Die Bahn benötigt den Bolzplatz in Koblenz-Horchheim bereits für Vorarbeiten an einem sanierungsbedürftigen Kreuzungsbauwerk. Im Juli 2027 soll die unterführte Strecke abgesenkt und das Bauwerk erneuert werden. Auf derselben Fläche plant die Stadt seit Jahren ein Feuerwehrhaus samt neuer Freizeitfläche. Entscheidend bleibt, welche Regeln für Kosten, Bauablauf und Rückgabe des Platzes gelten.
Bahn senkt Strecke ab: Wer sichert Horchheims Bolzplatz?
Der Horchheimer Bolzplatz ist mehr als eine Rasenfläche mit Toren. Hier wird gekickt, hier stehen bei der Kirmes die Fahrgeschäfte, hier endet das Martinsfeuer. Und genau diese Fläche an der Emser Straße soll nun gleich mehrere Aufgaben tragen: kurzfristig Bahn-Baustelle, mittelfristig Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses und dauerhaft modernisierte Freizeit- und Veranstaltungsfläche.
Die Stadt Koblenz teilte am 23. September mit, die Deutsche Bahn benötige den Platz bereits für vorbereitende Arbeiten. Am nahegelegenen Kreuzungsbauwerk bestehe nach aktuellen Untersuchungen kurzfristiger Sanierungsbedarf. Ohne Erneuerung drohe nach Darstellung der Stadt eine Sperrung des Bahnverkehrs über den Rhein von und nach Koblenz. Die eigentliche Erneuerung ist derzeit für Juli 2027 geplant.
Sprungpunkte: Bahnplanung · Feuerwehr und Freifläche · Kosten und Lärm · Was offen bleibt
Das Wichtigste
Die Bahnplanung für das Kreuzungsbauwerk läuft nach öffentlichen Vergabeunterlagen bereits seit Anfang 2023. Im Jahr 2026 wurden zusätzliche Planungsleistungen notwendig, weil die unterführte Strecke abgesenkt werden soll und dadurch Böschung, Kabelquerung und eine Radwegbrücke betroffen sind.
Die Stadt versichert, die Bahnmaßnahme verzögere weder das Feuerwehrprojekt noch Kirmes und Martinsfeuer. Wie diese Zusage praktisch und finanziell abgesichert ist, geht aus der veröffentlichten Mitteilung nicht hervor.
Der Bolzplatz soll ohnehin verändert werden: Das Feuerwehrprojekt reduziert die vorgesehene Freizeitfläche, die Stadt rechnet mit 7,75 Millionen Euro Kosten. Das Martinsfeuer soll künftig in einer Feuerschale stattfinden.
Die Bahnplanung ist älter – und wurde komplizierter
Das Kreuzungsbauwerk führt die Strecke Koblenz–Wetzlar über die rechte Rheinstrecke. Nach einer europaweiten Vergabe erhielt ein Planungsbüro im Januar 2023 den Auftrag für die Erneuerungsplanung; der Vertrag läuft bis Ende 2028.
Die späteren Vergabebekanntmachungen zeigen, dass die Planung nicht beim Bauwerk allein blieb. Im Januar 2026 erklärte die DB, die Böschungssicherung sei für die Absenkung der Strecke unerlässlich. Im Juli kamen eine unter der Strecke liegende Kabelquerung und die nahe Radwegbrücke hinzu.
Die Bekanntmachungen nennen die Folgen einer getrennten Planung klar: gestörte Bauabläufe, derzeit nicht verlässlich kalkulierbare Zusatzkosten und Verzögerungen. Das ist kein Nachweis, dass die Bahnmaßnahme bereits teurer wird oder sich verschiebt. Es zeigt aber: Die technische Planung hängt an mehreren Bauwerken und Sicherungsmaßnahmen zugleich.
Die Stadt nutzt die laufende Sperrung der rechten Rheinstrecke für die Vorarbeiten. Das soll zusätzliche Einschränkungen für Reisende und Güterverkehr später möglichst vermeiden. Die kurzfristige Nutzung des Bolzplatzes begann nach städtischer Mitteilung am 23. September.
Der Bolzplatz war schon vorher verplant
Die Fläche umfasst nach den Ratsunterlagen 5.682 Quadratmeter und gehört der Stadt Koblenz. Sie dient Jugendlichen als Bolzplatz, verfügt über ein Basketballfeld und wird für Kirmes und Martinsfeuer genutzt.
Der Stadtrat beschloss 2023, das neue Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Horchheim auf dieser Fläche zu errichten. Gleichzeitig sollte die verbleibende Sport- und Freizeitfläche modernisiert und die Nutzung für kulturelle Veranstaltungen erhalten bleiben.
