72 Arbeitsplätze sind vorhanden, 85 sollen im bestehenden Rathaus möglich sein. Trotzdem plant die Verbandsgemeinde für rund 100 Plätze – bei angenommenen Gesamtkosten von 13 Millionen Euro.
Selters plant für rund 100 Arbeitsplätze: Wie modern ist die „Verwaltung 3.0“ wirklich?
72 Arbeitsplätze gibt es heute im Rathaus der Verbandsgemeinde Selters. Nach einer Neuordnung des Gebäudes sollen dort rechnerisch 85 Plätze möglich sein. Trotzdem richtet die VG ihre Planungen auf rund 100 Arbeitsplätze aus.
Hinter dieser Differenz stehen nicht nur einige zusätzliche Schreibtische. Im Haushaltsplan 2026 der Verbandsgemeinde Selters findet sich für Sanierung, Erweiterung oder Neubau des Verwaltungsgebäudes eine weit größere Zahl: 13 Millionen Euro.
Noch handelt es sich um angenommene Gesamtkosten und nicht um einen feststehenden Endpreis. Auch die Entscheidung zwischen Sanierung, Erweiterung und Ersatzneubau ist nicht gefallen. Dennoch steht bereits jetzt eine Frage im Raum, die vor jeder Millionenentscheidung beantwortet werden muss:
Wie viele Arbeitsplätze braucht die Verwaltung tatsächlich – und wie viele werden lediglich vorsorglich eingeplant?
Aus 72 werden 85 – und aus 85 plötzlich 100
Die von 2halb3 ausgewerteten Vergabeunterlagen zeichnen ein erstaunliches Bild. Im Rathaus stehen derzeit 72 eingerichtete Arbeitsplätze zur Verfügung. Durch eine veränderte Raumaufteilung könnten nach den Berechnungen der VG rund 85 Plätze im Bestand entstehen.
Das reicht der bisherigen Planung jedoch nicht. Das künftige Nutzungskonzept soll sich an rund 100 Arbeitsplätzen orientieren. Für die fehlenden 15 Plätze setzt das vorläufige Raumprogramm einen Anbau an.
Die angenommene Gesamtfläche steigt dadurch von rund 2.580 auf etwa 2.980 Quadratmeter Bruttogrundfläche. Das entspricht einer Erweiterung um ungefähr 400 Quadratmeter oder gut 15 Prozent.
Nicht die gesamte Zusatzfläche entfällt auf Büros. Vorgesehen sind auch Archive, Besprechungsräume, Sozialflächen, ein Trauzimmer und weitere Nebenräume. Diese Funktionen gehören zu einem Rathaus. Trotzdem hängt ein wesentlicher Teil der Erweiterung an der Annahme, dass rund 100 vollwertige Arbeitsplätze benötigt werden.
Doch eine Beschäftigtenzahl ist noch keine Arbeitsplatzquote.
Teilzeit, Homeoffice, Außentermine, Fortbildungen, Urlaub und Krankheit sorgen dafür, dass nie alle Mitarbeiter gleichzeitig im Gebäude sitzen. Wer ein Rathaus für die kommenden Jahrzehnte plant, muss diese Realität berücksichtigen – erst recht bei einem Projekt, das sich selbst „Verwaltung 3.0“ nennt.
Ein moderner Name ersetzt keine Auslastungsrechnung
Die EU-weite Ausschreibung verlangt ein „zukunftsfähiges Nutzungskonzept“ für rund 100 Arbeitsplätze. Flexible Arbeitsplatzmodelle, Digitalisierung, Barrierefreiheit und Energieeffizienz sollen dabei eine zentrale Rolle spielen.
Das klingt modern. Öffentlich nachvollziehbare Zahlen zur tatsächlichen Auslastung fehlen bislang jedoch.
Wie viele Beschäftigte arbeiten an einem gewöhnlichen Spitzentag gleichzeitig im Rathaus? Welchen Anteil haben Teilzeitkräfte? Wie häufig nutzen Mitarbeiter Homeoffice? Welche Stellen erfordern wegen Publikumsverkehr, Datenschutz oder besonderer Arbeitsabläufe tatsächlich ein festes Büro?
Ohne diese Angaben bleibt offen, ob 100 Arbeitsplätze einen belegten Bedarf darstellen oder lediglich den großzügigsten Planungsfall.
