Seit Juni gibt es dokumentierte Probleme auf der Linie 595 rund um Geisig. Nach den Sommerferien meldete der Rhein-Lahn-Kreis sogar „massive Ausfälle“ auf sechs Linien. Vertragspartner ist DB Regio, gefahren werden die betroffenen Linien laut Kreis durch einen Subunternehmer. Was öffentlich weiterhin fehlt: eine vollständige Bilanz der ausgefallenen Fahrten, Ersatzbeförderungen und möglichen finanziellen Konsequenzen.
Busausfälle bei Geisig: Die öffentliche Bilanz fehlt
Wenn eine Schulbusfahrt einmal ausfällt, ist das eine Betriebsstörung. Wenn Eltern über Wochen berichten, dass Kinder an Haltestellen warten, eine Fahrt unmittelbar nach den Sommerferien erneut ausfällt und der Rhein-Lahn-Kreis wenig später selbst von „massiven Ausfällen“ auf gleich sechs Linien spricht, wird daraus eine andere Frage: Wie wirksam kontrolliert der Aufgabenträger eigentlich die Leistung, die er vertraglich bestellt hat?
Bei der Linie 595 lässt sich inzwischen einiges nachvollziehen. Der aktuelle VRM-Fahrplan führt sie zwischen Becheln, Schweighausen, Geisig und Nassau; als Verkehrsunternehmen ist DB Regio Bus Rhein-Mosel angegeben.
Nicht nachvollziehen lässt sich dagegen eine entscheidende Zahl: Wie viele planmäßige Fahrten der Linie 595 im Jahr 2026 tatsächlich ausgefallen sind.
Genau hier beginnt die eigentliche Geschichte.
Aus einem Linienproblem wurde ein Bündelproblem
Der Ausgangsfall ist seit Juni dokumentiert. Der BEN-Kurier berichtete am 19. Juni über wiederkehrende Probleme bei der morgendlichen Schülerbeförderung auf der Linie 595. Eltern schilderten demnach, dass sie Fahrten teilweise selbst organisieren mussten. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem Medium damals Schwierigkeiten und erklärte, DB Regio bereits mehrfach und nachdrücklich zur Sicherstellung der Schüler- und Kindergartenbeförderung aufgefordert zu haben. DB Regio habe eine Umstrukturierung zugesagt; eine Linie solle künftig unmittelbar durch das Unternehmen bedient werden.
Nachhaltig erledigt war das Problem damit offenbar nicht. Am ersten Schultag nach den Sommerferien fiel nach Angaben des Kreises die gegen 13 Uhr vorgesehene Verbindung von der Grundschule Nassau Richtung Geisig aus. Als Ursache nannte die Verwaltung gegenüber dem BEN-Kurier eine kurzfristige Krankmeldung eines Fahrers. Der Kreis sei erst kurz nach 12 Uhr informiert worden, die Schule anschließend unmittelbar. Für die Familien blieb damit nur wenig Vorlauf.
Nur zwölf Tage später wurde aus dem lokalen Problem eine offizielle Mitteilung des Rhein-Lahn-Kreises. Am 24. August nannte die Verwaltung nicht mehr allein die Linie 595, sondern auch die Linien 555, 596, 551, 558 und 554. Nach den Sommerferien sei es dort zu „massiven Ausfällen“ gekommen. Sämtliche genannten Linien würden von einem Subunternehmer der DB Regio bedient. Der Kreis bezeichnete DB Regio ausdrücklich als Auftragnehmerin und verlangte eine dauerhafte Stabilisierung, die Wiederaufnahme betroffener Linien, die Sicherstellung des Schülerverkehrs sowie die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
Das ist eine deutliche Eskalation. Gleichzeitig veröffentlicht der Kreis in dieser Mitteilung keine Zahl der ausgefallenen Fahrten, keine Aufschlüsselung nach Linien, keine Ausfallgründe und keine Bilanz, wie viele Fahrgäste durch Ersatzbeförderungen tatsächlich ihr Ziel erreichten.
Eine solche öffentliche Gesamtdarstellung konnte 2halb3 auch bei der aktuellen Recherche bis zum 14. September nicht finden.
Vertragspartner DB Regio – gefahren wird durch einen Subunternehmer
Die Verantwortungsstruktur ist dabei klarer, als es zunächst wirken könnte. Die Linie 595 gehört zum Linienbündel Bad Ems-Nassau. Für die laufende Vertragsperiode ist DB Regio Bus Rhein-Mosel als Verkehrsunternehmen dokumentiert; der bestehende Vertrag läuft von Dezember 2016 bis Dezember 2026.
