Baustelle an der L3279 mit aufgerissener Fahrbahn, freigelegten Leitungen, Bagger und Absperrungen.

Gemeinde Dornburg und Hessen Mobil begründen rund vier Wochen Verzögerung mit zuvor nicht bekannten Kanal- und Drainageleitungen. Doch die Ausschreibungsunterlagen rechneten ausdrücklich mit Suchgräben, Kanal-TV und zahlreichen Leitungskonflikten. Gleichzeitig war die jetzt als „Erweiterung“ bezeichnete Sanierung bis Dorndorf längst geplant – und sollte laut eigener Ausschreibung bereits am 1. September beginnen.

Vier Wochen Verzögerung trotz eingeplanter Leitungsrisiken: Was war an der L3279 wirklich unbekannt?

Dornburg/Frickhofen – Eine einfache Erklärung, die Fragen hinterlässt

Vier Wochen länger Baustelle, weil unter der Straße Leitungen auftauchten, von denen vorher niemand wusste. So lässt sich die aktuelle Erklärung für die Verzögerung an der L3279 in Frickhofen auf einen einfachen Satz reduzieren. Nur wird diese Erklärung umso schwieriger, je tiefer man in die Planungs- und Vergabeunterlagen schaut.

Hessen Mobil und die Gemeinde Dornburg teilten Anfang September gemeinsam mit, im zweiten Bauabschnitt seien „zuvor nicht bekannte Kanal- und Drainageleitungen“ instandgesetzt worden. Außerdem habe eine Gasleitung punktuell isoliert werden müssen. Die ursprünglich für Mitte August vorgesehene Fertigstellung des Abschnitts verschiebe sich deshalb um etwa vier Wochen. Asphaltierungsarbeiten sind nun für Mitte September vorgesehen. Mitteilung von Hessen Mobil vom 1. September 2026

Ein nachvollziehbarer Vorgang? Möglich. Bei älteren Straßen können Bestandsunterlagen unvollständig sein, Leitungen anders verlaufen als eingezeichnet oder längst vergessene Entwässerungsanlagen im Boden liegen. Einen Beleg dafür, dass bei der Planung der L3279 ein Fehler gemacht wurde, gibt es bislang nicht.

Die Akten zeigen allerdings etwas anderes sehr deutlich: Dass Leitungen Probleme bereiten könnten, war keineswegs überraschend.

Suchgräben, Kameras und 205 kalkulierte Leitungskreuzungen

In einer öffentlich zugänglichen Spiegelung der Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses zur Ortsdurchfahrt finden sich zahlreiche Positionen, die ausschließlich dem Umgang mit vorhandenen Leitungen dienen. Schon für den Wasserleitungsbau waren fünf Kubikmeter Suchgraben, 25 Erschwernispositionen für Leitungskreuzungen sowie Sicherungsarbeiten an Kabel-, Gas- und Wasserleitungen vorgesehen. Bei den Wasser-Hausanschlüssen kamen weitere 60 Leitungskreuzungen hinzu.

Beim Kanalbau sah die Planung nochmals zehn Kubikmeter Suchgraben, 30 Leitungskreuzungen, 35 Meter Sicherung bestehender Kabel sowie 175 Meter Sicherung vorhandener Gas- und Wasserleitungen vor. Weitere 90 Leitungskreuzungen wurden für Kanal-Seitenanschlüsse angesetzt.

Rechnerisch ergeben sich damit 205 Stück kalkulierte Erschwernispositionen für Leitungskreuzungen. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass unter der L3279 205 verschiedene Leitungen liegen. Ein und dieselbe Leitung kann an verschiedenen Stellen oder bei verschiedenen Gewerken betroffen sein. Die Zahl beweist etwas anderes: Der Bauherr und seine Planer behandelten den Untergrund offensichtlich als einen Bereich, in dem erhebliche Konflikte mit bestehenden Leitungen zu erwarten waren.

Gerade deshalb drängt sich eine Frage auf: Was war an den später entdeckten Leitungen tatsächlich noch unbekannt?

War ihre Existenz unbekannt? Stimmte ihre eingezeichnete Lage nicht? Lagen sie in einer anderen Tiefe? War nur ihr schlechter Zustand überraschend? Oder bestand das unvorhergesehene Problem darin, dass bekannte Leitungen plötzlich repariert werden mussten?

