Nicht einzelne Bürgermeister, sondern gewählte Räte entscheiden über kommunale Verträge und Energieprojekte. Trotzdem schafft die evm mit Beiräten und Regionalausschüssen eine Nähe zur Politik, die mehr Transparenz verlangt.
Sie entscheiden nicht allein – doch sie prägen das Verfahren
Ein Bürgermeister kann einen Windpark nicht im Alleingang durchsetzen. Ebenso wenig entscheidet ein Mitglied des evm-Regionalbeirates allein über Konzessionsverträge, Solarflächen oder kommunale Beteiligungen. Solche Beschlüsse fassen die zuständigen Gemeinde-, Stadt- oder Verbandsgemeinderäte – je nach Gegenstand und kommunaler Zuständigkeit.
Das muss klar am Anfang stehen. Beim möglichen Windpark Drei Eichen liegt die Grundsatzentscheidung ausdrücklich bei den Ortsgemeinderäten von Helferskirchen, Leuterod, Vielbach und Quirnbach. Weder die Wirgeser Verbandsgemeindebürgermeisterin Alexandra Marzi noch der Selterser Verbandsgemeindebürgermeister Oliver Götsch können diese Beschlüsse allein treffen.
Damit löst sich der politische Konflikt allerdings nicht auf. Denn Einfluss beginnt nicht erst bei der Schlussabstimmung. Er entsteht bereits dort, wo Informationen gesammelt, Gespräche koordiniert, mögliche Partner eingeladen, Vorlagen vorbereitet und Projekte öffentlich eingeordnet werden.
Wer diesen Unterschied ignoriert, landet in einer von zwei Sackgassen: Entweder er unterstellt einzelnen Bürgermeistern eine Entscheidungsmacht, die sie nicht besitzen. Oder er tut so, als hätten kommunale Spitzenbeamte keinerlei Einfluss auf den Weg zu einer Entscheidung.
Beides wäre falsch.
Die Räte entscheiden – Bürgermeister gestalten den Weg dorthin
Beschlüsse kommunaler Räte benötigen nach Paragraf 40 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung grundsätzlich die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder. Bürgermeister führen in den Räten ihrer Gebietskörperschaft den Vorsitz und besitzen dort grundsätzlich ein Stimmrecht. Zu ihren Aufgaben gehören außerdem die Vorbereitung und Ausführung von Ratsbeschlüssen sowie die Leitung der laufenden Verwaltung. Das regelt Paragraf 47 der Gemeindeordnung.
Beim Projekt Drei Eichen muss man zwischen den Ebenen unterscheiden. Marzi und Götsch führen die Verwaltungen der beiden Verbandsgemeinden. Die vier betroffenen Ortsgemeinderäte entscheiden jedoch selbst über das weitere Vorgehen in ihrer jeweiligen Gemeinde. Die beiden Verbandsgemeinden begleiten und koordinieren das Verfahren.
Genau diese begleitende Rolle beschreibt die Verbandsgemeinde Wirges auf ihrer Informationsseite zur Windenergie. Dort bezeichnet sie die Verbandsgemeinden als koordinierende und wertfreie Partner. Sie sollen die Ortsgemeinden fachlich und organisatorisch unterstützen.
Das ist keine formale Alleinentscheidung. Bedeutungslos ist diese Rolle deshalb noch lange nicht. Wer Termine koordiniert, Informationen aufbereitet, Gesprächspartner einlädt, öffentliche Veranstaltungen organisiert und die Kommunikation steuert, gestaltet den Entscheidungsprozess mit.
Die Ortsgemeinderäte können am Ende zustimmen oder ablehnen. Ihre Entscheidung hängt aber auch davon ab, welche Unterlagen sie erhalten, welche Alternativen zur Auswahl stehen und welche wirtschaftlichen, rechtlichen oder technischen Bewertungen ihnen die Verwaltungen vorlegen.
Deshalb ist die Zugehörigkeit kommunaler Spitzenbeamter zu Unternehmensgremien keine Nebensache. Sie beweist keine Manipulation. Sie berührt jedoch das Vertrauen in die notwendige Distanz zwischen Kommune und Geschäftspartner.