Die im August besonders betroffenen Linien werden nach Angaben des Rhein-Lahn-Kreises allerdings durch einen Subunternehmer betrieben. Dessen Namen nennt der Kreis in seiner Mitteilung nicht. Gegenüber den Fahrgästen mag diese Arbeitsteilung kaum sichtbar sein. Für die Vertragskontrolle ist sie jedoch wesentlich: Der Kreis richtet seine Forderungen nicht an den unbekannten Nachunternehmer, sondern an DB Regio als Auftragnehmerin.
Damit entsteht kein Verantwortungsloch. Ein Nachunternehmer kann betriebliche Leistungen übernehmen, der veröffentlichte Vertragspartner bleibt dadurch jedoch nicht automatisch aus seiner Verantwortung entlassen.
Interessant ist deshalb weniger, wer den einzelnen Bus fährt, als die Frage, wie der Kreis überprüft, ob die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird.
Der Kreis ist nicht nur Beobachter
Rechtlich hat der Rhein-Lahn-Kreis zwei Rollen. Nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz gehört die Schülerbeförderung unter den dort genannten Voraussetzungen zu den Pflichtaufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte. § 69 SchulG regelt zudem, dass der Landkreis Fahrplan und Linienführung im Rahmen der Schülerbeförderung im Benehmen mit Gemeinden und Verbandsgemeinden festlegt.
Gleichzeitig bezeichnet sich der Rhein-Lahn-Kreis selbst als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Bedeutung des Schülerverkehrs ist außergewöhnlich hoch: Nach Angaben des Kreises stellen Schülerinnen und Schüler in der Fläche mehr als 80 Prozent aller Fahrgäste und bilden damit die wirtschaftliche Grundlage eines großen Teils des ÖPNV-Angebots.
Der operative Busbetrieb liegt damit zwar beim Verkehrsunternehmen. Die Aufgabe selbst verschwindet aber nicht aus der Verantwortung des Kreises.
Gerade deshalb ist die Reaktion auf den Ausfall vom 12. August interessant. Nach der gegenüber dem BEN-Kurier wiedergegebenen Rechtsauffassung des Kreises besteht für die Verwaltung bei einem kurzfristigen Busausfall keine Verpflichtung, selbst unmittelbar eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Auch zusätzliche private Fahrtkosten der Eltern würden grundsätzlich nicht erstattet. Gleichzeitig sei das Verkehrsunternehmen aufgrund des Verkehrsvertrages verpflichtet, die vereinbarte Beförderungsleistung zu erbringen.
Das ist kein zwingender Widerspruch. Es trennt vielmehr zwei Fragen: Muss der Kreis selbst sofort ein Ersatzfahrzeug schicken? Und welche Verpflichtungen hat das von ihm beauftragte Verkehrsunternehmen?
Für die zweite Frage wäre der laufende Verkehrsvertrag entscheidend. Seine vollständigen Qualitäts-, Ersatzbeförderungs- und Sanktionsregelungen ließen sich in den von 2halb3 ausgewerteten öffentlich zugänglichen Unterlagen jedoch nicht vollständig nachvollziehen.
Mahnungen sind belegt – die Wirkung der Kontrolle nicht
Belegt ist, dass die Kreisverwaltung interveniert hat. Bereits im Juni berichtete der BEN-Kurier unter Berufung auf den Kreis von mehrfachen Aufforderungen an DB Regio. Im August erklärte die Kreisverwaltung selbst, sie habe nach den erneuten Ausfällen unverzüglich reagiert und das Unternehmen zur Stabilisierung gedrängt.
Das beantwortet jedoch noch nicht die Kernfrage.
Vertragskontrolle lässt sich nicht allein daran messen, ob der Auftragnehmer ermahnt wurde. Entscheidend wäre, ob jede nicht erbrachte Fahrt erfasst wird, welche Ausfallursache festgestellt wurde, ob eine Ersatzleistung erfolgte, ob die Leistung vergütet wurde und welche vertraglichen Folgen wiederholte Verstöße hatten.
Zu genau diesen Punkten fehlt eine öffentlich zugängliche Gesamtbilanz.
