Journalistisches Titelmotiv zur Stichwahl in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. Im Mittelpunkt stehen der Wahlsieg Oliver Krügels sowie die Themen Verwaltung, Haushalt, Wasser, Personal und Investitionen.

Oliver Krügel gewinnt die Stichwahl um das Bürgermeisteramt der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau mit 53,7 Prozent gegen Manuel Minor mit 46,3 Prozent. Seine Amtszeit beginnt am 11. Januar 2027. Dann trifft sein Wahlprogramm auf bestehende Investitionen, steigende Personalkosten und politische Zuständigkeiten, die dem Bürgermeister klare Grenzen setzen. 2halb3 hat Wahlergebnis, Wahlkampfziele, Haushalt und bereits beschlossene Projekte miteinander abgeglichen.

Nach der Stichwahl beginnt der Umsetzungscheck

Oliver Krügel hat die Stichwahl gewonnen. Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt jedoch erst am 11. Januar 2027. Dann übernimmt der CDU-Politiker für acht Jahre die Verwaltung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau und damit nicht nur das Bürgermeisterbüro, sondern einen laufenden Haushalt, eine wachsende Personalkostenbelastung, bereits beschlossene Investitionsprogramme und mehrere Themen, die im Wahlkampf als politische Ziele formuliert wurden.

Das Ergebnis der Stichwahl ist eindeutig genug, um den Sieger festzustellen: Krügel erhielt 53,7 Prozent, Manuel Minor 46,3 Prozent. Die Verbandsgemeinde selbst bestätigte am 21. September, dass Krügels Wahlsieg mit Eingang des letzten Ergebnisses feststand. Der SWR bezeichnet die Zahlen als „vorläufiges Endergebnis“. Die einzelnen kommunalen Ergebnisansichten des offiziellen Wahlportals tragen am Montag dagegen weiterhin die Bezeichnung „Zwischenergebnis“. Eine gesondert veröffentlichte förmliche Feststellung eines amtlichen Endergebnisses durch den Wahlausschuss war bei unserem Quellencheck am 21. September noch nicht auffindbar. 2halb3 unterscheidet deshalb zwischen dem bestätigten Wahlsieg und dem formal noch nicht gesondert veröffentlichten amtlichen Endergebnis.

Damit verbessert Krügel sein Ergebnis gegenüber dem ersten Wahlgang. Am 6. September hatte er 5.236 Stimmen beziehungsweise 47,5 Prozent erreicht. Minor kam auf 4.122 Stimmen und 37,4 Prozent. Weil keiner der damals drei Bewerber die absolute Mehrheit erreichte, wurde die Stichwahl erforderlich. Die öffentliche Bekanntmachung zur Stichwahl bestätigt für Krügel 5.236 und für Minor 4.122 Stimmen aus dem ersten Wahlgang.

Die Gesamtzahl verdeckt deutliche Unterschiede vor Ort

Der Blick in die einzelnen Gemeinden zeigt, wie unterschiedlich die Wahl innerhalb der Verbandsgemeinde ausfiel. In Bad Ems erhielt Krügel 1.451 Stimmen und damit 56,7 Prozent, Minor 1.107 Stimmen und 43,3 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag dort bei lediglich 37,6 Prozent. Zwei Wochen zuvor hatten in Bad Ems noch 43,3 Prozent der Wahlberechtigten am ersten Wahlgang teilgenommen.

Krügels Anteil fiel in mehreren anderen überprüften Gemeinden noch höher aus. In Dausenau erreichte er 61,2 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 52,6 Prozent, in Weinähr 64,8 Prozent bei 46,7 Prozent Beteiligung und in Fachbach 57,8 Prozent bei 45,1 Prozent.

Anders sah es beispielsweise in Attenhausen, Seelbach und Oberwies aus. In Attenhausen lag Minor mit 52,3 Prozent vor Krügel mit 47,7 Prozent; in Seelbach entfielen 52,4 Prozent auf Minor und 47,6 Prozent auf Krügel. Besonders deutlich war der Abstand in Oberwies: Dort erhielt Minor 63,0 Prozent, Krügel 37,0 Prozent. Gleichzeitig erreichte Oberwies mit 63,5 Prozent eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung als Bad Ems.

Das zeigt einen wichtigen Punkt: Das Verbandsgemeindeergebnis von 53,7 zu 46,3 Prozent beschreibt die Mehrheitsverhältnisse der abgegebenen gültigen Stimmen, sagt aber für sich allein wenig darüber aus, wie homogen diese Mehrheit räumlich verteilt ist. Gründe für unterschiedliche Ergebnisse in einzelnen Orten lassen sich aus den Zahlen allein nicht ableiten. Aussagen über Motive der Wähler wären ohne weitere belastbare Daten Spekulation.