Ein Beirat, der fast allen Bürgern unbekannt ist
Der geprüfte Jahresabschluss der evm für 2025 führt den Regionalbeirat auf mehreren Seiten auf. Dort finden sich mehr als 50 kommunale Spitzenvertreter aus dem gesamten Versorgungsgebiet. Unterjährige Wechsel verlängern die Namensliste zusätzlich.
Für den Westerwaldkreis nennt der Bericht unter anderem den ehemaligen Landrat und jetzigen Landes-InnenMinister Achim Schwickert sowie Gabriele Greis, Andreas Heidrich, Markus Hof, Klaus Lütkefedder, Alexandra Marzi, Michael Merz, Gerrit Müller, Oliver Götsch, Marco Weißer und Andree Stein. Hinzu kommen die Ortsbürgermeister Karsten Lucke aus Lautzenbrücken und Sven Normann aus Staudt. Bei Andreas Heidrich und Andree Stein vermerkt der Bericht das Ende ihrer Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2025.
Die Zusammensetzung spricht gegen die pauschale Vermutung, die evm berufe einen Bürgermeister nur deshalb in den Beirat, weil gerade ein Wind- oder Solarprojekt in seiner Gemeinde ansteht. Wechsel im Bürgermeisteramt spiegeln sich regelmäßig auch im Regionalbeirat wider. Das Mandat folgt offenbar häufig der kommunalen Funktion.
Gerade dadurch entsteht ein flächendeckendes Netzwerk. Die evm muss nicht erst dann politische Kontakte suchen, wenn sie eine Konzession verlängern oder ein neues Energieprojekt entwickeln möchte. Viele Kontakte bestehen längst auf institutioneller Ebene.
Was der Regionalbeirat genau berät, wie die Mitglieder ausgewählt werden, welche Unterlagen sie erhalten und welchen Einfluss ihre Empfehlungen besitzen, lässt sich aus den öffentlich leicht auffindbaren Unternehmensinformationen nicht umfassend ablesen.
Auf der evm-Seite „Vorstand und Gremien“ stellt das Unternehmen Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafterbeirat ausführlich vor. Der Regionalbeirat erscheint dort nicht. Eine öffentlich zugängliche Geschäftsordnung, Tagesordnungen oder Sitzungsprotokolle fanden wir ebenfalls nicht.
Ein Gremium mit mehr als 50 kommunalen Amtsträgern sollte nicht erst über einen Wirtschaftsprüfungsbericht sichtbar werden.
Regionalausschüsse: Noch weniger Öffentlichkeit
Neben dem Regionalbeirat bestehen Regionalausschüsse. Auch diese Gremien waren vielen Lesern, die sich an 2halb3-News wandten, bislang unbekannt.
Öffentliche Spuren finden sich vor allem in den gesetzlich vorgeschriebenen Nebentätigkeitsanzeigen einzelner Amtsträger. So nennt die Veröffentlichung des Renneroder Verbandsgemeindebürgermeisters Gerrit Müller neben dem Regionalbeirat auch einen evm-Regionalausschuss „Nord“. Für eine Sitzung wurde ein Betrag von 250 Euro ausgewiesen.
Auch der Rhein-Hunsrück-Landrat Volker Boch veröffentlichte seine Mitgliedschaft in einem Regionalausschuss der evm. Seine Übersicht nennt für 2025 eine Sitzung und ein Sitzungsgeld von 250 Euro.
Die Summe allein liefert keinen Ansatz für einen Korruptionsvorwurf. 250 Euro beweisen weder eine gekaufte Aussage noch eine beeinflusste Abstimmung. Wer etwas anderes behauptet, müsste belastbare Belege vorlegen.
Entscheidend bleibt die Funktion des Gremiums. Was bespricht ein Regionalausschuss? Wie grenzt er sich vom Regionalbeirat ab? Wer entscheidet über die Besetzung? Welche Regionen decken die Ausschüsse ab? Beraten die Mitglieder über konkrete Projekte, Konzessionen oder kommunale Dienstleistungen?
Eine zusammengeführte aktuelle Mitgliederliste, öffentliche Tagesordnungen oder Ergebnisprotokolle fanden wir auf den allgemein zugänglichen Seiten der evm nicht. Damit können Bürger zwar gelegentlich erkennen, dass ihr Bürgermeister einem Regionalausschuss angehört. Was dort geschieht, erfahren sie jedoch kaum.