Die VG berücksichtigt bei ihrer Zahl nach den ausgewerteten Unterlagen neben besetzten Stellen auch offene Positionen, Auszubildende, Praktikanten und mögliche künftige Aufgaben. Eine solche Vorsorge kann sinnvoll sein. Sie darf aber nicht alles in einen Topf werfen.
Eine bereits beschlossene und finanzierte Stelle ist etwas anderes als eine Personalreserve für spätere Jahre. Ein Auszubildender benötigt möglicherweise einen Arbeitsplatz – aber nicht zwangsläufig ein dauerhaft unberührtes Büro. Gleiches gilt für Beschäftigte, die regelmäßig mobil, im Außendienst oder in Teilzeit arbeiten.
Wer mit Steuergeld baut, sollte diese Unterschiede nicht verwischen.
Zwölf Quadratmeter für jeden Arbeitsplatz
Für die zusätzlichen Büroplätze rechnet die Planung pauschal mit zwölf Quadratmetern Nutzfläche pro Arbeitsplatz.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 nennt für Büroarbeitsplätze in Zellenbüros einen Richtwert von acht bis zehn Quadratmetern einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen. Bei Großraumbüros gelten wegen des höheren Verkehrsbedarfs und möglicher Störungen zwölf bis 15 Quadratmeter.
Selters sieht nach den Raumlisten überwiegend Einzel- und Doppelbüros vor. Zwölf Quadratmeter können im Einzelfall trotzdem nötig sein – etwa bei Publikumsverkehr, umfangreichen Aktenbeständen oder besonderen Anforderungen an Vertraulichkeit.
Fragwürdig wird der Ansatz dort, wo er ohne erkennbare Differenzierung für alle zusätzlichen Plätze gilt. Bereits zwei Quadratmeter mehr pro Arbeitsplatz summieren sich bei 100 Plätzen auf 200 Quadratmeter Nutzfläche. Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen kommen anschließend noch hinzu.
Der gewählte Bürostandard ist deshalb kein nebensächliches Detail. Er beeinflusst unmittelbar die Gebäudegröße – und damit möglicherweise die Kosten.
13 Millionen Euro: Ansatz, nicht Endpreis
Im Haushaltsplan steht für die Machbarkeitsstudie zur Sanierung, Erweiterung oder zum Neubau ausdrücklich der Hinweis: „Kosten = 13 Mio. €“.
Für 2026 sind 250.000 Euro eingeplant. Weitere 300.000 Euro folgen nach der Finanzplanung 2027, zwei Millionen Euro 2028 und drei Millionen Euro 2029. Bereits 2025 standen 100.000 Euro bereit; zusätzlich nennt der Haushalt 85.000 Euro übertragene Haushaltsreste.
Diese Teilbeträge ergeben noch nicht die gesamten 13 Millionen Euro. Der Haushaltsplan geht offenbar davon aus, dass weitere Ausgaben erst nach 2029 anfallen könnten. Damit reicht das Projekt weit über die aktuelle Wahl- und Finanzplanungsperiode hinaus.
Gleichzeitig kalkuliert die VG mit einer Landeszuweisung von 40 Prozent. Bis 2029 stehen allerdings lediglich 2,14 Millionen Euro erwartete Investitionszuwendungen im Zahlenwerk.
Ob bereits eine verbindliche Förderzusage vorliegt, welche Teile des Projekts förderfähig wären und wann mögliche Gelder tatsächlich fließen könnten, lässt sich aus den veröffentlichten Unterlagen nicht eindeutig erkennen.
Eine erwartete Förderung ist noch kein Förderbescheid. Selbst eine bewilligte Förderung macht ein Projekt für die Bürger nicht kostenlos. Landesmittel stammen ebenfalls aus öffentlichen Kassen.
Hinzu kommen mögliche Kostentreiber. Die Ausschreibung nennt unter anderem Interimslösungen für den laufenden Verwaltungsbetrieb. Auch Schadstoffe, statische Probleme, technische Überraschungen, Einrichtung und Außenanlagen können die Rechnung verändern.
13 Millionen Euro könnten am Ende reichen. Sie könnten aber ebenso nur der Anfang einer deutlich teureren Wahrheit sein. Genau deshalb braucht das Projekt frühzeitig klare Flächen- und Kostenvarianten.
