Auf der ehemaligen Hausmülldeponie Nauroth soll eine Freiflächen-PV-Anlage geprüft werden. Die Fläche wurde gerade mit einem mehrschichtigen System gegen Regenwasser, Sickerwasser und Deponiegase gesichert. PV war als Folgenutzung bereits vorgesehen – doch Leistung, Fundamentierung, Netzanschluss und Wirtschaftlichkeit sind nicht öffentlich belegt. Die entscheidende Frage lautet: Passt die konkrete Anlage zur Abdichtung oder würde sie genau das System belasten, das jahrzehntelang schützen muss?
Solarstrom über dem Müll? Was Nauroths Abdichtung aushalten muss
PV war auf der Deponie Nauroth bereits als Folgenutzung vorgesehen. Die Fläche ist aber kein gewöhnlicher Solarpark-Standort: Unter der Begrünung liegen Gasdränage, Dichtungsbahnen und Entwässerung. Öffentlich fehlen bislang Daten zu Leistung, Fundamenten, Netzanschluss, Kosten und möglichen Einnahmen.
Die ehemalige Hausmülldeponie Nauroth soll nicht einfach grün bleiben. Auf dem Gelände wird eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geprüft. Die Idee klingt zunächst naheliegend: Statt neue Felder zu überbauen, würde eine bereits vorbelastete Fläche für Stromerzeugung genutzt.
Doch der Standort hat eine Besonderheit, die über Erfolg oder Scheitern entscheidet. Unter der sichtbaren Rekultivierungsschicht liegt ein technisch aufwendiges System, das Regenwasser vom Abfallkörper fernhalten, Sickerwasser reduzieren und Deponiegase kontrolliert erfassen soll. Wer dort Module, Fundamente, Kabel und Wartungswege plant, plant nicht auf freiem Boden.
Das Wichtigste
PV und Beweidung waren für Nauroth schon im offiziellen Abfallwirtschaftskonzept 2024–2028 als Folgenutzung vorgesehen. Die konkrete Umsetzung ist aber offen. Es gibt öffentlich keine belastbaren Angaben zu Größe, Leistung, Bauweise, Netzanschluss, Investition oder Einnahmen.
Die Deponie wurde gerade komplett abgedichtet
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen betrieb die Hausmülldeponie Nauroth von 1973 bis 2002. Dort lagern nach Angaben des AWB rund 2,1 Millionen Kubikmeter Abfall auf etwa zwölf Hektar. Die Deponie befindet sich weiterhin in der Stilllegungsphase.
Die Genehmigung für Oberflächenabdichtung, Entgasung und Oberflächenwasserableitung erteilte die SGD Nord am 19. Dezember 2021. Der Bau begann im Mai 2022. Laut dem aktuellen Umweltkalender des AWB ist die ehemalige Deponie inzwischen vollständig abgedichtet. Fast 300.000 Mg Material wurden eingebaut, zwei neue Gasregelstationen errichtet und rund 4,5 Kilometer Gasleitungen verlegt. www.awb-ak.de
Die veröffentlichte Auftragssumme des Bauunternehmens liegt bei 13.798.254,13 Euro. Ob dieser Betrag der Endabrechnung entspricht und ob Nachträge angefallen sind, ist öffentlich nicht belegt. www.strabag-umwelttechnik.com
PV war schon als Folgenutzung vorgesehen
Die jetzige Diskussion beginnt nicht bei null. Im offiziellen Abfallwirtschaftskonzept für 2024 bis 2028 steht, der Deponiekörper solle zur Ermöglichung der Folgenutzung „PV-Anlage und Beweidung“ endgültig begrünt werden. www.awb-ak.de
Das ist ein wichtiger Befund. Der Kreis hat die Fläche also nicht erst nach Abschluss der Abdichtung als möglichen Solarstandort entdeckt. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede denkbare Anlage schon genehmigt wäre oder technisch passt.
Das Konzept nennt weder eine Leistung in Megawattpeak noch Modulreihen, Fundamente, Kabeltrassen, Wechselrichter, Batteriespeicher, Netzverknüpfung oder Betreiber. Es beschreibt eine Zielrichtung, nicht die fertige Projektplanung.
Unter dem Gras liegt ein empfindliches Schutzsystem
Die Abdichtung besteht aus mehreren Funktionsschichten. Über der Profilierung liegt eine 20 Zentimeter starke Gasdränschicht. Darauf folgen eine geosynthetische Tondichtungsbahn und eine 2,5 Millimeter starke Kunststoffdichtungsbahn. Erst darüber liegen die Entwässerungsschicht und eine mindestens 1,3 Meter starke Rekultivierungsschicht. www.awb-ak.de
Diese Reihenfolge ist keine Formalie. Die Gasdränage soll entstehende Deponiegase zu den Gasbrunnen führen. Die Dichtungsbahnen sollen verhindern, dass Niederschlagswasser in den alten Abfallkörper gelangt. Die Entwässerungsschicht leitet unbelastetes Oberflächenwasser ab.