Diese Unterschiede sind erheblich. In der gemeinsamen Mitteilung von Gemeinde und Hessen Mobil werden sie bislang nicht erklärt.

Der alte Kanal sollte sogar vor Baubeginn gefilmt werden

Noch deutlicher wird die Vorbereitung beim Kanal. Das Leistungsverzeichnis enthält einen eigenen Abschnitt mit der Bezeichnung „Kanal-TV vor Baubeginn, alte Kanäle“. Vorgesehen waren unter anderem die Reinigung von 180 Metern Altkanal, eine TV-Untersuchung über dieselbe Länge, Untersuchungsberichte und Haltungsberichte mit Fotos. Für Seitenanschlüsse sollte außerdem eine Schiebekamera vorgehalten und 25-mal eingesetzt werden.

Daraus folgt nicht automatisch, dass die nun gefundenen Leitungen bei diesen Untersuchungen hätten erkannt werden müssen. Eine alte Drainage, die keinen Anschluss an den untersuchten Kanal besitzt, bleibt einer Kamera im Rohr verborgen. Ebenso kann eine stillgelegte oder vollständig anders verlaufende Leitung außerhalb des untersuchten Systems liegen.

Trotzdem wird damit eine zentrale Frage unvermeidbar: Welche Bestandskenntnisse lieferten Suchgräben und Kamerabefahrung tatsächlich – und worin bestand anschließend die Überraschung, die vier Wochen zusätzliche Bauzeit verursachte?

Selbst die Dokumentation nach Abschluss der Arbeiten ist detailliert vorgesehen. Öffentliche Wasserleitungen, Wasser-Hausanschlüsse, Kanäle, Kanal-Hausanschlüsse und Straßenabläufe sollen vermessen und digitale Bestandsunterlagen übergeben werden.

Dass eine saubere Leitungsdokumentation wichtig ist, war den Projektbeteiligten also offensichtlich bewusst.

Ausgerechnet für Kanal und Wasser führt die Spur ins Rathaus

Interessant wird die Zuständigkeitsfrage durch die eigene Internetseite der Gemeinde. Dornburg erklärt dort Bauverantwortlichen, wo sie Leitungsbestände erhalten können. Für Strom und Gas verweist die Gemeinde auf die zentrale Planauskunft der Syna. Bestandspläne für Kanal- und Wasserleitungen gibt es dagegen bei der Gemeinde Dornburg, Bauamtsleitung, oder beim Planungsbüro. Anschlüsse an den öffentlichen Kanal müssen nach Gemeindeangaben zudem von Mitarbeitern der Abwasserentsorgung abgenommen werden; anschließend soll ein Abnahmeprotokoll ausgestellt werden. Gemeinde Dornburg: Informationen für Bauverantwortliche

Daraus darf nicht vorschnell der Vorwurf entstehen, Dornburg habe „seine eigenen Leitungen vergessen“. Noch ist öffentlich nicht bekannt, wem die gefundenen Kanal- und Drainageleitungen gehören, wie alt sie sind und welchem Zweck sie dienten. Gerade bei Drainagen kommen mehrere Verantwortliche infrage.

Sollte sich allerdings herausstellen, dass eine unbekannte Leitung Teil des kommunalen Kanalbestands war, wird die Frage nach Qualität und Vollständigkeit der Bestandsunterlagen unmittelbar relevant.

Mehr als ein Jahr Planung vor dem ersten Bagger

Von einer kurzfristig vorbereiteten Baustelle kann kaum die Rede sein. Bereits im Februar 2025 beauftragte der Gemeindevorstand das Ingenieurbüro Best aus Lahnau mit Ingenieurleistungen für die Sanierung von Kanal und Wasserleitung in der Limburger Straße beziehungsweise Dorndorfer Straße. Das Honorar wurde mit 71.169,21 Euro brutto angegeben.

Im August 2025 folgte nach Auswertung durch das Ingenieurbüro Best ein Auftrag an das Büro IFG aus Limburg-Staffel für ein Baugrund- und Bodengutachten. Dafür wurden 7.795,69 Euro brutto beschlossen. Ein Baugrundgutachten ersetzt keine Leitungsauskunft und soll hier auch nicht als solche dargestellt werden. Es unterstreicht aber den erheblichen zeitlichen und technischen Vorlauf der Maßnahme.