Eine Besonderheit bleibt am Montagmittag die verbandsgemeindeweite Wahlbeteiligung. Das offizielle Portal verlinkt zwar die Ergebnisansichten sämtlicher 28 Städte und Ortsgemeinden, der Gesamtwert war in der öffentlich auslesbaren Gesamtansicht bei unserem Quellencheck jedoch nicht belastbar ausgewiesen. 2halb3 veröffentlicht deshalb keinen selbst errechneten oder geschätzten Wert, solange das Gesamtergebnis nicht eindeutig aus einer amtlichen Quelle hervorgeht.

Aus einem Wahlprogramm wird Verwaltungsarbeit

Mit dem Wahlsieg verändert sich die Perspektive auf Krügels Wahlkampfaussagen. Bislang waren es politische Ziele. Ab Januar müssen daraus Verwaltungsentscheidungen, Beschlussvorlagen, Haushaltsansätze oder konkrete Projekte werden.

Krügel hat in seinem Wahlprogramm unter anderem schnellere Rückmeldungen der Verwaltung, feste Ansprechpartner für Ortsgemeinden, bessere persönliche, telefonische und digitale Erreichbarkeit, zusätzliche Online-Dienste und schlankere Verwaltungsabläufe angekündigt. Auch neue Technologien einschließlich künstlicher Intelligenz sollen dort eingesetzt werden, wo sie nach seiner Darstellung Beschäftigte entlasten und den Bürgerservice verbessern können.

Bei diesen Punkten besitzt ein Bürgermeister tatsächlich erheblichen organisatorischen Einfluss. Nach § 47 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung leitet der Bürgermeister die Verwaltung, bereitet Beschlüsse vor, führt Ratsbeschlüsse aus und erledigt die laufende Verwaltung. Er ist zugleich Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Beschäftigten. Bestimmte Personalentscheidungen benötigen allerdings die Zustimmung des Gemeinderates.

Genau hier beginnt die Trennlinie zwischen einem politischen Ziel und seiner tatsächlichen Umsetzung. Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten oder interne Organisation lassen sich teilweise unmittelbar über die Verwaltungsführung verändern. Sobald zusätzliche Stellen, erhebliche Investitionen, neue Einrichtungen oder Haushaltsmittel erforderlich sind, kommt der Verbandsgemeinderat ins Spiel.

Das betrifft etwa Krügels Ziel, einen festen Ansprechpartner für Ehrenamt und Vereine zu schaffen. Sein Wahlprogramm beschreibt diese Funktion als „Kümmerer, Lotse und Schnittstelle“ bei Fördermitteln, Genehmigungen und organisatorischen Fragen. Ob dafür vorhandenes Personal eingesetzt, Aufgaben umverteilt oder eine zusätzliche Stelle geschaffen werden soll, geht aus der veröffentlichten Darstellung bislang nicht hervor.

Fast 19,35 Millionen Euro für Personal

Gerade beim Personal übernimmt Krügel keine Verwaltung ohne finanzielle Vorbelastung. Der Haushalt 2026 veranschlagt rund 19,35 Millionen Euro für Personal- und Versorgungsaufwendungen. Für 2025 standen rund 18,11 Millionen Euro im Plan. Die Verwaltung rechnet selbst mit einem Mehraufwand von rund 1,23 Millionen Euro und nennt neben Tarif- und Besoldungssteigerungen ausdrücklich auch neue Stellen als Ursache.

Die mittelfristige Planung zeigt weitere Steigerungen: Für 2027 stehen rund 19,67 Millionen Euro, für 2028 rund 19,84 Millionen und für 2029 rund 20,31 Millionen Euro in der Planung. Das sind keine später bereits feststehenden Ist-Ausgaben, sondern Planwerte des Haushalts 2026. Sie zeigen aber, in welchem finanziellen Korridor Personalentscheidungen zu Beginn von Krügels Amtszeit stattfinden sollen.

Damit wird jede zusätzliche personelle Forderung überprüfbar. Entscheidend ist künftig nicht allein, ob neue Ansprechpartner, zusätzliche Serviceangebote oder andere Organisationsformen geschaffen werden, sondern ob dafür bestehende Stellen umorganisiert oder weitere dauerhaft finanzierte Stellen benötigt werden.

