Freiflächen-Solarpark bei Bad Camberg mit mehreren Reihen Photovoltaikmodulen in offener Landschaft; oben links der Ortsbalken „Landkreis Limburg-Weilburg | Bad Camberg“.

Sieben Millionen Euro Investition und 6,89 MWp Leistung sind inzwischen nachvollziehbar. Was finanziell in Bad Camberg ankommt und welche zweite Anlagenkomponente hinter einem Innovationszuschlag steckt, bleibt öffentlich dagegen offen.

Solarpark Bad Camberg: Viel Geld, viele offene Fragen

BAD CAMBERG. Rund acht Hektar Fläche, etwa 15.000 Solarmodule, sieben Millionen Euro Investition und eine prognostizierte Jahresproduktion von 9.200 Megawattstunden: Über die Größe des neuen Solarparks in Bad Camberg ist inzwischen einiges bekannt. Weniger transparent ist, was davon konkret bei der Stadt ankommt. Weder eine projektspezifische Zahlung nach § 6 EEG noch erwartete Gewerbesteuereinnahmen werden in den bislang öffentlich auffindbaren Projektinformationen beziffert. Gleichzeitig führt der städtische Haushalt steigende Einnahmen aus EEG-Beteiligungen ausdrücklich auf zusätzliche Freiflächen-PV-Anlagen zurück.

Zwei Tage vor dieser Recherche hatten Stadt und Anumar Bürger und Kommunalpolitiker noch zu einem „Tag der offenen Baustelle“ am 9. September eingeladen. Ziel sei gewesen, umfassend über das Projekt und seine Bedeutung für Bad Camberg zu informieren. Auf den derzeit öffentlich zugänglichen Projektseiten bleiben jedoch gerade mehrere wirtschaftliche und vertragliche Punkte offen, die für die Kommune unmittelbar relevant sind.

Mehr Leistung bekannt als von der Stadt veröffentlicht

Die Stadt beschreibt das Vorhaben auf einer rund acht Hektar großen privaten Fläche zwischen Liebesinsel und Verkehrskorridor. Seit November 2025 wird gebaut. Im Mai waren zwei von vier Solarfeldern fertiggestellt. Die Inbetriebnahme soll bis Ende 2026 erfolgen – ausdrücklich abhängig von der noch zu errichtenden Kabeltrasse in Richtung Selters.

Eine zentrale technische Zahl nennt die Stadt bislang nicht: die installierte Leistung. Sie lässt sich inzwischen jedoch über einen auf Daten des Marktstammdatenregisters basierenden Datensatz nachvollziehen. Energy-Charts führt dort den „Solarpark Camberg – P22-234“ mit 6.890,13 Kilowattpeak, also rund 6,89 MWp, und 6.284 Kilowatt Leistung. Der Eintrag trägt außerdem die Kennzeichnung „Inn24-2/123“.

Diese Kennzeichnung führt zu einer bislang öffentlich kaum sichtbaren Spur.

Was steckt hinter „Inn24-2/123“?

Die Bundesnetzagentur führte zum 1. September 2024 eine Innovationsausschreibung durch. 50 Gebote mit insgesamt 587.184 Kilowatt erhielten einen Zuschlag. Die erfolgreichen Gebotswerte lagen zwischen 6,74 und 7,45 Cent je Kilowattstunde. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Zuschläge am 15. Oktober 2024.

Der MaStR-basierte Eintrag des Bad-Camberger Parks verknüpft die Anlage mit der Zuschlagskennung „Inn24-2/123“. Eine Innovationsausschreibung dieser Art richtet sich rechtlich nicht einfach an eine einzelne gewöhnliche Solaranlage. Die Innovationsausschreibungsverordnung definiert eine „Anlagenkombination“ als Zusammenschluss verschiedener erneuerbarer Erzeugungsanlagen oder als Kombination einer erneuerbaren Anlage mit einer Speichereinrichtung. Die Teile müssen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt einspeisen. Im Gebot müssen die beteiligten Technologien ausdrücklich angegeben werden.

Damit entsteht eine entscheidende offene Frage: Welche weitere Komponente gehört zu dem Bad-Camberger Zuschlag?

Ein Batteriespeicher liegt als Möglichkeit nahe. Belegt ist er für dieses Projekt bislang jedoch nicht. Weder die aktuellen Informationsseiten der Stadt noch die öffentlich auffindbare Anumar-Projektkommunikation nennen einen Speicher oder eine andere zweite Erzeugungstechnologie. Der Registerhinweis allein reicht deshalb nicht aus, einen Batteriespeicher als Tatsache darzustellen.