Transparenz sieht anders aus.
Positive Stimmen aus dem Unternehmensnetzwerk
Die Mitgliedschaft in einem evm-Gremium sagt noch nichts darüber aus, wie ein Politiker in einem Rat abstimmt. Sie bedeutet auch nicht, dass alle Mitglieder die Interessen des Unternehmens ungeprüft übernehmen.
Auffällig bleibt jedoch, dass mehrere Mitglieder des Regionalbeirates in Pressemitteilungen der evm positiv über Projekte und Vertragsbeziehungen sprechen.
Gerrit Müller gehört laut Jahresabschluss dem Regionalbeirat an. Seine kommunale Offenlegung nennt zusätzlich den Regionalausschuss „Nord“. Bei der Vertragsunterzeichnung für das Repowering des Windparks Waigandshain lobte Müller die Bemühungen der evm. Das Vorhaben bezeichnete er als „hervorragendes Beispiel“.
Auch hier gilt: Müller entschied nicht allein über das Projekt. Vertragspartner der evm war die Ortsgemeinde Waigandshain. Der Verbandsgemeindebürgermeister trat bei der Vertragsunterzeichnung als politischer Repräsentant auf und bewertete das Vorhaben öffentlich.
Markus Hof führt der Jahresabschluss ebenfalls als Regionalbeiratsmitglied. Nach der Verlängerung von Gas-Konzessionen in zehn Kommunen der Verbandsgemeinde Westerburg erklärte Hof, die evm habe sich als zuverlässiger Partner etabliert. Er unterzeichnete die Verträge laut Unternehmensmitteilung stellvertretend für die Kommunen.
Die zugrunde liegenden Entscheidungen traf auch hier nicht Hof allein. Trotzdem prägte sein Zitat die öffentliche Darstellung des Vertragsabschlusses.
Ähnlich verlief es in Wirges. Nach einem Ausschreibungsverfahren erhielt die evm erneut Gas-Konzessionen für die Stadt Wirges sowie Siershahn, Dernbach, Ebernhahn und Mogendorf. In der Unternehmensmitteilung zur Vertragsunterzeichnung bezeichnete Alexandra Marzi die evm als zuverlässige Partnerin. Angebot und Erfahrung hätten überzeugt.
Der geprüfte Jahresabschluss nennt Marzi zugleich als Mitglied des Regionalbeirates.
Keines dieser Beispiele belegt, dass die evm den Amtsträgern ihre Aussagen vorgeschrieben hätte. Öffentlich bleibt auch offen, wer die Formulierungen erstellte und wie die Zitate abgestimmt wurden. Problematisch wirkt vielmehr, dass Leser in solchen Pressemitteilungen nichts über die gleichzeitige Gremienmitgliedschaft erfahren.
Eine einfache Ergänzung hätte genügt: „Alexandra Marzi ist Mitglied des evm-Regionalbeirates.“ Oder: „Gerrit Müller gehört dem Regionalbeirat und dem Regionalausschuss Nord an.“
Transparenz hätte die Aussagen nicht entwertet. Sie hätte den Lesern lediglich eine faire Einordnung ermöglicht.
Wirtschaftlich und politisch eng verflochten
Die evm gehört nach eigener Darstellung vollständig kommunalen Eigentümern. Das unterscheidet das Unternehmen von einem anonymen internationalen Finanzinvestor. Es beseitigt mögliche Interessenkonflikte aber nicht. Es macht sie komplizierter.
Kommunen können gleichzeitig Eigentümer, Konzessionsgeber, Flächenanbieter, Projektpartner, Kunden und Empfänger wirtschaftlicher Leistungen sein. Diese Rollen greifen ineinander.
Über Konzessionsverträge gestatten Städte und Gemeinden der evm, öffentliche Straßen und Wege für Strom- oder Gasleitungen zu nutzen. Im Gegenzug zahlt das Unternehmen Konzessionsabgaben und gewährt nach eigenen Angaben den höchstmöglichen Gemeinderabatt. Darüber hinaus stellt es kommunalen Partnern energiewirtschaftliche Daten bereit und unterstützt sie bei lokalen Energieprojekten. Das beschreibt die evm selbst auf ihrer Seite zu kommunalen Konzessionen.