Im Februar 2026 bezeichnete Bürgermeister Andreas Höfner Best in der Gemeindevertretung als das betreuende Ingenieurbüro. Nach dessen Empfehlung erhielt die Firma Koch aus Westerburg den Auftrag für die abschnittsweise Erneuerung von Kanal und Wasserleitung für 549.669,37 Euro brutto. Für Verkehrssicherungsleistungen wurden weitere 3.062,69 Euro an AVS vergeben. Die Ausschreibung lief nach Angaben der Gemeinde über Hessen Mobil.

Bislang gibt es keinerlei belastbaren Hinweis auf ein Fehlverhalten des Ingenieurbüros Best, des Bauunternehmens Koch oder der Syna. Ohne Leistungsbilder, Bestandspläne, Suchschachtungsprotokolle, Bautagesberichte, Behinderungsanzeigen und mögliche Nachträge wäre jede persönliche Schuldzuweisung unseriös.

Genau diese Unterlagen würden allerdings zeigen, wo das Problem entstanden ist.

Ein Bauzeitenplan mit wenig Raum für Überraschungen

Hessen Mobil kündigte im April rund sieben Monate Bauzeit an. Die Ortsdurchfahrt sollte in vier Abschnitten erneuert und voraussichtlich im Oktober fertiggestellt werden. Gerade Bauabschnitt zwei war mit Kanal-, Wasser- und weiteren Leitungsarbeiten der aufwendigste Teil. Ursprünglicher Zeitplan von Hessen Mobil

Die nun eingetretene Verzögerung beweist nicht, dass dieser Zeitplan von Anfang an unrealistisch war. Schließlich wurde der erste Bauabschnitt nach amtlicher Darstellung planmäßig abgeschlossen. Außerdem räumte die Planung dem zweiten Abschnitt mehrere Monate ein.

Offensichtlich war der Ablauf jedoch stark davon abhängig, dass Kanal-, Wasser-, Versorgungs- und anschließende Straßenarbeiten nacheinander funktionieren. Gerät ein Gewerk auf diesem kritischen Pfad ins Stocken, können folgende Arbeiten nicht einfach darüber hinweg gebaut werden.

Damit lautet die sachlichere Frage nicht, ob der Plan „unmöglich“ war. Sie lautet: Welcher zeitliche Risikopuffer war für genau jene Leitungsprobleme vorgesehen, mit denen die Ausschreibung ausdrücklich gerechnet hatte?

Eine Antwort ist öffentlich bislang nicht erkennbar.

Die „erfreuliche Erweiterung“ war längst geplant

Noch auffälliger als die Leitungsfrage ist die Kommunikation über die freie Strecke zwischen Frickhofen und Dorndorf.

Am 1. September teilten Hessen Mobil und die Gemeinde mit, die Gesamtmaßnahme werde „erfreulicherweise“ bis zum Ortseingang Dorndorf erweitert. Im weiteren Text heißt es, die Fahrbahnerneuerung auf der freien Strecke könne im Zuge des vierten Bauabschnitts „direkt mit ausgeführt“ werden.

Wer nur diese Mitteilung liest, könnte daraus den Eindruck gewinnen, die zusätzliche Sanierung sei erst jetzt möglich geworden.

Die Akten erzählen eine andere Geschichte.

Bereits am 19. Februar berichtete Bürgermeister Höfner der Gemeindevertretung über ein Schreiben der hessischen Verkehrsstaatssekretärin Ines Fröhlich vom 9. Februar. Darin heißt es, die grundhafte Erneuerung der L3279 zwischen Dorndorf und Frickhofen sei für 2026 eingeplant, im Entwurf zum Landeshaushalt enthalten und solle voraussichtlich ab Oktober umgesetzt werden. Hessen Mobil befinde sich sowohl hierzu als auch wegen der Ortsdurchfahrt bereits in Abstimmung mit der Gemeinde.

Der endgültige Straßenbau- und Erhaltungsplan 2026 führt anschließend beide Projekte separat als Neubeginne: 480.000 Euro Gesamtbaukosten für den Straßenanteil der Ortsdurchfahrt und 530.000 Euro für die rund 0,7 Kilometer lange freie Strecke Dorndorf–Frickhofen. Straßenbau- und Erhaltungsprogramm Hessen 2026

Damit war die Strecke nach Dorndorf lange vor der jetzt gemeldeten Verzögerung vorgesehen.