Doch die Planung änderte sich. Ein Lärmgutachten machte eine neue, nördliche Zufahrt erforderlich. Dadurch sank die vorgesehene nutzbare Grün- und Freifläche laut Stadt von ursprünglich 2.800 auf 2.264 Quadratmeter. Für Fußball- und Basketballflächen stehen weitere Lärmgutachten und mindestens ein separates Genehmigungsverfahren an.
Die Stadt erklärt, die Kirmes könne weiter ohne Einschränkung stattfinden. Beim Martinsfeuer ist jedoch bereits eine Änderung vorgesehen: Künftig soll eine Feuerschale statt eines offenen Feuers auf der Fläche eingesetzt werden.
7,75 Millionen Euro für das Feuerwehrprojekt
Die aktuelle Kostenschätzung für das Feuerwehrgerätehaus liegt bei 7,75 Millionen Euro brutto. Allein die Stützmauer ist mit 2,2 Millionen Euro angesetzt. Für Außenanlagen und Freiflächen kalkuliert die Stadt 2,735 Millionen Euro.
Der wesentliche Kostentreiber ist nach der Beschlussvorlage nicht die Bahnmaßnahme, sondern die schwierige Gründung der Stützmauer. Der Baugrund ist dort nach den Unterlagen nicht ausreichend tragfähig; deshalb sind unter anderem Mikropfähle vorgesehen. Die Mauer muss zudem Feuerwehrfahrzeuge und den Verkehr der Schausteller aufnehmen können.
Für 2026 standen zunächst 1,54 Millionen Euro für Planung und Stützmauer bereit. Nach Ausschreibung und Vergabe soll das Feuerwehrprojekt nach dem Juni-Planungsstand ab 2027 umgesetzt und bis 2029 fertiggestellt werden. Das sind Planungsdaten – kein garantierter Endtermin.
Lärm ist bereits beim Feuerwehrprojekt ein Thema
Das öffentlich vorliegende Lärmgutachten betrifft den späteren Feuerwehrbetrieb, nicht die DB-Baustelle. Es prognostiziert bei seltenen nächtlichen Einsätzen an mehreren Wohnhäusern Überschreitungen der üblichen Richtwerte. Die Stadt stützt die Zulässigkeit auf den Ausnahmecharakter von Notfalleinsätzen.
Daraus ergeben sich Vorgaben für den Standort: Übungen, Wartung und Reinigung von Fahrzeugen oder Schläuchen sollen nicht auf dem Gelände stattfinden. Das Martinshorn soll erst auf der öffentlichen Emser Straße eingeschaltet werden, wenn es erforderlich ist.
Konkrete Angaben zu DB-Baulärm, Erschütterungen, Nachtarbeit, Baustellenverkehr oder Lagerflächen enthält die städtische Mitteilung vom September dagegen nicht.
Was offen bleibt
Die Stadt sagt, Bahnmaßnahme, Feuerwehrbau, Kirmes und Martinsfeuer ließen sich miteinander vereinbaren. Das ist die entscheidende Zusage. Öffentlich nachvollziehbar ist bislang jedoch nicht, wie sie abgesichert wird.
Nicht erläutert sind insbesondere die genaue Baustellenfläche, die Dauer der Nutzung, Zufahrten und Lagerflächen, mögliche Entschädigungen für Nutzungsausfälle sowie Haftungs- und Rückgaberegeln. Ebenso fehlt eine veröffentlichte Vereinbarung dazu, wer für Schäden an Boden, Entwässerung, Bäumen, Zäunen oder den künftigen Freizeitflächen einsteht.
Die Frage lautet deshalb nicht, ob der alte Bolzplatz nach der Bahnmaßnahme unverändert zurückkehrt. Das kann er schon wegen der beschlossenen Feuerwehrplanung nicht. Entscheidend ist: Welchen Zustand muss die Bahn nach ihrer Nutzung herstellen – und wer trägt das Risiko, wenn der eng getaktete Bauablauf nicht aufgeht?
Quellen
Stadt Koblenz – Bahnmaßnahme in Horchheim, 23. September 2026
- Stadt Koblenz – Stadtratsvorlage Feuerwehrstandort Horchheim, 2023
- Stadt Koblenz – Anpassung der Feuerwehrzufahrt, 2026
- Stadt Koblenz – Kostenschätzung Feuerwehrgerätehaus, 6. Mai 2026
TED – Auftragsänderung Böschungssicherung, 7. Januar 2026
TED – Auftragsänderung Kabelquerung und Radwegbrücke, 22. Juli 2026
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