Aus den eingesehenen Unterlagen geht nicht hervor, wie viele Fahrten der Linie 595 seit Jahresbeginn ausgefallen sind. Ebenso wenig lässt sich öffentlich feststellen, wie viele Ausfälle dem Verkehrsunternehmen zurechenbar waren, wie oft eine Ersatzbeförderung bereitstand, ob Vergütungen gekürzt wurden oder ob Pönalen, Vertragsstrafen beziehungsweise andere Sanktionen anfielen.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Kreis diese Daten nicht besitzt oder keine finanziellen Konsequenzen gezogen hat. Es bedeutet lediglich: Öffentlich belegt ist es derzeit nicht.
Damit lässt sich auch die Frage, ob die Kontrolle des laufenden Vertrages wirksam funktioniert, anhand der öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht belastbar beantworten.
Der nächste Vertrag zeigt, was kontrolliert werden kann
Besonders aufschlussreich sind deshalb die Unterlagen für das neue Linienbündel Bad Ems-Nassau, das ab 13. Dezember 2026 für zehn Jahre vorgesehen ist. Die Ausschreibung umfasst auch die Linie 595. Vorgesehen sind im Grundangebot 26 Fahrzeuge, rund 1,208 Millionen Nutzwagenkilometer und etwa 44.048 Fahrplanstunden pro durchschnittlichem Kalenderjahr. Von den zehn vorgesehenen Midibussen der Kategorie 1 müssen zehn emissionsfrei sein.
Noch interessanter sind die veröffentlichten Qualitätsanforderungen. Danach muss das Verkehrsunternehmen den Aufgabenträger über gravierende Betriebsstörungen unverzüglich informieren und spätestens am folgenden Arbeitstag schriftlich nachmelden. Vierteljährliche Qualitätsberichte sollen ausdrücklich auch ausgefallene Fahrten und andere Unregelmäßigkeiten enthalten.
Der Aufgabenträger erhält darüber hinaus das Recht auf offene und verdeckte unangemeldete Kontrollen. Für nicht bediente planmäßige Haltestellen oder Teilstrecken sehen die neuen Unterlagen grundsätzlich eine Ersatzbeförderung auf Kosten des Verkehrsunternehmens vor, soweit die Ursache dem Unternehmen zurechenbar ist. Fahrten mit mehr als 30 Minuten Verspätung gelten nach dieser Regelung als ausgefallen. Außerdem muss das Unternehmen ein Notfall- und Störungsmanagement vorhalten, das kurzfristig Ersatzfahrzeuge einsetzen kann.
Auch die Personalausstattung behandelt die Ausschreibung auffallend konkret. Bieter müssen ihre kalkulierten Personalstunden erläutern und darlegen, dass diese Stunden ausreichen, um die komplette Verkehrsleistung einschließlich notwendiger Leerfahrten zu erbringen.
Daraus darf nicht geschlossen werden, dass Personalmangel die aktuellen Ausfälle verursacht hat. Für den Ausfall am 12. August wurde zwar eine kurzfristige Erkrankung genannt. Eine belastbare öffentliche Ursachenstatistik für die übrigen Ausfälle liegt aber nicht vor.
Die neuen Unterlagen zeigen etwas anderes: Der Auftraggeber weiß sehr genau, welche Daten für eine überprüfbare Betriebsqualität benötigt werden.
Offen bleibt, welche vergleichbaren Instrumente im noch bis Dezember laufenden Vertrag gelten – und mit welchem Ergebnis sie 2026 eingesetzt wurden.
Rund 15,7 Millionen Euro für Schülerbeförderung
Die Kontrollfrage ist auch finanziell relevant. Im Haushaltsplan 2026 des Rhein-Lahn-Kreises steht bei der Schülerbeförderung ein Nettoaufwand von rund 15,676 Millionen Euro. Für ÖPNV und SPNV werden weitere rund 516.000 Euro ausgewiesen. Im Produkt „Beförderung zu Kindertagesstätten und Schulen“ kalkuliert der Kreis mit 6.903 beförderten Schülerinnen und Schülern.
Diese Beträge lassen sich nicht der Linie 595 oder DB Regio allein zurechnen. Sie zeigen aber die Größenordnung der öffentlichen Aufgabe.
Zusätzlich wurden für den kommenden Betrieb des Linienbündels Bad Ems-Nassau Bundesmittel von 1,912 Millionen Euro für zehn elektrische Midibusse bewilligt. Die Förderbescheide sollen auf die Verkehrsunternehmen übertragen werden.
Was dagegen öffentlich nicht belastbar erkennbar ist, ist der finanzielle Wert der aktuellen Ausfälle. Wie viel Vergütung entfiel auf nicht gefahrene Leistungen? Wurde überhaupt etwas einbehalten? Welche Regelung gilt bei einem kurzfristigen Fahrerausfall? Gibt es Schwellenwerte für Sanktionen? Und wie häufig wurden sie 2026 angewandt?