Am Tag der Verzögerungsmeldung sollte dort eigentlich gebaut werden

Noch problematischer wird die Wortwahl durch die eigene Ausschreibung von Hessen Mobil.

Die freie Strecke wurde unter der Vergabenummer VG-0483-2026-0064 als eigenständige Baumaßnahme ausgeschrieben. Umfang: rund 730 Meter Fahrbahn und ungefähr 4.500 Quadratmeter Fläche. Als vorgesehener Ausführungszeitraum steht dort unmissverständlich:

Beginn: 1. September 2026. Ende: 16. Oktober 2026.

Die Angebotsfrist endete bereits am 1. Juli, die Bindefrist am 31. Juli. Ausschreibung der freien Strecke bei Vergabe Hessen

Damit entsteht ein bemerkenswerter zeitlicher Widerspruch.

Ausgerechnet am 1. September – also an dem Tag, an dem die freie Strecke laut Ausschreibung beginnen sollte – veröffentlichte Hessen Mobil die Nachricht über die Verzögerung der Ortsdurchfahrt. Nun soll der vierte Abschnitt erst Mitte Oktober beginnen. Dabei könne dann auch die Strecke Richtung Dorndorf direkt mit erledigt werden.

Mitte Oktober liegt praktisch auf dem ursprünglich ausgeschriebenen Fertigstellungstermin 16. Oktober der separaten Dorndorf-Strecke.

Warum der Beginn dieses eigenständigen Auftrags von Anfang September auf ungefähr Mitte Oktober gewandert ist, lässt sich den veröffentlichten Informationen nicht entnehmen.

Die vier Wochen Verzögerung im zweiten Bauabschnitt allein erklären rechnerisch auch nicht ohne Weiteres eine Verschiebung des Starts der freien Strecke um ungefähr sechs Wochen. Bauabläufe lassen sich zwar nicht schlicht wie Kalenderwochen addieren. Unterschiedliche Sperrkonzepte, Auftragnehmer, Personal, Geräte oder organisatorische Abhängigkeiten können Folgeverschiebungen verursachen. Gerade deshalb wäre jedoch eine Erklärung sinnvoll.

Selbst „Bauabschnitt 5“ tauchte schon vorher auf

Ein weiteres Indiz steckt im öffentlich gespiegelt verfügbaren Leistungsverzeichnis der ursprünglichen Ortsdurchfahrt. Im dort enthaltenen Verkehrssicherungskonzept folgt nach den Bauabschnitten drei und vier ausdrücklich ein „Bauabschnitt 5 (freie Strecke)“. Dafür waren 80 Tage Vorhaltung der Verkehrssicherung vorgesehen; für die Kontrolle der Verkehrs- und Umleitungssicherung enthält das Verzeichnis Mengenansätze von jeweils 278 Tagen.

Dabei ist Transparenz wichtig: Die Details stammen aus einer öffentlich zugänglichen Wiedergabe der Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses. Die ursprüngliche Ausschreibung ist auf der offiziellen Vergabeplattform inzwischen wegen des abgelaufenen Sichtbarkeitszeitraums nicht mehr vollständig öffentlich einsehbar. Der Fund ist deshalb ein starkes Planungsindiz, aber kein Ersatz für die vollständige Vergabeakte.

Zusammen mit dem Schreiben des Verkehrsministeriums und der späteren eigenen Ausschreibung der freien Strecke bleibt aber kaum Zweifel daran, dass Dorndorf nicht erst aufgrund der aktuellen Verzögerung als neue Idee hinzugekommen ist.

Die aktuelle Bezeichnung als „Erweiterung“ ist deshalb mindestens missverständlich.

Was kosten die zusätzlichen Arbeiten?

Auch beim Geld bleiben Fragen.

Im April bezifferte Hessen Mobil die gesamte Ortsdurchfahrt auf rund 1,35 Millionen Euro. Knapp 60 Prozent sollte die Gemeinde übernehmen, gut 40 Prozent das Land Hessen.

Nach den zusätzlichen Leitungsarbeiten und der vierwöchigen Verzögerung nennt Hessen Mobil im September weiterhin rund 1,35 Millionen Euro Gesamtkosten für die Ortsdurchfahrt. Davon sollen aktuell rund 585.000 Euro auf den vom Land getragenen Straßenbau entfallen. Für die freie Strecke werden weitere 544.000 Euro genannt.

