Der Bedarf für neue Sport- und Ganztagskapazitäten ist dokumentiert. Doch die finanzielle Entwicklung wirft Fragen auf: Unter derselben Investitionsnummer steigen die im Haushalt ausgewiesenen Gesamtauszahlungen von 20,1 auf 37,47 Millionen Euro. Gleichzeitig nennen andere amtliche Unterlagen 30,5 beziehungsweise rund 32 Millionen Euro. Welche Zahl beschreibt den tatsächlichen Kostenstand – und wie viel muss die öffentliche Hand am Ende selbst tragen?
30,5, 32 oder 37,47 Millionen? Westerburgs offene Kostenrechnung
Westerburg. Der Neubau im Schulzentrum Westerburg lässt sich nicht seriös als überflüssiges Prestigeprojekt abtun. Rund 5.000 Schülerinnen und Schüler besuchen dort sechs Schulen. Eine Machbarkeitsstudie und die Sportstättenplanung hatten einen Fehlbedarf bei den Hallenkapazitäten festgestellt. Genau deshalb treiben die Verbandsgemeinde Westerburg und der Westerwaldkreis gemeinsam eine neue Dreifachsporthalle voran. Hinzu kommen Lehrschwimmbecken, Zentralmensa, Bibliothek und Lehrküche. Das Projekt soll einen jahrzehntelangen Bedarf decken. Doch je tiefer man in Haushaltspläne, Beschlussvorlagen und Finanzierungsunterlagen einsteigt, desto drängender wird eine andere Frage: Was kostet dieses Vorhaben eigentlich wirklich?
Die Antwort fällt überraschend schwer. 20,1 Millionen Euro stehen im Haushaltsplan 2023. Ein Jahr später sind es 25 Millionen Euro. Für 2025 und 2026 weist die Verbandsgemeinde unter derselben Investitionsnummer I50-0175 Gesamtauszahlungen von 37,47 Millionen Euro aus. Gleichzeitig erklärte eine Beschlussvorlage der Verwaltung Anfang 2025, für die Maßnahme seien 30,5 Millionen Euro vorgesehen. Der Westerwaldkreis wiederum arbeitete kurz darauf mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 von rund 32 Millionen Euro. Es geht also nicht um ein paar Tausend Euro Differenz. Zwischen den öffentlich genannten Größenordnungen liegen Millionen.
Von 20,1 auf 37,47 Millionen Euro im Haushalt
Der erste Blick gilt den Haushaltsplänen der Verbandsgemeinde, weil sie einen Vergleich unter derselben Investitionsnummer ermöglichen. Für I50-0175 „Neubau Dreifachsporthalle Westerburg“ veranschlagte der Haushaltsplan 2023 Gesamtauszahlungen von 20,1 Millionen Euro. Im Haushaltsplan 2024 stieg dieser Wert auf 25 Millionen Euro. 2025 erreichte die Position 37,47 Millionen Euro. Im aktuellen Haushaltsplan 2026 steht derselbe Gesamtbetrag weiterhin.
Damit liegen die im Haushalt ausgewiesenen Gesamtauszahlungen heute 17,37 Millionen Euro beziehungsweise rund 86 Prozent über dem Ansatz von 2023. Das ist eine erhebliche Entwicklung – aber noch kein sauberer Beleg dafür, dass sich die eigentlichen Baukosten um 86 Prozent verteuert haben. „Gesamtauszahlungen“ einer Haushaltsposition und eine technische Kostenberechnung nach DIN 276 sind nicht automatisch dasselbe. Wer daraus vorschnell eine „Kostenexplosion von 86 Prozent“ macht, würde unterschiedliche Rechengrößen vermischen.
Genau diese notwendige Differenzierung führt allerdings zum Kernproblem: Die Öffentlichkeit muss die verschiedenen Zahlen überhaupt miteinander in Beziehung setzen können. In den von 2halb3 geprüften öffentlich zugänglichen Projektunterlagen findet sich bislang keine konsolidierte Darstellung, die erklärt, weshalb aus 20,1 Millionen zunächst 25 Millionen und schließlich 37,47 Millionen Euro Gesamtauszahlungen wurden und wie sich diese Haushaltswerte zur aktuellen Baukostenberechnung verhalten.
Eine Maßnahme – mehrere amtliche Millionenbeträge
Besonders auffällig wird das Anfang 2025. Eine Beschlussvorlage der Verbandsgemeinde vom 6. Januar 2025 hält ausdrücklich fest: Für die Maßnahme seien unter der Buchungsstelle 21515009 und der Investitionsnummer I50-0175 30,5 Millionen Euro vorgesehen. Eine erläuternde Anlage nennt die Vorlage nicht.
Nur wenige Wochen später beschäftigte sich der Kreisausschuss des Westerwaldkreises mit demselben Großprojekt. Laut der dortigen Vorlage 0101/XI war die Entwurfsplanung Ende 2024 abgeschlossen. Auf Grundlage einer Kostenberechnung nach DIN 276 bezifferte der Kreis den gesamten Projektkomplex auf rund 32 Millionen Euro. Nach einer damals vorsichtigen Schätzung rechnete der Kreis mit etwa 5,5 Millionen Euro Landesförderung und kalkulierte seinen eigenen Anteil nach Förderung mit rund 9,5 Millionen Euro.
Daneben stehen die 37,47 Millionen Euro Gesamtauszahlungen, die der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für I50-0175 ausweist. Diese drei Zahlen müssen sich nicht zwingend widersprechen. Sie können unterschiedliche Stände, Abgrenzungen oder haushalterische Betrachtungen darstellen. Nur: Eine öffentlich nachvollziehbare Überleitung zwischen 30,5 Millionen, rund 32 Millionen und 37,47 Millionen Euro ist in den von uns geprüften Unterlagen nicht erkennbar.
Das ist der eigentliche Konflikt. Bei einem derart großen kommunalen Bauvorhaben darf die Antwort auf die Frage „Was kostet das Projekt?“ nicht davon abhängen, welches amtliche Dokument ein Bürger gerade öffnet.
Der Abriss läuft teilweise sogar unter einer anderen Nummer
Noch komplizierter wird der Vergleich durch vorbereitende Maßnahmen. Für den zweiten Abrissabschnitt der ehemaligen Hauptschule plante die Verbandsgemeinde im Haushalt 2025 870.000 Euro ein. Die entsprechende Beschlussvorlage führt diese Arbeiten unter einer anderen Investitionsnummer. Trakt A und der Sporttrakt sollten verschwinden, damit der Neubau auf der frei werdenden Fläche entstehen kann.
Das bedeutet nicht automatisch, dass 870.000 Euro einfach auf die 37,47 Millionen Euro aufgeschlagen werden dürfen. Genau das wäre buchhalterisch ohne vollständige Projektkostenübersicht unseriös. Es zeigt aber, weshalb eine transparente Gesamtrechnung notwendig wäre: Welche vorbereitenden Arbeiten gehören zum Gesamtprojekt? Welche Ausgaben laufen außerhalb von I50-0175? Welche Planungskosten, Abrisskosten und Ausstattungen sind in welcher Summe enthalten?
Ein Bürger sollte dafür nicht mehrere Haushaltspläne, Gremienvorlagen und Investitionsnummern miteinander abgleichen müssen.
Politik versprach „deutliche Kostenminderung“
Ein weiterer Punkt verdient Aufmerksamkeit. Ursprünglich sollte das Vorhaben in zwei Bauabschnitten entstehen. Zunächst waren Dreifachsporthalle und Lehrschwimmbecken vorgesehen. Danach sollten weitere Bestandsgebäude weichen und Mensa, Lehrküche sowie Bibliothek folgen. Diese Variante hatte einen praktischen Vorteil: Die bestehende Sporthalle und das vorhandene Lehrschwimmbecken hätten zunächst weiter genutzt werden können.
Im September 2024 änderte die Politik den Kurs. Alles sollte in einem Bauabschnitt entstehen. Die Verwaltung führte dafür drei wesentliche Argumente an: eine „deutliche Kostenminderung“, eine kürzere Bauzeit und höhere Fördermöglichkeiten. Der Hauptausschuss stimmte dem Wechsel einstimmig mit 14 Ja-Stimmen zu.
Das kann eine wirtschaftlich richtige Entscheidung gewesen sein. Doch gerade angesichts der später sichtbaren Haushaltsentwicklung stellt sich eine einfache Kontrollfrage: Wie hoch war diese „deutliche Kostenminderung“ eigentlich in Euro?
In der öffentlich zugänglichen Beschlussvorlage wird sie nicht beziffert. Eine Anlage führt das Dokument nicht auf. Daraus lässt sich nicht schließen, dass intern keine Berechnung existierte. Es bedeutet aber, dass die zentrale wirtschaftliche Begründung für eine wichtige Projektentscheidung aus der öffentlich einsehbaren Vorlage nicht quantitativ überprüfbar ist.
Wenn ein kommunales Großprojekt auf einen Schlag anders gebaut wird, weil dadurch angeblich deutlich Kosten gespart werden, sollte später nachvollziehbar sein, welche Einsparung damals erwartet wurde – und ob sie tatsächlich eingetreten ist.
1,65 Millionen Euro Spende – und ein größeres Schwimmbecken
Auch beim Lehrschwimmbecken lohnt der zweite Blick. Ursprünglich war eine Wasserfläche von 12,5 mal 8 Metern vorgesehen. Die Else Schütz Stiftung bot der Verbandsgemeinde 1,65 Millionen Euro an, um stattdessen ein 16,66 mal 10 Meter großes Becken zu ermöglichen. Nach dem Spendenangebot erfordert die größere Wasserfläche auch eine entsprechende Vergrößerung des Gebäudes. Die Architekten hatten den zusätzlichen Aufwand damals mit ungefähr 1,65 Millionen Euro eingeschätzt. Die Stiftung band ihre Zahlung an die Umsetzung des größeren Beckens.
Für die Bürger ist das zunächst ein bemerkenswertes Plus: Ein privater Geldgeber übernimmt die angenommenen zusätzlichen Herstellungskosten und ermöglicht eine größere öffentliche Einrichtung. Die aktuelle Projektbeschreibung der Verbandsgemeinde nennt zudem einen Hubboden, mit dem sich das Becken flexibel nutzen und außerhalb des Badebetriebs abdecken lässt. Das kann auch energetische Vorteile bringen.
Trotzdem endet die Rechnung nicht am Tag der Eröffnung. Ein größeres Becken muss über Jahrzehnte beheizt, belüftet, gereinigt, gewartet und instand gehalten werden. Das Spendenangebot finanziert den beschriebenen zusätzlichen Investitionsaufwand, nicht pauschal die späteren laufenden Kosten. In den von 2halb3 geprüften öffentlich zugänglichen Unterlagen ist eine gesonderte Bezifferung der langfristigen betrieblichen Mehrkosten der Beckenvergrößerung nicht erkennbar.
Auch hier gilt: Das größere Becken kann fachlich und gesellschaftlich sinnvoll sein. Gerade dann sollte die politische Entscheidung nicht nur mit dem geschenkten Baukapital, sondern auch mit den Folgekosten über den gesamten Lebenszyklus begründet werden.
Wer trägt welche Kosten?
Die finanzielle Verantwortung verteilt sich sehr unterschiedlich zwischen Westerwaldkreis und Verbandsgemeinde. Bei der Dreifachsporthalle trägt der Kreis nach den beschlossenen Schlüsseln 67 Prozent und die Verbandsgemeinde 33 Prozent. Beim Lehrschwimmbecken liegt die Kostenverantwortung dagegen vollständig bei der Verbandsgemeinde. Für die Mensa gelten 26 Prozent Kreis und 74 Prozent Verbandsgemeinde. Bibliothek und Lehrküche fallen ebenfalls vollständig auf die Verbandsgemeinde. Innenhof und Außenanlagen teilen sich beide Träger hälftig; beim Parkplatz übernimmt die Verbandsgemeinde 60 und der Kreis 40 Prozent.
Damit ist eine Million Euro Mehrkosten nicht einfach eine Million Euro Mehrkosten für „die öffentliche Hand“. Entscheidend ist, bei welchem Bauteil sie entsteht. Zusätzliche Kosten am Schwimmbecken treffen die Verbandsgemeinde anders als Mehrkosten an der Sporthalle.
Umso wichtiger wäre eine aktuelle Kostenmatrix, aus der Bürger auf einen Blick erkennen können: Wie hoch ist der aktuelle Kostenstand jedes Teilprojekts? Welche Zuschüsse sind bereits rechtsverbindlich bewilligt? Welche werden lediglich erwartet? Was tragen Kreis und Verbandsgemeinde aus eigenen Mitteln?
Fördergeld ist noch nicht vollständig eingepreist
Ausgerechnet bei der Förderung räumt der Haushaltsplan 2026 selbst eine Unsicherheit ein. Erwartete Fördermittel für große Schulbaumaßnahmen, darunter den Neubau der Dreifachsporthalle, konnten bei der Finanzplanung noch nicht vollständig berücksichtigt werden. Als Grund nennt die Verbandsgemeinde, dass Höhe und Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der Haushaltsaufstellung noch nicht vollständig bekannt waren. Dadurch könne der tatsächliche Kreditbedarf später niedriger ausfallen.
Das ist ausdrücklich kein Beleg für eine Finanzierungslücke. Es wäre ebenso falsch, aus dem Haushaltsplan abzuleiten, bereits fest eingeplante Fördermillionen seien verloren. Der Hinweis zeigt jedoch, dass ein wesentlicher Teil der endgültigen Finanzierungsrechnung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht abschließend feststand.
Konkret dokumentiert ist unter anderem eine Förderung von 200.000 Euro aus dem „Klimabündnis Bauen Rheinland-Pfalz“. Daneben nennt die Verbandsgemeinde Schulbauförderung, das Regionale Zukunftsprogramm, weitere Klima- beziehungsweise Landesförderung sowie Bundesmittel für den Ganztagsausbau. Die 1,65 Millionen Euro der Else Schütz Stiftung kommen hinzu.
Der Bedarf ist real – das entbindet nicht von Kontrolle
Bei aller Kritik an der finanziellen Transparenz darf ein wesentlicher Punkt nicht untergehen. Das Schulzentrum Westerburg braucht Infrastruktur. Rund 5.000 Schülerinnen und Schüler an sechs Schulen erzeugen einen erheblichen Bedarf an Sport-, Essens- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Die Untersuchung des Schulstandorts hatte einen Fehlbedarf bei den Sporthalleneinheiten ergeben. Die geplante Zentralmensa soll täglich bis zu 500 Essen ausgeben und bietet rund 300 Sitzplätze. Die Dreifachsporthalle soll teilbar sein und bei Veranstaltungen bis zu 600 Personen aufnehmen.
Auch energetisch setzt die Planung nicht schlicht auf einen konventionellen Großbau. Vorgesehen sind Holzbauweise, Dachbegrünung, Wärmerückgewinnung, die Einbindung in das bestehende Wärmenetz sowie eine Photovoltaikanlage. Diese Elemente können helfen, Energieverbrauch und spätere Betriebskosten zu begrenzen.
Deshalb wäre die einfache Schlagzeile „Politik verschwendet Millionen“ derzeit nicht durch die Fakten gedeckt. Ebenso wenig reicht aber die Gegenposition, ein nachgewiesener Bedarf rechtfertige jede finanzielle Entwicklung automatisch. Öffentliche Millionenprojekte brauchen beides: eine fachliche Begründung und eine Rechnung, die Bürger nachvollziehen können.
Bürgermeister Hof trägt politische Verantwortung – der Kreis ebenso
Auf Seiten der Verbandsgemeinde liegt die politische und administrative Verantwortung unter anderem bei Bürgermeister Markus Hof. Beschlussvorlagen ermächtigten ihn, nach den jeweiligen Ausschreibungen Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, teilweise unter dem Vorbehalt von Haushaltsbeschluss und aufsichtsbehördlicher Genehmigung.
Der Westerwaldkreis ist ebenfalls zentral beteiligt. Der damalige Landrat Achim Schwickert verwies öffentlich auf den dokumentierten Fehlbedarf bei den Sporthallenkapazitäten und unterstützte das gemeinsame Projekt. Der Kreis hatte Anfang 2025 nach erwarteter Förderung mit einem eigenen Anteil von rund 9,5 Millionen Euro gerechnet.
Verantwortung bedeutet dabei nicht, dass einzelne Amtsträger persönlich für jede Kostenänderung verantwortlich gemacht werden können. Baupreise, Planungsfortschritt, technische Anforderungen, Förderbedingungen und Vergabeergebnisse verändern Projekte. Politische Verantwortung bedeutet aber sehr wohl, diese Veränderungen nachvollziehbar zu erklären – insbesondere dann, wenn Haushaltsansätze deutlich steigen.
Die unbeantwortete Millionenfrage
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Westerburg eine neue Sporthalle braucht. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Auch Mensa, Schwimmunterricht und moderne Bildungsinfrastruktur haben einen klaren öffentlichen Nutzen.
Die brisantere Frage lautet: Welche Zahl gilt heute als belastbarer Kostenrahmen für das Gesamtprojekt?
Sind es die 30,5 Millionen Euro aus der Beschlussvorlage der Verbandsgemeinde? Die rund 32 Millionen Euro aus der DIN-276-Kostenberechnung des Westerwaldkreises? Oder müssen Bürger für ihre finanzielle Betrachtung auf die 37,47 Millionen Euro Gesamtauszahlungen im Haushalt schauen? Welche Ausgaben laufen zusätzlich über andere Investitionsnummern? Wie viel Förderung ist inzwischen tatsächlich bewilligt und wie hoch wird am Ende der Nettoanteil von Verbandsgemeinde und Kreis?
Die unterschiedlichen Zahlen können fachlich erklärbar sein. Erklärt sind sie in den öffentlich zugänglichen Unterlagen bislang nicht so, dass ein Bürger die Entwicklung ohne eigene Aktenrecherche nachvollziehen kann.
Gerade deshalb lohnt der Blick auf dieses Projekt jetzt – nicht erst nach der Eröffnung. Denn Kostenkontrolle findet nicht statt, wenn das letzte Gewerk bezahlt wurde. Sie muss während Planung, Ausschreibung und Bau funktionieren.
Wer im Westerburger Schulzentrum lernt, unterrichtet, Sport treibt oder Vereinsarbeit leistet, kennt zudem eine Seite des Projekts, die keine Haushaltstabelle abbilden kann. Ist der Neubau aus Ihrer Sicht überfällig? Wo fehlen heute Hallenzeiten, Schwimmzeiten oder Mensakapazitäten? Oder haben Sie Einblick in Planungsstände, Kostenentwicklungen oder öffentliche Unterlagen, die weitere Fragen beantworten? Schreiben Sie uns. Entscheidend sind überprüfbare Informationen und Dokumente.
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Quellen
- Verbandsgemeinde Westerburg: Haushaltsplan 2023 – Investition I50-0175, geplante Gesamtauszahlungen 20,1 Millionen Euro.
- Verbandsgemeinde Westerburg: Haushaltsplan 2024 – Investition I50-0175, geplante Gesamtauszahlungen 25 Millionen Euro.
- Verbandsgemeinde Westerburg: Haushaltsplan 2025 – Investition I50-0175, Gesamtauszahlungen 37,47 Millionen Euro.
- Verbandsgemeinde Westerburg: Haushaltsplan 2026 – Investition I50-0175, Finanzplanung und Hinweise zu erwarteten Fördermitteln.
- Verbandsgemeinde Westerburg: Beschlussvorlage VO/2024/0636 vom 6. Januar 2025 – Kostenaufteilung und Ansatz von 30,5 Millionen Euro.
- Verbandsgemeinde Westerburg: Beschlussvorlage VO/2024/0373 – Wechsel von zwei Bauabschnitten auf einen Bauabschnitt.
- Westerwaldkreis: Vorlage 0101/XI für den Kreisausschuss vom 3. Februar 2025 – DIN-276-Kostenberechnung von rund 32 Millionen Euro, Förderannahmen und Kostenanteil des Kreises.
- Verbandsgemeinde Westerburg: Beschlussvorlage VO/2024/0538 – 870.000 Euro für den zweiten Abrissabschnitt der ehemaligen Hauptschule.
- Else Schütz Stiftung: Spendenangebot vom 31. Mai 2024 über 1,65 Millionen Euro zur Vergrößerung des Lehrschwimmbeckens.
- Verbandsgemeinde Westerburg: Projektinformation zum Großprojekt im Schulzentrum – Nutzung, Baukonzept, Förderung und technische Ausstattung.
- Verbandsgemeinde Westerburg: Förderung für nachhaltiges Bauen – 200.000 Euro Förderung aus dem Klimabündnis Bauen Rheinland-Pfalz.
- Eigene Recherche von 2halb3-News – Abgleich der Haushaltspläne, Gremienvorlagen, Projektunterlagen und Kostenstände.

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