Sanierungsbedarf ist nicht gleich Flächenbedarf
Das bestehende Rathaus stammt im Wesentlichen aus den 1970er-Jahren und wurde mehrfach erweitert. Gebäudehülle, Haustechnik und Raumstrukturen entsprechen laut Ausschreibung nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Dieser Sanierungsbedarf lässt sich nicht wegdiskutieren. Barrierefreiheit, Brandschutz, Energieverbrauch und funktionierende Technik gehören zu einer leistungsfähigen Verwaltung.
Doch ein marodes oder unpraktisches Gebäude beweist noch nicht, dass automatisch mehr Bürofläche benötigt wird.
Die politische Debatte darf deshalb nicht auf die falsche Alternative hinauslaufen: entweder 13 Millionen Euro investieren oder das Rathaus verfallen lassen. Dazwischen liegen zahlreiche Varianten – eine kompaktere Sanierung, konsequenteres Desksharing, unterschiedliche Arbeitsplatzquoten oder eine stärkere Trennung zwischen festen Büros und flexibel nutzbaren Plätzen.
Genau diese Möglichkeiten müssen Planer belastbar vergleichen.
Wer entscheidet am Ende über die Millionen?
Der Verbandsgemeinderat hat bislang keinen konkreten Bau beschlossen. Zunächst sollen Fachplaner untersuchen, ob Sanierung, Erweiterung oder Ersatzneubau wirtschaftlich und funktional überzeugt.
Das ist grundsätzlich der richtige Weg. Allerdings prägen die Vorgaben der Ausschreibung bereits das spätere Ergebnis. Wer die Planung von Beginn an auf rund 100 Arbeitsplätze ausrichtet, setzt einen wichtigen Rahmen, bevor die tatsächliche Auslastung öffentlich belegt ist.
Wird zu großzügig geplant, zahlen die Bürger womöglich jahrzehntelang für unnötige Fläche, Energie und Unterhaltung. Fällt das Konzept zu klein aus, drohen spätere Umbauten. Beide Fehler kosten Geld.
Die zentrale Entscheidung darf daher nicht hinter pauschalen Bedarfsangaben, technischen Tabellen und dem modernen Etikett „3.0“ verschwinden. Vor einer endgültigen Festlegung muss der Verbandsgemeinderat offen darüber beraten, welche Variante wie viel kostet, wie viele Arbeitsplätze sie bietet und auf welchen Anwesenheitszahlen sie beruht.
2halb3 hat Fragen gestellt
2halb3 hat der Verbandsgemeinde Selters eine Presseanfrage zum Flächenbedarf, zur tatsächlichen Anwesenheit der Beschäftigten, zu Homeoffice und Desksharing, zum Kostenrahmen sowie zur angenommenen Förderung geschickt.
Die Stellungnahme liegt zum Zeitpunkt dieses Rechercheauftakts noch nicht vor. Das ist keine Wertung und kein Beleg für ein Fehlverhalten. Die Antwort soll in die weitere Berichterstattung einfließen.
Bis dahin bleibt der entscheidende Widerspruch bestehen:
72 Arbeitsplätze sind vorhanden. 85 sollen im Bestand möglich sein. Geplant wird für rund 100.
Vielleicht kann die VG diesen Bedarf überzeugend erklären. Vielleicht zeigen die anstehenden Untersuchungen auch, dass weniger feste Schreibtische ausreichen. Ergebnisoffene Planung bedeutet, beide Möglichkeiten ernsthaft zu prüfen.
Eine „Verwaltung 3.0“ darf jedenfalls nicht nur ein Rathaus nach altem Muster mit neuer Technik und einem modernen Namen sein. Sie muss auch beim Flächenbedarf neu denken.
Arbeiten Sie selbst in einer Verwaltung? Kennen Sie die Auslastung des Selterser Rathauses oder haben Sie Erfahrungen mit Homeoffice und Desksharing im öffentlichen Dienst? Schreiben Sie uns. Hinweise behandeln wir auf Wunsch vertraulich.
Wir bleiben dran und berichten – versprochen.
Quellen
- Eigene Recherche und Auswertung der Vergabeunterlagen samt Raum- und Flächenlisten, Stand: 6. August 2026
- Ausschreibung zur „Verbandsgemeindeverwaltung 3.0“
- Haushaltsplan 2026 der Verbandsgemeinde Selters
- Sitzungsunterlagen des Verbandsgemeinderates
- ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen
- Presseanfrage von 2halb3 an die Verbandsgemeinde Selters; Antwort zum Veröffentlichungszeitpunkt ausstehend

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