Dass die gerundete Gesamtsumme trotz zusätzlicher Leistungen unverändert bleibt, muss kein Widerspruch sein. Nachträge können innerhalb vorhandener Reserven liegen, bereits ausgeschriebene Positionen können lediglich mengenmäßig ausgeschöpft werden oder bestimmte Arbeiten können einem anderen Kostenträger zugeordnet sein.

Nur ist bislang öffentlich nicht erkennbar, wie hoch die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten sind und wer sie trägt.

Bemerkenswert ist zudem die Differenz zum Landesprogramm. Dort wurden für den Straßenanteil der Ortsdurchfahrt 480.000 Euro Gesamtbaukosten angesetzt, inzwischen nennt Hessen Mobil 585.000 Euro. Das sind 105.000 Euro beziehungsweise knapp 22 Prozent mehr. Für die freie Strecke stieg die genannte Größenordnung von 530.000 auf 544.000 Euro.

Daraus lässt sich ausdrücklich keine Kostenexplosion durch die unbekannten Leitungen ableiten. Die 480.000 Euro sind ein Planwert des Straßenbauprogramms, keine zwingend identische Auftragssumme. Ausschreibungsergebnisse, aktualisierte Mengen und Kostenfortschreibungen können die Differenz erklären.

Unbeantwortet bleibt dennoch: Wann und warum wurde der Straßenbauanteil der Ortsdurchfahrt von 480.000 auf 585.000 Euro fortgeschrieben?

Dornburg kann Mehrkosten durchaus offen beziffern

Dass unerwartete Leitungsprobleme finanzielle Folgen haben können und Dornburg solche Folgen grundsätzlich transparent beziffern kann, zeigt ausgerechnet dasselbe Sitzungsprotokoll vom Februar.

Bei einem Schachtbauwerk in Langendernbach stellte sich nach Angaben des Bürgermeisters heraus, dass weitere anbindende Zuleitungen marode waren. Der ursprüngliche Haushaltsansatz reichte nicht. Die Gemeinde beschloss eine überplanmäßige Ausgabe von 23.650,60 Euro und benannte sogar die Finanzierung aus vorhandener Liquidität.

Bei der L3279 kennen Bürger dagegen bisher Zusatzarbeiten und vier Wochen mehr Bauzeit, aber keinen entsprechenden Eurobetrag.

Das muss nicht bedeuten, dass Informationen zurückgehalten werden. Möglich ist schlicht, dass eine endgültige Nachtragsprüfung noch nicht abgeschlossen ist oder keine gesonderte überplanmäßige Ausgabe notwendig wurde.

Gerade deshalb sollte die Kostenentwicklung später nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wer trägt die Verantwortung?

Hessen Mobil verantwortet den Straßenbau und führte nach Angaben der Gemeinde die gemeinsame Ausschreibung durch. Dornburg ist beim kommunalen Kanal- und Wasserleitungsbau beteiligt. Das Ingenieurbüro Best wurde für die Planung beziehungsweise Betreuung dieses Bereichs beauftragt. Die Firma Koch führt die entsprechenden Tiefbauarbeiten aus. Syna ist als Versorgungsträger an der Gemeinschaftsmaßnahme beteiligt.

Welcher dieser Beteiligten für die vierwöchige Verzögerung verantwortlich ist, lässt sich derzeit nicht seriös feststellen.

Dafür müsste geklärt werden, welche Bestandspläne dem Ingenieurbüro vorlagen, welches konkrete Leistungsbild vereinbart war, wo die vorgesehenen Suchgräben angelegt wurden, was die Kanal-TV-Untersuchung ergab und wann welche zusätzliche Leitung entdeckt wurde. Ebenso entscheidend wären Bautagesberichte, Protokolle der Baustellenbesprechungen, schriftliche Behinderungsanzeigen sowie Nachtragsangebote und deren Prüfung.

Erst diese Dokumente könnten unterscheiden, ob hier ein unvermeidbarer Altleitungsfund, ein Dokumentationsproblem, eine Planungsabweichung oder eine andere Ursache vorliegt.

