitrags. Firmenbezeichnungen oder historische Vertragsverbindungen allein belegen weder ein aktuelles Projekt noch eine heutige Rechtekette.

Fest steht damit: Die SGD Nord gab drei Anlagen in Mörlen grünes Licht. ABO Energy beantragt vier weitere in Kirburg, Bölsberg und Lautzenbrücken. Das Landesportal führt außerdem einen genehmigten Solarpark in Unnau.

Offen bleiben der weitere Zeitplan der Projekte, die tatsächliche Umsetzung des möglichen Batteriespeichers und die ältere Vertrags- und Projektgeschichte. Genau diese Punkte verfolgt 2halb3 in der nächsten Recherchephase weiter.

FEHLER ENTDECKT?

Schreiben Sie uns an redaktion@2halb3.de. Wir prüfen sachliche Hinweise und korrigieren Fehler transparent.

STELLUNGNAHME

Betroffene, Verantwortliche, Behörden, Betriebe und weitere Beteiligte können uns eine Stellungnahme übermitteln. Relevante Stellungnahmen prüfen wir redaktionell und berücksichtigen sie gegebenenfalls als transparent gekennzeichnetes Update.


Mehr aus der Region: Weitere aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Recherchen aus dem Westerwaldkreis finden Sie in unserem Regionalbereich Westerwaldkreis.


QUELLEN

Noch kein Kommentar vorhanden

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert