Der Kreis Altenkirchen erklärt die Probleme in der Kfz-Zulassung mit krankheitsbedingten Ausfällen und rechnete bereits Anfang September mit einer schnellen Entspannung. Zahlen zu fehlenden Beschäftigten, Rückständen oder tatsächlichen Terminwartezeiten nennt die Verwaltung jedoch nicht. Eine frühere Personalsuche und wiederholte Einschränkungen des Publikumsbetriebs machen die Frage nach der Belastbarkeit der Zulassungsstelle relevant. Eine dauerhafte Unterbesetzung ist damit allerdings nicht belegt.
Krankheitsausfälle – oder zu wenig Reserve in der Zulassung?
Wer Anfang September zur Kfz-Zulassungsstelle in Altenkirchen fuhr, konnte trotz des Weges dorthin ohne erledigtes Anliegen wieder nach Hause geschickt werden. Das ist keine zugespitzte Beschreibung, sondern ergibt sich aus einer Mitteilung der Kreisverwaltung selbst: Wegen krankheitsbedingter personeller Engpässe könne es zu längeren Wartezeiten kommen – oder dazu, dass Besucher vor Ort überhaupt nicht mehr bearbeitet werden. Die Verwaltung empfahl dringend, vorher einen Termin zu buchen oder die digitalen Dienste zu nutzen. Zugleich kündigte sie an, die Lage solle sich bereits „gegen Ende der Woche“ wieder entspannen.
Zwölf Tage später ist die entscheidende Frage öffentlich weiterhin nicht belastbar beantwortet: War das tatsächlich nur eine kurze Krankheitswelle – oder trifft eine solche Krankheitslage auf eine Personaldecke, die kaum Reserven besitzt?
Bei der Recherche am 14. September stand der Hinweis auf den Personalengpass weiterhin prominent auf der Internetseite des Landkreises. Eine gesonderte öffentlich auffindbare Mitteilung, die die angekündigte Entspannung bestätigt, den Hinweis aufhebt oder eine neue Lage beschreibt, fand sich dort nicht. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Einschränkungen noch unverändert bestehen. Es bedeutet aber, dass sich aus der öffentlichen Kommunikation nicht feststellen lässt, ob und wann sich die Situation tatsächlich normalisiert hat.
Der Kreis nennt Krankheit – die entscheidenden Zahlen fehlen
Die offizielle Erklärung ist eindeutig: Krankheit. Dafür gibt es bislang keinen belastbaren Grund, etwas anderes zu behaupten. Was fehlt, sind jedoch die Daten, mit denen sich der Umfang des Problems einordnen ließe.
Die Kreisverwaltung nennt weder die Zahl der ausgefallenen Beschäftigten noch die reguläre Soll-Besetzung der Zulassungsstelle. Auch die aktuelle Ist-Besetzung, die Zahl unerledigter Vorgänge oder die tatsächliche Wartezeit bis zum nächsten verfügbaren Termin werden nicht veröffentlicht. Ebenso wenig lässt sich aus der Mitteilung erkennen, seit wann der Engpass besteht und wie viele Kunden wegen fehlender Bearbeitung wieder gehen mussten.
Gerade diese Zahlen wären entscheidend. Fallen beispielsweise mehrere Mitarbeiter einer ansonsten vollständig besetzten Einheit gleichzeitig aus, spricht vieles für einen außergewöhnlichen kurzfristigen Engpass. Fehlen dagegen bereits im Normalbetrieb Stellen oder bestehen kaum Vertretungsreserven, bekommt dieselbe Krankheitswelle eine andere organisatorische Bedeutung. Welche Situation in Altenkirchen vorliegt, geht aus den öffentlich zugänglichen Angaben derzeit nicht hervor.