Politische Protokolle ausgerechnet aus der entscheidenden Woche fehlen noch teilweise

Auch die politische Chronologie ist derzeit nicht vollständig nachvollziehbar. Die Gemeindevertretung tagte am 25. August, also nur wenige Tage vor der öffentlichen Verzögerungsmeldung. Auf der Protokollseite ist diese Sitzung inzwischen aufgeführt. Der dort gesetzte Link zum Dokument führte bei unserer Recherche allerdings auf eine 404-Fehlerseite. Dasselbe gilt aktuell für das gelistete Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses vom 17. August. Protokollübersicht der Gemeinde Dornburg

Daraus ergibt sich kein belastbarer Verdacht auf eine bewusste Nichtveröffentlichung. Die fehlerhafte URL spricht eher für ein technisches Problem.

Interessant bleibt der Inhalt. Ob die Gemeindevertretung am 25. August bereits über die Bauverzögerung oder mögliche Mehrkosten informiert wurde, lässt sich über den derzeit defekten Link nicht kontrollieren. Beim Ortsbeirat Dorndorf stand am 27. August unter anderem der allgemeine Tagesordnungspunkt „Laufende Projekte“ auf der Agenda. Das entsprechende Protokoll war zum Recherchezeitpunkt noch nicht auf der Protokollseite eingestellt. Auch das Protokoll der Frickhofener Ortsbeiratssitzung vom 1. September fehlt dort bislang.

Positiv ist allerdings: Hessen Mobil und Gemeinde bieten nach eigener Mitteilung jeden Montag um 10 Uhr eine Baustellenbesprechung vor Ort an, an deren Beginn Betroffene teilnehmen können. Das ist eine konkrete Möglichkeit, Fragen unmittelbar auf der Baustelle anzusprechen.

Die Behördenerklärung ist möglich – aber noch nicht vollständig

Nach Sichtung der Unterlagen wäre es falsch, bereits von einem bewiesenen Planungsversagen zu sprechen. Ebenso falsch wäre der Eindruck, niemand habe mit Leitungen im Untergrund gerechnet.

Das Gegenteil ist dokumentiert.

Suchgräben waren vorgesehen. Kanal-TV war vorgesehen. Sicherungsarbeiten für bestehende Versorgungsleitungen waren vorgesehen. Leitungskreuzungen wurden in großer Zahl kalkuliert. Die Planung für Kanal und Wasser lief mehr als ein Jahr vor dem Baubeginn.

Trotzdem verursachten anschließend zuvor nicht bekannte Kanal- und Drainageleitungen nach amtlicher Darstellung rund vier Wochen Verzögerung.

Genau diese Lücke zwischen umfangreicher Vorsorge und späterer Überraschung ist die eigentliche Geschichte.

Noch deutlicher wird der Widerspruch bei Dorndorf. Die freie Strecke war lange vor den Problemen Bestandteil der Landesplanung, bereits im Februar mit der Gemeinde abgestimmt und im Sommer als eigenständige Baumaßnahme mit einem Zeitraum vom 1. September bis 16. Oktober ausgeschrieben. Am ursprünglich vorgesehenen ersten Bautag wurde sie dann öffentlich als „erfreuliche Erweiterung“ der verzögerten Ortsdurchfahrt präsentiert – mit einem faktischen Beginn erst ungefähr zu ihrem zuvor vorgesehenen Fertigstellungstermin.

Das ist zumindest erklärungsbedürftig.

Die Bürger müssen nicht erwarten, dass eine Baustelle ohne Überraschungen läuft. Gerade bei alter Infrastruktur wäre das unrealistisch. Sie dürfen aber erwarten, dass nachvollziehbar erklärt wird, was überrascht hat, warum es trotz der vorgesehenen Untersuchungen nicht früher erkannt wurde, wie viel die Folgen kosten und weshalb ein bereits ausgeschriebenes Folgeprojekt seinen Termin verliert.

Bis diese Punkte beantwortet sind, bleibt von der einfachen Geschichte der „unbekannten Leitungen“ vor allem eines übrig:

eine ganze Reihe bekannter Fragen.

Wer als Anwohner, Beschäftigter oder Beteiligter eigene Unterlagen, Fotos oder Informationen zum Bauablauf besitzt und die Chronologie ergänzen kann, kann sich vertraulich an unsere Redaktion wenden. Relevant sind insbesondere Informationen über den tatsächlichen Leitungsfund, frühere Arbeiten an Kanal oder Drainagen, Bauunterbrechungen sowie bekannte Terminänderungen.

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