Eine PV-Anlage darf diese Funktionen nicht beeinträchtigen. Das betrifft nicht nur die Modulständer. Auch Kabel, Schächte, Zufahrten, Wechselrichter, Trafostationen und spätere Reparaturen müssen so geplant werden, dass Abdichtung, Entwässerung und Gasfassung dauerhaft funktionieren.
Die Fundamentfrage entscheidet über die technische Sicherheit
Eine Fachstudie zu PV auf Deponien nennt einen Soll-Abstand von mindestens 50 Zentimetern zur Oberkante der Entwässerungsschicht. Sie rechnet für Rammfundamente regelmäßig mit einer stärkeren Rekultivierungsschicht als 1,3 Meter; Dreh- oder Schraubfundamente können unter bestimmten Voraussetzungen mit geringerer Tiefe auskommen. Entscheidend bleiben aber die tatsächlichen Bodenverhältnisse, Belastungsversuche und die Detailplanung. www.lfu.bayern.de
Für Nauroth ergibt sich daraus keine Aussage „geht“ oder „geht nicht“. Die bekannte Mindestmächtigkeit von 1,3 Metern reicht aber nicht aus, um die Technik pauschal freizugeben. Sie zwingt dazu, jeden Standort der Modultische und jede Leitung gegen die real vorhandenen Schichten, Hanglagen, Gasleitungen und Entwässerungswege zu prüfen.
Die Gefahr besteht nicht darin, dass Solarstrom auf einer Deponie grundsätzlich unmöglich wäre. Die Gefahr bestünde in einer Planung, die den Deponiekörper wie eine normale Grünfläche behandelt.
Netzanschluss und Wirtschaftlichkeit sind bisher nicht belegt
Eine Freiflächen-PV-Anlage erzeugt erst dann Einnahmen, wenn sie angeschlossen, betrieben und vermarktet werden kann. Für Nauroth sind öffentlich keine Netzverträglichkeitsprüfung, kein Netzverknüpfungspunkt, keine Anschlusskosten und keine Aussage zur Einspeisekapazität auffindbar.
Auch zur wirtschaftlichen Seite fehlen die entscheidenden Zahlen: Wie viele Module sollen gebaut werden? Wie hoch ist die Investition einschließlich Netzanschluss? Wer trägt Kosten für Wartung, Versicherung, Rückbau und mögliche Reparaturen an der Deponieoberfläche? Verkauft der AWB den Strom selbst, verpachtet er die Fläche oder arbeitet er mit einem Betreiber zusammen?
Ohne diese Unterlagen wäre jede Behauptung über Rentabilität oder sinkende Abfallgebühren Spekulation.
Was derzeit fehlt
Die vollständige Ausschussvorlage, die konkrete Leistungsgröße, die Gründungsplanung, die Netzverträglichkeitsprüfung, eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, ein Betreiberkonzept und die Schlussrechnung der Abdichtung.
Die Genehmigungsfrage bleibt offen
Für wesentliche Änderungen einer Deponie sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren vor; bei Änderungen ohne erhebliche nachteilige Auswirkungen kann eine Plangenehmigung genügen. Änderungen müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden. www.gesetze-im-internet.de
Ob die PV-Anlage bereits von der Genehmigung vom Dezember 2021 umfasst wäre oder eine eigenständige Änderungsgenehmigung benötigt, ist ohne die Originalgenehmigung und die konkrete Planung nicht belastbar zu beantworten.
Klar ist: Die gesetzlichen Kontroll- und Nachsorgepflichten bestehen fort. Die Deponie bleibt kein gewöhnliches Baugrundstück, nur weil sie begrünt ist.
Was jetzt geklärt werden muss
Die PV-Idee ist sachlich nachvollziehbar. Das Umweltbundesamt nennt Deponien ausdrücklich als vorbelastete Flächen, auf denen Freiflächen-PV grundsätzlich vorrangig geprüft werden sollte. www.umweltbundesamt.de
Für Nauroth zählt jedoch nicht die allgemeine Empfehlung, sondern die konkrete Aktenlage. Der Werkausschuss muss offenlegen, welche Technik geprüft wird, wie die Abdichtung geschützt bleibt, wie der Netzanschluss funktioniert und wer wirtschaftlich welches Risiko trägt.
Erst dann lässt sich beantworten, ob aus der vorgesehenen Folgenutzung ein sinnvoller Stromertrag wird – oder ob der Standort seine wichtigste Aufgabe behält: die alte Deponie dauerhaft sicher abzuschirmen.
Quellen
- Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen – Abfallwirtschaftskonzept 2024–2028
- Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen – Umweltkalender 2026: Oberflächenabdichtung Deponie Nauroth
- STRABAG Umwelttechnik – Referenz: Oberflächenabdichtung Deponie Nauroth
- Bundesministerium der Justiz – § 35 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Bundesministerium der Justiz – § 40 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Bundesministerium der Justiz – § 42 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz – Genehmigungsverfahren und Nachnutzung von Deponien
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