Dunkle Waldlandschaft als Symbolmotiv für das geplante Windenergieprojekt „Drei Eichen“ zwischen Helferskirchen, Leuterod, Vielbach und Quirnbach.

Die EVM hält am Windpark „Drei Eichen“ fest. Nach Angaben des Unternehmens bestehen allerdings noch keine Nutzungsverträge mit den beteiligten Ortsgemeinden. Selbst ohne die vorgesehenen Quirnbacher Flächen hält die EVM eine weitere Entwicklung grundsätzlich für möglich. Ausgerechnet was der Quirnbacher Gemeinderat am 30. September zu seiner eigenen Windenergieplanung beschlossen hat, ist öffentlich weiterhin nicht nachvollziehbar.

Windpark „Drei Eichen“ lebt weiter – doch eine entscheidende Antwort fehlt

Der geplante Windpark „Drei Eichen“ ist nicht vom Tisch. Das bestätigt die Energieversorgung Mittelrhein AG (EVM) auf Anfrage von 2halb3 ausdrücklich. Selbst wenn Quirnbach seine ursprünglich vorgesehenen Flächen nicht mehr zur Verfügung stellen sollte, wäre eine weitere Entwicklung des Projekts nach Einschätzung des Unternehmens grundsätzlich möglich. Gleichzeitig gibt es nach Angaben der EVM bislang noch keine abgeschlossenen Nutzungsverträge mit den beteiligten Ortsgemeinden.

Damit wird die Lage rund um Helferskirchen, Leuterod, Vielbach und Quirnbach nicht klarer, sondern komplizierter. Denn während die EVM am Projekt festhält, hat sich die kommunalpolitische Ausgangslage inzwischen verändert. In Vielbach wurde nach einem aktuellen Bericht der Rhein-Zeitung der dortige Planbeschluss wieder aufgehoben. Und in Quirnbach sollte der Gemeinderat bereits am 30. September darüber entscheiden, seinen eigenen Aufstellungsbeschluss für ein „Sondergebiet Windenergie“ ebenfalls wieder aufzuheben.

Was der Quirnbacher Rat tatsächlich beschlossen hat, lässt sich acht Tage nach dem angesetzten Sitzungstermin über das offizielle Ratsinformationssystem noch immer nicht feststellen. Dort steht die Sitzung weiterhin auf dem Status „eingeladen“. Unter den Dateien findet sich lediglich die Bekanntmachung; ein Beschlussauszug, eine Unterrichtung oder ein Sitzungsprotokoll sind bislang nicht hinterlegt. Die Tagesordnung selbst ist dagegen eindeutig: Unter TOP 11 sollte über die Aufhebung des Windenergie-Beschlusses vom 28. Mai entschieden werden, unter TOP 12 unmittelbar danach über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.

2halb3 hat deshalb versucht, die entscheidende Information selbst zu bekommen. Eine schriftliche Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Selters blieb bislang unbeantwortet. Mehrere telefonische Versuche führten trotz Weiterleitungen zu keiner belastbaren Auskunft über das Abstimmungsergebnis. Auch Quirnbachs Ortsbürgermeister Thorsten Götsch wollte auf telefonische Nachfrage von 2halb3 keine Auskunft zum Ergebnis geben.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Beschluss aufgehoben wurde. Es bedeutet aber ebenso wenig, dass er fortbesteht. Der belastbare Stand lautet vielmehr: Für die Öffentlichkeit ist derzeit nicht nachvollziehbar, was der Quirnbacher Gemeinderat zu einem zentralen Punkt des Windenergieprojekts beschlossen hat.

DAS WICHTIGSTE: „Drei Eichen“ wird von der EVM weiterverfolgt. Einen Quirnbacher Rückzug betrachtet das Unternehmen nicht automatisch als Ende des Gesamtprojekts. Abgeschlossene Nutzungsverträge mit den beteiligten Ortsgemeinden gibt es nach Angaben der EVM bislang nicht. Gleichzeitig bleibt öffentlich offen, was Quirnbach am 30. September über die mögliche Rücknahme seiner Windenergieplanung entschieden hat.