Über ihr kommunales Beteiligungsprogramm wirbt die evm zudem ausdrücklich mit einem „kommunalen Netzwerk“. Beteiligte Kommunen könnten Einfluss auf die regionale Energiepolitik nehmen, ihre Interessen gegenüber Landes- und Bundespolitik bündeln und über ein Aufsichtsratsmandat an strategischen Entscheidungen mitwirken.
Für das Geschäftsjahr 2024 meldete die evm ein Ergebnis nach Steuern von 60,8 Millionen Euro. Nach eigenen Angaben flossen 47 Millionen Euro an die beteiligten Städte und Gemeinden. Nicht jede Kommune im Versorgungsgebiet erhält automatisch solche Ausschüttungen. Davon profitieren die kommunalen Anteilseigner.
Zusätzlich stellt das Unternehmen über die Aktion „evm-Ehrensache“ jährlich rund 90.000 Euro für soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen bereit. Die beteiligten Verbandsgemeinden und Städte wählen die Empfänger selbst aus. Häufig überreichen evm-Vertreter und Bürgermeister die Spenden gemeinsam.
Vereine zu unterstützen, ist legitim und gesellschaftlich wertvoll. Dennoch entsteht auch dabei politische Sichtbarkeit: Das Unternehmen stellt das Geld bereit, die Kommune wählt den Empfänger und Amtsträger erscheinen gemeinsam mit der evm auf positiven Pressebildern.
Das ist keine gekaufte Politik. Es gehört aber zu einem umfassenden Beziehungsgeflecht aus wirtschaftlicher Zusammenarbeit, institutionellem Austausch und öffentlicher Kommunikation.
Drei Eichen: Die Räte entscheiden – aber wer prägt die Vorlage?
Beim Windpark Drei Eichen liegt die Entscheidung nach Angaben der Verbandsgemeinden eindeutig bei den Ortsgemeinderäten von Helferskirchen, Leuterod, Vielbach und Quirnbach.
Die Verbandsgemeinde Wirges erklärte nach der Informationsveranstaltung vom 23. Februar 2026, dass weder eine Entscheidung für oder gegen das Projekt noch die Auswahl eines endgültigen Projektierers erfolgt sei. Zunächst müssten die Ortsgemeinderäte grundsätzlich über das Projekt entscheiden. Erst danach sollten Vertragsverhandlungen beginnen.
Die evm trat bei derselben Veranstaltung laut Kommunen als „potenzieller Projektierer“ auf. Das Unternehmen präsentierte allerdings bereits sieben mögliche Windenergieanlagen, technische Leistungsdaten, Ertragsberechnungen und Visualisierungen.
In der eigenen Mitteilung zur Veranstaltung sprach evm-Sprecher Marcelo Peerenboom von „unserem Vorhaben“. Zugleich hielt die evm am Ende ausdrücklich fest, dass die Entscheidung über das weitere Vorgehen bei den vier Ortsgemeinden liegt.
Damit widerspricht das Unternehmen der kommunalen Entscheidungskompetenz nicht. Seine Wortwahl vermittelt jedoch den Eindruck eines bereits weit entwickelten eigenen Projektes.
Das wirft Fragen auf: Welche weiteren Unternehmen bekundeten Interesse? Nach welchen Kriterien erhielten Anbieter Zugang zu den Gemeinden? Warum konnte die evm bereits eine umfassende Potenzialflächenanalyse, konkrete Anlagenzahlen und abgestimmte Fotopunkte präsentieren, obwohl noch kein endgültiger Projektierer feststand? Welche alternativen Modelle legte man den Räten vor? Und welche Rolle spielten die Verbandsgemeinden bei der Auswahl der Informationen?
Alexandra Marzi und Oliver Götsch entscheiden darüber nicht allein. Ihre Mitgliedschaft im evm-Regionalbeirat macht diese Fragen trotzdem relevant. Als Leiter ihrer Verwaltungen, öffentliche Ansprechpartner und Begleiter des Verfahrens besitzen sie eine Rolle, die über eine einzelne Stimme hinausgeht.
