Die Stadt Altenkirchen hält an einer Übergangsnutzung der Stadthalle fest, doch deren öffentlich dokumentierter Horizont reicht nur bis Ende 2027. Sanierung, Neubau und Ersatzstandort sind weiter nicht entschieden. Der neue Finanzplan verlagert große Investitionsansätze zudem auf die Zeit ab 2028.
Ende der Übergangsphase – doch was kommt nach 2027?
Die Stadthalle Altenkirchen ist wieder da – aber nur auf Zeit. Seit August 2025 finden in Teilbereichen erneut Veranstaltungen statt. Ende 2027 aber endet die öffentlich erkennbare Übergangsphase. Was dann kommt, ist weiterhin offen.
Das ist die entscheidende Erkenntnis aus Ratsprotokollen, Haushaltsplänen und städtischen Informationen: Weder Sanierung noch Neubau noch ein Ersatzstandort sind öffentlich entschieden. Die Stadt untersucht weiter mehrere Varianten. Zugleich verschiebt ihr neuer Finanzplan die großen Investitionsansätze auf 2028 und die Folgejahre.
Das Wichtigste
- Die Stadthalle wurde 2021 wegen erheblicher Mängel geschlossen.
- Seit 2025 läuft eine technisch begrenzte Teil-Wiederinbetriebnahme.
- Die Kulturförderung der Stadt ist für 2026 und 2027 geregelt.
- Ein verbindlicher Räumungstermin zum 31. Dezember 2027 ist öffentlich nicht belegt.
- Nach 2027 gibt es keinen öffentlich beschlossenen Ersatzstandort.
- Die Frage lautet deshalb: Wie soll Altenkirchen einen durchgehenden Kultur- und Veranstaltungsbetrieb sichern, wenn die Übergangsphase endet?
Rückkehr auf Zeit
Der Stadtrat hatte die Schließung der Stadthalle im Juli 2021 beschlossen. Im Protokoll werden asbesthaltige Brandschutzklappen in der Lüftung sowie weiterer erheblicher Sanierungsbedarf genannt.
Fast vier Jahre später entschied der Rat über eine begrenzte Rückkehr: Im April 2025 bewilligte er 220.000 Euro brutto für eine neue Lüftungsanlage zur Teil-Wiederinbetriebnahme. Hinzu kommen laut Beschluss 18.000 Euro jährliche Mehrkosten. Nutzbar wurden dadurch unter anderem großer und kleiner Saal, Bühne, Künstlergarderoben und Foyerbereiche – nicht aber die Halle in einem vollständig sanierten Zustand.
Die Teilöffnung löste also nicht die Grundsatzfrage. Sie schuf Zeit.
Ende 2027 ist Übergangshorizont – kein belegter Räumungsbeschluss
Die Stadt fördert das Kultur-/Jugendkulturbüro Haus Felsenkeller in den Jahren 2026 und 2027 mit jeweils 25.000 Euro für das Kulturprogramm sowie 5.000 Euro für das Spiegelzelt. Der Ratsbeschluss verknüpft dies mit dem Fall, dass die Stadthalle wegen Sanierung, Neubau oder Abriss vor dem 31. Dezember 2027 nicht mehr bereitgestellt werden kann.
Damit ist ein Endpunkt der öffentlich dokumentierten Übergangs- und Förderphase gesetzt. Nicht belegt ist jedoch eine verbindliche Pflicht, die Halle genau zu diesem Datum zu räumen. Eine Nutzungsvereinbarung wurde 2025 nichtöffentlich behandelt; ihr Inhalt ist nicht veröffentlicht.
Das ist mehr als eine juristische Feinheit. Wer schreibt, die Halle müsse Ende 2027 definitiv geräumt werden, behauptet mehr, als die zugänglichen Unterlagen hergeben.
Drei Varianten – aber noch keine Entscheidung
Die Stadt stellte bei ihrer Einwohnerversammlung im Januar 2026 drei Optionen vor: Sanierung am bisherigen Standort in der Quengelstraße, Abriss und Neubau am selben Standort oder ein Neubau an anderer Stelle in Altenkirchen.
Für einen Neubau nannte die Stadt rund 12,2 Millionen Euro und 21 Monate Bauzeit bei straffer Abwicklung. Eine Sanierung wurde mit rund 13,97 Millionen Euro und 18 Monaten Bauzeit beziffert. Die Angaben sind Planungswerte, keine Auftragswerte. Ob sie brutto oder netto gerechnet sind, erläutert die städtische Information nicht.