Im Überblick: Quirnbach – Entscheidung – EVM – Ohne Quirnbach – Nutzung – Vielbach – Verträge – Was offen bleibt

Erst Nein aus der Bevölkerung – dann der Planbeschluss

Die Entwicklung in Quirnbach begann nicht erst mit der September-Sitzung. Der Gemeinderat hatte im März eine amtliche Einwohnerbefragung zur möglichen Beteiligung der Gemeinde am Windpark „Drei Eichen“ beschlossen. Gegenstand war ausdrücklich nur eine einzelne Windenergieanlage auf Quirnbacher Gemarkung. Die Planungen in den Nachbargemeinden sollten davon unberührt bleiben. Das Ergebnis war rechtlich nicht bindend.

Das Votum fiel dennoch deutlich aus: Von 437 Wahlberechtigten gaben 273 ihre Stimme ab. 261 Stimmen waren gültig. 145 Teilnehmer beziehungsweise 55,6 Prozent stimmten gegen die Einleitung der Bauleitplanung, 116 beziehungsweise 44,4 Prozent dafür. Die Wahlbeteiligung lag bei 62,5 Prozent.

Trotz dieses Meinungsbildes beschloss der Gemeinderat am 28. Mai, einen Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie“ aufzustellen. Nach der amtlichen Bekanntmachung sollte der Geltungsbereich die gemeindeeigenen Flurstücke 10 und 11 in Flur 13 umfassen.

Dass ein solcher Beschluss nicht zwangsläufig das Ende einer politischen Diskussion bedeutet, zeigte sich vier Monate später. Für den 30. September wurde die mögliche Aufhebung genau dieses Beschlusses auf die Tagesordnung gesetzt.

Eine Entscheidung – aber öffentlich noch kein Ergebnis

Gerade hier entsteht die derzeit auffälligste Informationslücke.

Beim vorherigen Quirnbacher Sitzungstermin vom 28. Mai zeigt das Ratsinformationssystem den Status „durchgeführt“ an. Neben der Bekanntmachung sind dort eine Unterrichtung und das Gesamtprotokoll abrufbar.

Beim Termin vom 30. September sieht es anders aus. Am 8. Oktober steht dort weiterhin „eingeladen“. Veröffentlicht ist lediglich die Bekanntmachung. Dabei waren ausgerechnet zwei Punkte vorgesehen, die für den weiteren Verlauf von „Drei Eichen“ erheblich sein können: die mögliche Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Eine verspätete Veröffentlichung eines Protokolls beweist für sich genommen weder eine besondere Absicht noch eine rechtswidrige Zurückhaltung von Informationen. Eine solche Behauptung erhebt 2halb3 ausdrücklich nicht. Für die aktuelle Berichterstattung bleibt jedoch die schlichte Feststellung: Das Ergebnis einer für das Windenergieprojekt wichtigen kommunalpolitischen Entscheidung ist über die offiziellen Informationswege derzeit nicht nachvollziehbar.

Auch die direkte Recherche änderte daran bislang nichts. Die VG-Verwaltung beantwortete die schriftliche Anfrage von 2halb3 nicht. Telefonisch konnte trotz mehrerer Weiterleitungen kein auskunftsfähiger Ansprechpartner erreicht werden. Ortsbürgermeister Thorsten Götsch wollte ebenfalls keine Auskunft über das Ergebnis geben.

Deshalb wird 2halb3 an dieser Stelle keine Lücke mit Vermutungen füllen.

Das Unternehmen sagt eindeutig: Das Projekt läuft weiter

Während Quirnbach offen bleibt, schafft die EVM bei der entscheidenden Grundsatzfrage Klarheit.

2halb3 fragte das Unternehmen ausdrücklich, ob es das Windenergieprojekt „Drei Eichen“ derzeit weiterhin verfolge.

Die Antwort lautet: „Ja.“

Nach Einschätzung der EVM liege der Ball derzeit bei den Orts- und Verbandsgemeinden, über die weiteren Schritte zu befinden.

Damit lässt sich zumindest eine Frage beantworten: Das Unternehmen hat „Drei Eichen“ nicht aufgegeben.

Die vier ursprünglich einbezogenen Gemeinden sind Helferskirchen, Leuterod, Vielbach und Quirnbach. Bereits Ende 2025 hatten die Verbandsgemeinden Selters und Wirges erklärt, dass die vier Ortsgemeinderäte die entscheidungsbefugten kommunalen Gremien seien. Die EVM präsentierte das Projekt auch bei der gemeinsamen Informationsveranstaltung im Februar 2026.

Die bisherigen Planungen gingen nach veröffentlichten Berichten von bis zu sieben Windenergieanlagen im Gebiet „Drei Eichen“ aus. Dabei handelt es sich jedoch um den bisherigen Projektansatz und nicht um eine heute verbindlich feststehende Zahl tatsächlich zu bauender Anlagen.