Das ist der eigentliche Konflikt.
Kein Korruptionsbeweis – aber ein Transparenzproblem
Die bisher ausgewerteten Unterlagen belegen kein rechtswidriges Verhalten. Sie beweisen weder Bestechung noch eine von der evm gesteuerte Abstimmung. Auch das Sitzungsgeld von 250 Euro trägt einen solchen Vorwurf nicht.
Belegt ist jedoch ein weitreichendes Netzwerk zwischen einem wirtschaftlich bedeutenden Energieunternehmen und kommunalen Spitzenämtern. Die evm selbst bezeichnet ihre kommunale Verflechtung als Netzwerk. Sie pflegt zudem offiziell politische Interessenvertretung. Im Lobbyregister des Bundestages nennt das Unternehmen für 2025 Aufwendungen zwischen 120.001 und 130.000 Euro. Dort erklärt die evm auch, dass sie besonders Abgeordnete aus ihrem Versorgungsgebiet anspricht und politische Kontakte im kommunalen Umfeld entstehen.
Interessenvertretung ist legal. Kommunale Beiräte können den Austausch zwischen Energieunternehmen und Gemeinden verbessern. Bei komplizierten Energiefragen kann dieser Dialog sogar sinnvoll sein.
Die demokratische Kontrolle darf dabei aber nicht zur Nebensache werden. Bürger müssen erkennen können, wer in welchem Unternehmensgremium sitzt, welche Vergütung fließt und welche Themen dort besprochen werden. Vor wichtigen Ratsentscheidungen sollten Amtsträger ihre Mitgliedschaften offen nennen. Pressemitteilungen sollten Doppelrollen transparent machen.
Vor allem braucht es Klarheit über die Regionalausschüsse. Wer dort sitzt, wofür sie bestehen und ob konkrete kommunale Projekte auf den Tagesordnungen stehen, darf nicht von verstreuten Nebentätigkeitsanzeigen abhängen.
Die Mitglieder entscheiden in ihren Kommunen nicht allein. Doch politische Wirkung misst sich nicht nur am letzten Handzeichen im Rat. Sie entsteht auch durch Zugang, Information, Vorbereitung, Koordination und öffentliche Deutung.
Wie nah darf ein Unternehmen an diese Prozesse heranrücken?
Sitzt auch ein Politiker aus Ihrer Gemeinde im Regionalbeirat oder in einem Regionalausschuss der evm? Hat er die Mitgliedschaft vor einer Entscheidung über Konzessionen, Windkraft, Solarenergie oder kommunale Flächen öffentlich genannt? Liegen Ihnen Einladungen, Sitzungsunterlagen oder andere Informationen vor?
Schreiben Sie uns. Hinweise behandeln wir auf Wunsch vertraulich.
Quellen
- Geprüfter Jahresabschluss der evm AG 2025 – Regionalbeirat ab PDF-Seite 22
- evm: Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafterbeirat
- Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Energieversorgung Mittelrhein AG
- Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Beschlussfassung der Räte
- Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Stellung und Aufgaben des Bürgermeisters
- Verbandsgemeinde Wirges: Chronologie und Zuständigkeiten bei Drei Eichen
- evm: Planungen für Windkraftanlagen bei Drei Eichen
- Rhein-Hunsrück-Kreis: Nebentätigkeiten von Landrat Volker Boch
- VG Rennerod: Veröffentlichung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters
- evm: Konzessionen und kommunale Zusammenarbeit
- evm: Kommunales Beteiligungsprogramm
- evm: Jahresergebnis und Ausschüttungen an Anteilseigner
- evm: Spendenprogramm „Ehrensache“
- evm: Repowering des Windparks Waigandshain
- evm: Gas-Konzessionen in der Verbandsgemeinde Wirges
- evm: Gas-Konzessionen in der Verbandsgemeinde Westerburg
- 2halb3-News: Marzi und Götsch im evm-Regionalbeirat
- 2halb3-News: Windpark Drei Eichen
- Eigene Recherche von 2halb3-News: Abgleich von Jahresabschlüssen, kommunalen Nebentätigkeitsanzeigen, Projektinformationen, Konzessionsmeldungen, Unternehmensdarstellungen und öffentlichen Aussagen.

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