Hinzu kommt eine Besonderheit der regulären Öffnungszeiten. In Altenkirchen können Bürger montags bis freitags zwischen 8 und 11.30 Uhr grundsätzlich ohne Termin vorsprechen. Die Kreisverwaltung weist allerdings unabhängig von der aktuellen Krankheitslage ausdrücklich darauf hin, dass die Annahme schon früher beendet werden kann, wenn absehbar ist, dass die noch wartenden Vorgänge innerhalb dieses Zeitfensters nicht mehr abgearbeitet werden können. Nachmittags erfolgt die Bearbeitung ausschließlich mit Termin.
Damit ist eine vorzeitige Begrenzung der Annahme grundsätzlich schon im normalen Betriebsmodell vorgesehen. Wie häufig davon Gebrauch gemacht wird, wird öffentlich nicht ausgewiesen.
Schon 2025 suchte der Kreis Personal für die Zulassung
Ein Blick zurück macht die Personalfrage interessanter, liefert aber noch keinen Beweis für eine dauerhafte Unterbesetzung.
Im Mai 2025 suchte die Kreisverwaltung für ihre Abteilung Ordnung und Verkehr ausdrücklich Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter – unter anderem für die Kfz-Zulassung in Altenkirchen. Teilzeit war möglich, auch ein Quereinstieg wurde angeboten. Zu den Aufgaben gehörten Zulassungen und Außerbetriebsetzungen, die Zuteilung von Kennzeichen, das Ausfertigen der Zulassungsbescheinigungen sowie Meldungen an das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Stellen waren zunächst auf zwei Jahre befristet, mit dem Ziel einer Entfristung, und nach Entgeltgruppe 5 TVöD ausgeschrieben. Bewerbungsschluss war der 15. Juni 2025.
Die Ausschreibung belegt, dass der Landkreis gut ein Jahr vor dem aktuellen Engpass Personal für diesen Bereich gewinnen wollte. Sie belegt dagegen nicht, dass diese Stellen heute noch unbesetzt sind. Aus der Formulierung lässt sich außerdem nicht zuverlässig ableiten, wie viele Stellen konkret auf die Kfz-Zulassung entfielen.
Auf der aktuellen Stellenangebotsseite des Kreises waren am Recherchetag keine Stellenanzeigen gelistet. Auch daraus lässt sich nicht schließen, dass die Zulassungsstelle vollständig nach Stellenplan besetzt ist. Öffentlich fehlt die entscheidende Verbindung zwischen damaliger Ausschreibung und heutiger Personalstärke.
Genau hier verläuft die Grenze zwischen belegter Recherche und Spekulation: Eine strukturelle Unterbesetzung ist bislang nicht belegt. Die frühere Personalsuche macht die Frage nach Soll- und Ist-Besetzung aber legitim.
Nicht die erste Einschränkung innerhalb eines Jahres
Hinzu kommt, dass der Zugang zur Zulassungsstelle in Altenkirchen bereits im Herbst 2025 eingeschränkt werden musste. Damals nannte die Kreisverwaltung allerdings andere Ursachen: starken Kundenandrang und die landesweite Umstellung auf eine neue Software. Ab dem 27. Oktober war ein Besuch zeitweise nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um lange Wartezeiten und vergebliche Fahrten zu vermeiden.
Dieser Vorgang ist kein Beleg für Personalmangel. Er zeigt jedoch, dass die Kfz-Zulassung innerhalb von weniger als einem Jahr mindestens zweimal mit einer Situation konfrontiert war, in der der reguläre Publikumsbetrieb nicht wie gewohnt abgewickelt werden konnte – einmal wegen Kundenandrang und Softwareumstellung, nun wegen krankheitsbedingter Personalengpässe.
Für die organisatorische Bewertung wäre deshalb relevant, mit welchen Reserven die Kreisverwaltung solche Spitzen oder Ausfälle abfangen kann. Dazu fehlen öffentlich belastbare Angaben.