Der Haushalt ist ausgeglichen – aber nur knapp

Auch finanziell beginnt Krügels Amtszeit nicht auf einem leeren Blatt. Für 2026 weist die Ergebnisplanung einen Überschuss von lediglich 29.743 Euro aus. Für das Planjahr 2027, also das erste Jahr, das fast vollständig in Krügels Amtszeit fällt, rechnet der Haushaltsplan dagegen mit einem Fehlbetrag von 386.203 Euro. Für 2028 sind minus 534.662 Euro, für 2029 minus 657.049 Euro eingestellt. Auch diese Werte sind Planungen, keine späteren Rechnungsergebnisse.

Noch deutlicher wird die Größenordnung bei den Investitionskrediten. Für 2026 sieht die Finanzplanung eine Aufnahme von rund 4,61 Millionen Euro vor. Für 2027 steigt der Planwert auf rund 9,27 Millionen Euro. Nach Abzug der Tilgung entspricht das für 2027 einer geplanten Netto-Neuverschuldung aus Investitionen von rund 8,24 Millionen Euro.

Der voraussichtliche Bestand der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten steigt nach dem Haushalt 2026 von rund 14,89 Millionen Euro zu Jahresbeginn auf rund 18,62 Millionen Euro zum Jahresende. Diese Zahlen bedeuten nicht, dass Investitionen deshalb unterbleiben müssen. Sie zeigen jedoch, dass neue Projekte während Krügels Amtszeit gegen bestehende Vorhaben, Kreditbedarf, Tilgung und Folgekosten abgewogen werden müssen.

Und gerade über diesen Rahmen entscheidet der Bürgermeister nicht allein. § 32 der Gemeindeordnung weist dem Gemeinderat unter anderem den Haushaltsplan, mittelfristige und langfristige Planungen sowie Entscheidungen über öffentliche Einrichtungen zu. Diese Kompetenzen können nicht einfach dauerhaft auf den Bürgermeister übertragen werden.

Feuerwehr: Ein Versprechen trifft auf einen bereits beschlossenen Plan

Ein gutes Beispiel dafür ist die Feuerwehr. Krügel kündigt an, den Feuerwehrbedarfsplan konsequent abzuarbeiten, Investitionen in Gerätehäuser und Fahrzeuge verlässlich zu planen und den Rückstand bei Fahrzeugbeschaffungen aufzuholen.

Allerdings hat der Verbandsgemeinderat bereits am 11. Dezember 2025 dem Feuerwehrbedarfsplan und dem fortgeschriebenen Fahrzeugbeschaffungsplan zugestimmt. Der Beschluss fiel mit 24 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme oder Enthaltung. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die anstehenden Fahrzeugbeschaffungen in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechende Mittel einzustellen.

Für die spätere Bewertung bedeutet das: Die politische Frage lautet weniger, ob es grundsätzlich einen Fahrzeugbeschaffungsplan geben soll. Der ist vorhanden. Überprüfbar werden unter Krügel vielmehr Ausschreibungszeitpunkte, tatsächlich bereitgestellte Haushaltsmittel, Liefertermine, Kostenänderungen und die Frage, ob der vorhandene Rückstand tatsächlich abgebaut wird.

Kitas und Schulen: große Ziele mit Haushaltswirkung

Auch bei Familien und Bildung formuliert Krügel konkrete Ziele. Er möchte die Kita-Trägerschaft auf Ebene der Verbandsgemeinde vereinheitlichen, die Erweiterung in Singhofen und den Ersatzneubau in Geisig voranbringen. Bei den Grundschulen nennt er den Neubau der Ernst-Born-Schule in Bad Ems und eine Sanierungs- und Erweiterungslösung für die Grundschule Nassau.

Damit berührt das Wahlprogramm einen Bereich, in dem der Bürgermeister zwar Verwaltung, Planung und Beschlussvorbereitung maßgeblich steuern kann, aber nicht allein über Bauumfang, Finanzierung oder Haushaltsmittel verfügt. Gerade eine Übernahme oder Neuordnung von Trägerschaften kann zudem dauerhafte Personal-, Gebäude- und Betriebskosten verschieben. Wie hoch diese Folgekosten wären und welches konkrete Modell Krügel anstrebt, lässt sich aus seiner veröffentlichten Wahlkampfseite bislang nicht belastbar entnehmen.

Das ist eine der zentralen Fragen für die ersten Haushaltsberatungen seiner Amtszeit: Aus welchem politischen Ziel entsteht ein konkreter Beschluss – und mit welchen dauerhaft bezifferten Kosten?