Selbst ohne Quirnbach grundsätzlich weiter möglich

Besonders aufschlussreich ist deshalb die Antwort auf eine weitere Frage von 2halb3: Wäre „Drei Eichen“ ohne Beteiligung beziehungsweise ohne die vorgesehenen Flächen der Ortsgemeinde Quirnbach überhaupt noch technisch und wirtschaftlich realisierbar?

Die EVM erklärt dazu, grundsätzlich sei eine weitere Entwicklung und mögliche Realisierung des Projekts auch ohne die vorgesehenen Flächen Quirnbachs möglich. Die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit werde allerdings fortlaufend und entsprechend den jeweiligen Rahmenbedingungen bewertet.

Damit ist eines klar: Selbst wenn Quirnbach seinen bisherigen Kurs tatsächlich geändert haben sollte, wäre das nach Einschätzung der EVM nicht automatisch das Aus für „Drei Eichen“.

Mehr lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Es ist bislang nicht belegt, wie viele Windenergieanlagen in einem solchen Fall noch geplant würden, ob Standorte verändert werden müssten oder ob sich Zuwegungen, Kabeltrassen, Netzanschluss oder Wirtschaftlichkeit verändern würden. Auf die Frage nach den konkreten Auswirkungen der aktuellen Entwicklung in Quirnbach antwortet die EVM selbst, dies lasse sich derzeit nicht beurteilen.

Wer daraus heute bereits „sechs statt sieben Windräder“ macht, wäre deshalb weiter als die Fakten.

Noch keine abgeschlossenen Nutzungsverträge

Mindestens ebenso relevant ist der Vertragsstand.

Im Juni hatte die Rhein-Zeitung berichtet, nach den damaligen Entscheidungen aller vier Ortsgemeinderäte würden Pachtverträge mit der EVM ausgearbeitet. Erst wenn entsprechende Entwürfe vorlägen, sollten sich die Verbandsgemeinderäte mit den erforderlichen Änderungen ihrer Flächennutzungspläne befassen.

2halb3 wollte deshalb von der EVM wissen, ob mit Quirnbach, Vielbach, Leuterod und Helferskirchen inzwischen Pacht-, Nutzungs- oder sonstige Projektverträge abgeschlossen wurden.

Die Antwort ist bemerkenswert präzise formuliert: „Bislang wurden keine Nutzungsverträge mit den Ortsgemeinden abgeschlossen.“

Damit steht fest, dass die Nutzung der kommunalen Flächen jedenfalls noch nicht durch abgeschlossene Nutzungsverträge mit den vier Ortsgemeinden gesichert ist.

Mehr dürfen wir aus der Antwort nicht machen. Die Frage von 2halb3 war weiter gefasst als die Antwort der EVM. Ob daneben andere Vereinbarungen, Vorverträge, Optionen oder sonstige projektbezogene Absprachen bestehen, geht daraus nicht hervor.

Wie weit Vertragsverhandlungen oder Vertragsentwürfe bereits fortgeschritten sind, wollte das Unternehmen ebenfalls nicht offenlegen. Die EVM verweist dabei auf die Vertraulichkeit gegenüber den potenziellen Vertragspartnern.

Zwischen „Verträge werden ausgearbeitet“ und „Verträge sind unterschrieben“ liegt damit beim Projekt „Drei Eichen“ weiterhin eine entscheidende Strecke.

Auch dort ist der ursprüngliche Plan nicht mehr unverändert

Parallel dazu hat sich die Lage in Vielbach verändert.

Nach einem Bericht der Rhein-Zeitung vom 3. Oktober hat der Vielbacher Gemeinderat seinen Beschluss für das Sondergebiet Windenergie wieder aufgehoben. Die Zeitung berichtet zugleich, dass dies ausdrücklich keine generelle Absage an Windkraft darstellen soll.

Für „Drei Eichen“ ist das dennoch relevant. Im Juni bestand die Ausgangslage noch darin, dass alle vier beteiligten Ortsgemeinderäte die Einleitung ihrer Bauleitverfahren beschlossen hatten.

Diese geschlossene Ausgangslage besteht so nicht mehr.

Gleichzeitig wäre es falsch, daraus bereits das Scheitern des Gesamtprojekts abzuleiten. Genau dagegen spricht die aktuelle Stellungnahme der EVM: Das Unternehmen verfolgt „Drei Eichen“ weiter und hält eine Entwicklung grundsätzlich sogar ohne die vorgesehenen Quirnbacher Flächen für möglich.