Genau diese Fragen entscheiden darüber, ob Vertragskontrolle mehr ist als eine nachträgliche Aufforderung, den Betrieb wieder zu stabilisieren.
2halb3 startet ein eigenes Fahrtenprotokoll
Weil eine vollständige öffentliche Ausfallstatistik bislang fehlt, will 2halb3 die tatsächliche Betriebslage auf der Linie 595 mit Hilfe der Fahrgäste dokumentieren.
Eltern, Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte sowie andere Fahrgäste können uns Ausfälle und nicht bediente Haltestellen unter redaktion@2halb3.de mit dem Betreff „Linie 595“ melden.
Benötigt werden möglichst Datum, planmäßige Abfahrtszeit, Haltestelle, Fahrtrichtung, Ziel, Art der Störung, tatsächliche Abfahrts- oder Ankunftszeit, Informationen über eine mögliche Ersatzbeförderung sowie – sofern vorhanden – ein Screenshot aus der Fahrplanauskunft oder eine andere sachliche Dokumentation. Fotos identifizierbarer Kinder werden dafür nicht benötigt.
Wir gleichen Mehrfachmeldungen ab und führen sie zu einem Fahrtenprotokoll zusammen. Einzelne Familien können dabei anonym bleiben.
Das Protokoll soll eine einfache Frage belastbar beantworten: Sind die dokumentierten Ausfälle Einzelereignisse – oder zeigt sich ein wiederkehrendes Muster?
| Datum | Soll-Fahrt | Haltestelle/Richtung | Ereignis | Information erhalten? | Ersatzbeförderung | Beleg |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausfall / >30 Min. / Halt ausgelassen |
Die Recherche soll damit nicht vorwegnehmen, wer für einzelne Ausfälle verantwortlich ist. Sie soll zunächst eine Datengrundlage schaffen, die bislang öffentlich fehlt.
Weitere aktuelle Verkehrsthemen veröffentlicht 2halb3 unter anderem im Überblick „Verkehr: Sperrungen vom 14. bis 20. September“. Verkehr: Sperrungen vom 14. bis 20. September Ein weiteres Beispiel für unsere dokumentenbasierte Prüfung von Zuständigkeiten, Kosten und öffentlicher Darstellung ist die Recherche zur L3279 in Dornburg. L3279: Was war an den Leitungen wirklich unbekannt?
Fehler entdeckt?
Schreiben Sie uns an redaktion@2halb3.de. Wir prüfen sachliche Hinweise und korrigieren Fehler transparent.
Stellungnahme:
Betroffene, Verantwortliche, Behörden und weitere Beteiligte können uns nach Veröffentlichung eine Stellungnahme übermitteln. Eingehende Stellungnahmen werden redaktionell geprüft und – sofern für den Sachverhalt relevant – gegebenenfalls redaktionell bearbeitet als Update zum Beitrag veröffentlicht.
Quellen:
- Rhein-Lahn-Kreis – „Erneute Busausfälle – klare Forderung an DB Regio“, 24. August 2026 – Direktlink
- Verkehrsverbund Rhein-Mosel – aktueller Fahrplan Linie 595, Becheln–Schweighausen–Geisig–Nassau – Direktlink
- Landesrecht Rheinland-Pfalz – § 69 Schulgesetz, Beförderung der Schülerinnen und Schüler – Direktlink
- Rhein-Lahn-Kreis – Informationen zum ÖPNV und zur Bedeutung der Schülerbeförderung – Direktlink
- Rhein-Lahn-Kreis – Haushaltsplan 2026, Schülerbeförderung/ÖPNV – Direktlink
- SPNV-Nord – Vertragslaufzeit Linienbündel Bad Ems-Nassau/DB Regio Bus Rhein-Mosel – Direktlink
- VRM/Rhein-Lahn-Kreis – Ausschreibung Linienbündel Bad Ems-Nassau 2026–2036 – Direktlink
- VRM – Qualitätsanforderungen für das künftige Linienbündel Bad Ems-Nassau – Direktlink
- Mobilität verbindet Rheinland-Pfalz/VRM – Förderbescheide über 2,6 Millionen Euro – Direktlink
- BEN-Kurier – dokumentierter Ausgangsfall vom 19. Juni 2026 – Direktlink
- BEN-Kurier – erneuter Ausfall am ersten Schultag, 12. August 2026 – Direktlink

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