„Bezahlbares Wasser“ muss sich an der Kalkulation messen lassen

Besonders unmittelbar betrifft die Bürger die Wasserversorgung. Krügel hat im Wahlkampf öffentlich das Thema „Bezahlbare Wasserversorgung sicherstellen“ gesetzt. Auf seiner Themenseite wird dazu ein eigener Wahlkampfbeitrag beziehungsweise ein Video aufgeführt. Eine konkrete Preisobergrenze, ein bezifferter Einsparbetrag oder ein schriftlich ausgewiesenes Finanzierungsmodell ist auf der von uns ausgewerteten Themenseite nicht genannt.

Die Ausgangslage ist dagegen genau beziffert. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Arbeitspreis für Wasser 2,68 Euro netto beziehungsweise 2,87 Euro brutto je Kubikmeter. Der Jahresgrundpreis für den kleinsten Zähler liegt bei 208 Euro netto beziehungsweise 222,56 Euro brutto. Der Verbandsgemeinderat hatte das Preisblatt am 11. Dezember 2025 einstimmig beschlossen.

Die Verbandsgemeindewerke begründeten die Erhöhung unter anderem mit der Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage und des Stollens Fachbach. Während der rund zweieinhalbjährigen Bauzeit soll zusätzlich Wasser aus Koblenz bezogen werden. Allein dafür veranschlagten die Werke Mehraufwendungen von mehr als einer Million Euro. Hinzu kommen nach Darstellung der Werke weitere Investitionsfolgekosten, gestiegene Aufwendungen und Verluste aus Vorjahren.

Damit lässt sich das Versprechen einer „bezahlbaren Wasserversorgung“ künftig anhand konkreter Unterlagen überprüfen: Wie entwickeln sich Bezugskosten, Investitionen und Abschreibungen? Welche Einsparungen werden tatsächlich erzielt? Und welche Änderungen schlägt die neue Verwaltung den politischen Gremien bei künftigen Preisblättern vor?

Denn auch hier setzt das Kommunalrecht Grenzen. Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben sowie allgemeine Tarife kommunaler Versorgungsbetriebe gehören nach § 32 Gemeindeordnung zu den Entscheidungen, die der Gemeinderat nicht auf den Bürgermeister übertragen kann.

Schwimmbäder: Wahlkampfthema ohne öffentlich bezifferte Rechnung

Krügel hat auch seine Position zu kommunalen Schwimmbädern ausdrücklich zum Wahlkampfthema gemacht. Auf seiner Themenseite findet sich dazu ein eigener Beitrag mit der Überschrift „Mein Standpunkt zu kommunalen Schwimmbädern“. In der öffentlich auslesbaren schriftlichen Themenübersicht ist jedoch kein konkreter Finanzierungsbetrag, kein Defizitlimit und kein verbindlicher Investitionsplan ausgewiesen.

Gerade bei freiwilligen oder kostenintensiven kommunalen Angeboten wird deshalb entscheidend sein, was später in Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Haushaltsansätzen steht. Ein politisches Bekenntnis zum Erhalt oder zur Weiterentwicklung einer Einrichtung ersetzt noch keine Finanzierung.

Der entscheidende Maßstab beginnt am 11. Januar

Oliver Krügel übernimmt damit im Januar kein neu zu gestaltendes Verwaltungsgebilde, sondern eine Verbandsgemeinde mit laufenden Verträgen, bestehenden Stellen, bereits beschlossenen Projekten und langfristigen Investitionspflichten. Das schränkt Gestaltungsmöglichkeiten nicht grundsätzlich ein, verändert aber die Bedingungen, unter denen Wahlkampfziele umgesetzt werden können.

Seine größten unmittelbaren Handlungsmöglichkeiten liegen dort, wo es um Verwaltungsführung, Arbeitsorganisation, Kommunikation, Beschlussvorbereitung und Priorisierung geht. Bei Haushalten, Gebühren, langfristigen Planungen und größeren öffentlichen Einrichtungen bleibt der Verbandsgemeinderat ein eigenständiger Entscheidungsträger.

Damit lässt sich Krügels Amtszeit von Beginn an anhand konkreter Fragen begleiten: Werden angekündigte Verwaltungsabläufe tatsächlich schneller? Welche neuen Stellen entstehen – und zu welchen Kosten? Werden Feuerwehrbeschaffungen innerhalb des bereits beschlossenen Plans abgearbeitet? Was kostet eine mögliche Neuordnung der Kita-Trägerschaft? Wie entwickeln sich Wasserpreise und Investitionskredite? Und welche angekündigten Projekte erhalten tatsächlich Geld im Haushalt?

Der Wahlsieg beantwortet diese Fragen nicht. Er sorgt dafür, dass sie ab dem 11. Januar 2027 nicht mehr an einen Kandidaten gerichtet sind, sondern an den Bürgermeister und seine Verwaltung.

Quellenstand: 21. September 2026.

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