Auch neue gesetzliche Rahmenbedingungen stehen im Raum

2halb3 fragte die EVM zudem nach der im Gesetzgebungsverfahren diskutierten Begrenzung von Grundstücksnutzungsentgelten für Windenergieanlagen und möglichen Folgen für „Drei Eichen“.

Das Unternehmen legt sich dazu derzeit nicht fest. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren könnten sich noch Änderungen ergeben; eine Bewertung sei deshalb erst nach dessen Abschluss möglich.

Auch hier gilt: Daraus lässt sich derzeit weder ableiten, dass eine solche Begrenzung „Drei Eichen“ gefährdet, noch dass sie für kommunale Kursänderungen verantwortlich ist.

Es ist ein möglicher künftiger wirtschaftlicher Rahmenfaktor – nicht mehr und nicht weniger.

„Drei Eichen“ ist weder beschlossen noch erledigt

Der aktuelle Projektstand passt damit nicht in die einfache Frage „Kommt der Windpark oder kommt er nicht?“.

Die EVM will weiter. Nach ihrer Einschätzung könnte die Entwicklung grundsätzlich sogar ohne Quirnbach fortgesetzt werden. Zugleich fehlen nach Angaben des Unternehmens weiterhin abgeschlossene Nutzungsverträge mit den Ortsgemeinden. Vielbach hat nach aktueller Berichterstattung seinen bisherigen Planbeschluss wieder zurückgenommen. Und in Quirnbach ist öffentlich noch nicht einmal nachvollziehbar, was der Gemeinderat über die mögliche Rücknahme seines eigenen Beschlusses entschieden hat.

Gerade diese Kombination ist der entscheidende Befund.

„Drei Eichen“ lebt als Projekt weiter – aber die politische und vertragliche Grundlage ist heute eine andere als noch im Juni.

Was jetzt zählt, sind keine Spekulationen über bereits feststehende Windräder oder ein angeblich erledigtes Projekt. Entscheidend werden die tatsächlich gefassten kommunalen Beschlüsse, die weiteren Entscheidungen der Verbandsgemeinden, der Vertragsstand und schließlich die planungs- und genehmigungsrechtlichen Verfahren sein.

Und in Quirnbach beginnt die nächste Transparenzfrage schon deutlich früher:

Was hat der Gemeinderat am 30. September tatsächlich beschlossen?

Sobald der amtliche Beschluss veröffentlicht oder 2halb3 eine belastbare Auskunft dazu erhält, wird dieser Beitrag transparent aktualisiert.

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Stellungnahme: Betroffene, Verantwortliche, Behörden, Betriebe und weitere Beteiligte können uns eine Stellungnahme übermitteln. Eingehende Stellungnahmen werden redaktionell geprüft und – sofern für den Sachverhalt relevant – gegebenenfalls als transparent gekennzeichnetes Update berücksichtigt.


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QUELLEN

  • Verbandsgemeinde Selters – Ratsinformationssystem, 12. Sitzung des Gemeinderates Quirnbach vom 30. September 2026. Sitzung und Tagesordnung öffnen
  • Verbandsgemeinde Selters – Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie“ vom 26. Juni 2026. Amtliche Bekanntmachung öffnen
  • Verbandsgemeinde Selters – 11. Sitzung des Gemeinderates Quirnbach vom 28. Mai 2026 mit Unterrichtung und Gesamtprotokoll. Sitzungsunterlagen öffnen
  • Mitteilungsblatt / Linus Wittich – Ergebnis der amtlichen Einwohnerbefragung Quirnbach vom 11. Mai 2026. Amtliches Ergebnis öffnen
  • Mitteilungsblatt / Linus Wittich – Bekanntmachung zur amtlichen Einwohnerbefragung „Drei Eichen“. Bekanntmachung öffnen
  • Verbandsgemeinden Selters und Wirges – Informationsportal Windenergie und Informationsveranstaltung Februar 2026. Informationsportal öffnen
  • Energieversorgung Mittelrhein AG – schriftliche Stellungnahme an 2halb3 vom 6. Oktober 2026.
  • Rhein-Zeitung – Berichte zum Projektstand vom 12. Juni sowie zur Entwicklung in Vielbach vom 3. Oktober 2026. Bericht zum Projektstand im Juni Bericht zur Vielbacher Entscheidung

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