Die Stadt machte zugleich klar, dass weitere Beratungen und Rechtsfragen erforderlich seien. Gerade beim möglichen Neubau spielt nach ihrer Darstellung der Bestandsschutz eine Rolle. Ob und wie sich daraus Betriebszeiten ergeben, ist noch nicht abschließend geklärt.
Ein Beschluss für eine der drei Varianten liegt in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht vor.
Der Finanzplan rückt große Summen nach hinten
Der Vergleich zweier Haushaltspläne zeigt eine deutliche Veränderung in der zeitlichen Planung.
| Finanzplanung | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | spätere Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Haushalt 2024/25 | 3,15 Mio. € | 3,15 Mio. € | – | – | 2,81 Mio. € |
| Haushalt 2026/27 | 0,2 Mio. € | 0,2 Mio. € | 0,5 Mio. € | 3,15 Mio. € | 6 Mio. € |
Im neuen Haushalt sind für die Stadthalle insgesamt rund 10,84 Millionen Euro vorgesehen. Die Verwaltung bezeichnet die Ansätze ausdrücklich als vorsorgliche Anschubfinanzierung für Sanierung oder Neubau.
Das bedeutet nicht, dass Geld ausgegeben wurde oder ein Bauauftrag besteht. Es zeigt aber: Die großen Ansätze, die im Haushalt 2024/25 noch für 2026 und 2027 vorgesehen waren, stehen nun überwiegend erst ab 2028 im Finanzplan. Eine öffentliche Erklärung für diese Verschiebung findet sich in den geprüften Unterlagen nicht.
Ersatzstandort weiter nicht benannt
Schon das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2022 sprach von einer alternativen Veranstaltungsstätte an einem „noch zu bestimmenden Standort“. Damals standen sogar fünf Szenarien zur Diskussion, darunter Sanierung, Neubau und eine mögliche Veräußerung.
Die aktuelle städtische Darstellung nennt noch drei Optionen. Ein konkretes Grundstück für einen Neubau an anderer Stelle benennt sie nicht. Ebenso gibt es keinen öffentlich vorgestellten Interimsort, der die Funktion der Stadthalle ab 2028 übernehmen soll.
Das heißt nicht, dass es intern keine Überlegungen gibt. Es heißt aber: Bürger, Vereine, Veranstalter und Kulturträger können öffentlich noch nicht nachvollziehen, welche Lösung vorbereitet wird – und ob sie rechtzeitig zur Verfügung stehen könnte.
Die Lücke ist nicht beschlossen – aber möglich
Eine mehrjährige Kulturpause ist nicht beschlossen. Auch eine definitive Schließung ab 2028 lässt sich aus den Unterlagen nicht ableiten.
Belegt ist aber ein erheblicher Planungsdruck: Die Stadt hat noch keine Variante beschlossen, keine Finanzierung abschließend gesichert, keinen Ersatzstandort öffentlich benannt und keinen verbindlichen Projektzeitplan veröffentlicht. Selbst die von ihr genannten Bauzeiten beginnen erst nach einer Grundsatzentscheidung, Standortklärung, Planung, Genehmigung und Vergabe.
Für Altenkirchen geht es damit nicht nur um ein Gebäude. Es geht um Kulturveranstaltungen, Vereinsleben, private Feiern, Ticketplanung, technische Infrastruktur und die Frage, ob das Kreiszentrum nach 2027 weiter über einen zentralen Veranstaltungsort verfügt.
Die nächste belastbare Antwort muss aus der Politik kommen: durch einen Variantenbeschluss, einen Standort, eine belastbare Finanzierung und ein offengelegtes Übergangskonzept. Ohne diese vier Punkte bleibt die Zeit nach 2027 für die Stadthalle Altenkirchen offen.
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Quellen:
- Stadt Altenkirchen – Ratsprotokoll vom 7. Juli 2021
- Stadt Altenkirchen – Ratsprotokoll vom 28. April 2025
- Stadt Altenkirchen – Ratsprotokoll vom 17. Dezember 2025
- Stadt Altenkirchen – Haushalt 2024/25
- Stadt Altenkirchen – Haushalt 2026/27
- Stadt Altenkirchen – Einwohnerversammlung „Stadthalle 2030“
- Stadt Altenkirchen – ISEK, Stand April 2022

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