Zweite Zulassungsstelle – aber keine erkennbare Ausweichregel
Besonders auffällig ist ein weiterer Punkt: Der Landkreis betreibt nicht nur die Zulassungsstelle in Altenkirchen. Auch in Kirchen gibt es eine Kfz-Zulassung. Dort ist vormittags ebenfalls eine Vorsprache ohne Termin möglich, nachmittags wird mit Terminen gearbeitet.
Der Engpass-Hinweis vom 2. September bezieht sich ausdrücklich auf die Zulassungsstelle in Altenkirchen. Eine Empfehlung, in dringenden Fällen auf Kirchen auszuweichen, enthält die Meldung nicht. Auch wird nicht erläutert, ob Personal zwischen beiden Standorten eingesetzt werden kann oder ob Kunden aus dem gesamten Landkreis bei Engpässen ohne Weiteres auf den anderen Standort wechseln sollen.
Für Privatpersonen ist das bereits relevant. Für Autohäuser, Werkstätten, Handwerksbetriebe oder andere Unternehmen können Verzögerungen jedoch unmittelbar in betriebliche Abläufe hineinwirken.
Eine besondere Lücke zeigt das Terminportal: Angelegenheiten rund um Oldtimerkennzeichen nach § 07 sowie Händlerkennzeichen nach § 06 müssen nach den dortigen Angaben vorher telefonisch terminiert werden. Gerade bei diesen Vorgängen reicht der Verweis auf einen gewöhnlichen Online-Termin also nicht aus.
Ob es für gewerbliche Kunden bei akuten Engpässen reservierte Kapazitäten, Notfalltermine oder andere Priorisierungsregeln gibt, lässt sich aus den veröffentlichten Informationen nicht erkennen.
Digitalisierung sollte eigentlich Druck herausnehmen
Dabei verfügt der Kreis bereits über vergleichsweise umfangreiche digitale Angebote. Online können unter anderem Neuzulassungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen angestoßen werden.
Die Kreisverwaltung hatte für diese Lösung bereits 2024 offensiv geworben. Damals erklärte sie, i-Kfz sei inzwischen auch für Großkunden, Flottenbetreiber und juristische Personen verfügbar. Gleichzeitig räumte die Verwaltung ein, dass die meisten Kunden weiterhin persönlich zur Zulassungsstelle kämen und längere Wartezeiten nicht immer verhindert werden könnten. Nach damaligen Angaben kostete eine Außerbetriebsetzung vor Ort 16,80 Euro, online lediglich 2,70 Euro. Diese Preisangaben stammen ausdrücklich aus dem Jahr 2024 und sind keine Aussage über die heutige Gebührenhöhe.
Gerade deshalb wäre eine weitere Zahl aufschlussreich: Welcher Anteil der Zulassungsvorgänge wird inzwischen tatsächlich digital abgewickelt? Je höher dieser Anteil ist, desto stärker müsste i-Kfz theoretisch den Schalterbetrieb entlasten. Eine aktuelle Quote veröffentlicht der Kreis in den von 2halb3 ausgewerteten Informationen nicht.
Auch die Kosten des Engpasses bleiben unbekannt
Kosten lassen sich derzeit ebenfalls nicht seriös beziffern. Bekannt ist lediglich, dass die 2025 ausgeschriebenen Sachbearbeiterstellen nach Entgeltgruppe 5 TVöD vergütet werden sollten. Wie viele Stellen für die Zulassung eingeplant, tatsächlich besetzt oder gegebenenfalls vakant sind, geht daraus nicht hervor.
Ebenso fehlen öffentlich erkennbare Angaben zu möglichen Überstunden, Vertretungslösungen oder zusätzlichen Personalkosten während des aktuellen Engpasses.
Auf Seiten der Bürger und Unternehmen können vergebliche Fahrten oder verspätete Zulassungen zusätzliche Kosten verursachen. Bei Betrieben können Fahrzeuge unter Umständen erst später eingesetzt, verkauft oder übergeben werden. Ob und in welchem Umfang solche Fälle im Landkreis Altenkirchen tatsächlich entstanden sind, ist jedoch nicht belegt. Eine konkrete Schadenssumme wäre deshalb Spekulation.
Der eigentliche Konflikt ist die fehlende Messbarkeit
Der derzeit belegbare Stand fällt damit differenzierter aus, als es die einfache Formel „Personalmangel in der Zulassung“ vermuten lässt.
Belegt ist ein krankheitsbedingter Personalengpass. Belegt ist auch, dass die Kreisverwaltung Anfang September selbst davor warnte, dass Anliegen möglicherweise überhaupt nicht mehr vor Ort bearbeitet werden können. Ebenso belegt ist eine Personalsuche für die Kfz-Zulassung im Jahr 2025 sowie eine andere, bereits 2025 aufgetretene Einschränkung des Publikumsbetriebs.
Nicht belegt ist dagegen, dass die Zulassungsstelle dauerhaft unterbesetzt ist.
Genau das lässt sich mit den veröffentlichten Informationen derzeit aber auch nicht ausschließen. Dafür fehlen Soll- und Ist-Besetzung, Krankenstand, Rückstandszahlen, tatsächliche Terminwartezeiten und Angaben dazu, welche Personalreserve bei Ausfällen zur Verfügung steht.
Der Kreis hatte angekündigt, die Lage solle sich schon gegen Ende der ersten Septemberwoche entspannen. Ob dieses Ziel erreicht wurde, ist öffentlich bislang nicht nachvollziehbar dokumentiert. Und damit bleibt die Kernfrage bestehen: War Altenkirchen Anfang September lediglich von ungewöhnlich vielen Krankheitsfällen betroffen – oder zeigt der Vorgang, wie schnell ein für Bürger und Wirtschaft wichtiger Verwaltungsdienst an seine personelle Belastungsgrenze gerät?
Weiterführend bei 2halb3
Thematisch angrenzend ist unsere Recherche zu einer Verwaltungspanne in Bad Ems-Nassau, bei der ebenfalls Kontrollabläufe und offene Zuständigkeiten im Mittelpunkt stehen: „Daten bei der falschen Frau: Wo versagte die Zuordnung?“.
Für die aktuelle Verkehrslage in der Region: „Verkehr: Sperrungen vom 14. bis 20. September“.
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Quellen:
- Landkreis Altenkirchen – „Derzeit personelle Engpässe auf der Zulassungsstelle“, 2. September 2026 – Direkt zur Mitteilung
- Landkreis Altenkirchen – Aktuelle Meldungen – Aktuelles des Landkreises
- Landkreis Altenkirchen – Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungen Altenkirchen und Kirchen – Öffnungszeiten
- Landkreis Altenkirchen – Online-Dienste für Kfz-Angelegenheiten – Kfz-Onlinedienste
- Kreisverwaltung Altenkirchen / timeacle – Terminportal der Kfz-Zulassung, einschließlich Hinweis zu 06er- und 07er-Kennzeichen – Terminportal
- Landkreis Altenkirchen – „Spart Zeit und Geld: Per i-Kfz Fahrzeuge blitzschnell an- und abmelden“, 7. November 2024 – Mitteilung zu i-Kfz
- Landkreis Altenkirchen – „KFZ-Zulassung in Altenkirchen: Besuch nur nach Terminvereinbarung“, 31. Oktober 2025 – Mitteilung von 2025
- Kreisverwaltung Altenkirchen / Mitteilungsblatt VG Altenkirchen-Flammersfeld – Stellenausschreibung für die Abteilung Ordnung und Verkehr, Ausgabe 22/2025 – Stellenausschreibung im Mitteilungsblatt (PDF)
- Landkreis Altenkirchen – aktuelle Stellenausschreibungen, Recherche am 14. September 2026 – Stellenangebote des Kreises
- 2halb3 – aktuelle Beiträge und regionale Recherchen – 2halb3 News

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