Sollte es sich tatsächlich um eine Kombination aus Photovoltaik und Speicher handeln, wäre dieser technisch nicht bloßes Zubehör. Für Anlagenkombinationen mit Speicher verlangt die Innovationsausschreibungsverordnung eine installierte Speicherleistung von mindestens 25 Prozent der Gesamtleistung sowie eine Speicherkapazität für mindestens zwei Stunden bei Nennleistung. Zuschläge erlöschen grundsätzlich 30 Monate nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe, wenn die Anforderungen bis dahin nicht erfüllt oder die Anlagen nicht in Betrieb genommen sind. Für den Zuschlag aus Oktober 2024 führt diese Frist in den April 2027.

Die geplante Inbetriebnahme Ende 2026 liegt damit zwar deutlich innerhalb dieser Frist. Die noch ausstehende Kabeltrasse erhält vor diesem Hintergrund jedoch zusätzliche Bedeutung.

Netzanschluss bleibt ein kritischer Terminpfad

Die Stadt selbst knüpft den geplanten Betriebsstart an die Kabeltrasse zur Nachbargemarkung Selters. Öffentlich benannt werden bislang weder der konkrete Netzverknüpfungspunkt noch die Länge und der genaue Verlauf der Leitung oder die dafür benötigten Grundstücks- und Wegerechte.

Für Bad Cambergs örtliches Stromnetz ist grundsätzlich die Syna relevant. Die Stadt ist über die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund an der Netzeigentumsgesellschaft beteiligt; die Netze sind an die Syna verpachtet. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass Syna auch der konkrete Anschlussnetzbetreiber dieses Solarparks beziehungsweise der vollständigen Anlagenkombination ist. Dafür fehlt bislang ein projektspezifischer Beleg.

Wie detailliert solche Leitungsrechte öffentlich dokumentiert werden können, zeigt ein anderes Projekt unmittelbar in der Region. Für den Solarpark Würges beschloss die Gemeinde Selters 2025 einen Nutzungsvertrag über gemeindeeigene Wege. Dort wurden unter anderem 30 Jahre Laufzeit, eine Einmalvergütung für die Leitungsverlegung, Verwaltungs- und Verfahrenskosten, 20-kV-Kabelsysteme, Verlegetiefe und Schutzstreifen öffentlich genannt. Ein vergleichbarer öffentlich auffindbarer Beschluss für die Anumar-Trasse ist bislang nicht feststellbar.

Das beweist nicht, dass Rechte fehlen. Die Trasse kann teilweise über Privatgrund führen oder auf anderen Vereinbarungen beruhen. Öffentlich nachvollziehbar ist ihre vertragliche Absicherung derzeit jedoch nicht.

Bis zu 18.400 Euro – wenn § 6 EEG voll genutzt wird

Die unmittelbarste mögliche Zahlung an Bad Camberg ergibt sich aus § 6 EEG. Betreiber von Freiflächenanlagen dürfen der Standortkommune bis zu 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde zahlen. Der Bund schreibt diese Zahlung derzeit nicht zwingend vor. Hessen plant zwar eine verpflichtende kommunale Beteiligung; nach aktueller Übersicht der Fachagentur Wind und Solar ist ein entsprechendes Landesgesetz in Hessen jedoch noch nicht in Kraft.

Bei den von Stadt und Anumar prognostizierten 9,2 Millionen Kilowattstunden Jahresproduktion ergäbe sich bei voller Ausschöpfung des § 6 EEG rechnerisch:

9.200.000 kWh × 0,002 Euro = bis zu 18.400 Euro im Jahr.

Das ist keine nachgewiesene Zahlung. Es ist der gesetzlich mögliche Betrag auf Basis der veröffentlichten Ertragsprognose. Eine konkrete Vereinbarung zwischen Bad Camberg und der Anumar-Projektgesellschaft ist in den bislang öffentlich auffindbaren Unterlagen nicht veröffentlicht.

Gerade deshalb fällt der Haushalt der Stadt auf.

Der Haushalt plant bereits mit 100.000 Euro EEG-Geld

Im Haushaltsplan 2026 führt Bad Camberg das Konto „Erträge aus Beteiligungen nach §6 EEG“. Für 2026 stehen dort 100.000 Euro. Für 2025 waren 60.000 Euro angesetzt, während für 2024 ein tatsächlicher Ertrag von 63.810,56 Euro ausgewiesen wird. Auch für 2027 bis 2029 plant die Stadt jeweils mit 100.000 Euro.

Die Erläuterung zum Konto ist knapp, aber eindeutig:

„Zusätzliche Freiflächen PV-Anlagen.“

Damit ist belegt, dass Bad Camberg wegen weiterer Freiflächen-Solarparks mit steigenden §6-Einnahmen kalkuliert. Nicht belegt ist dagegen, welcher Anteil davon auf Anumar entfällt.

Dass eine projektbezogene Bezifferung durchaus möglich ist, zeigt der zweite große Solarpark im Stadtgebiet. ABO Energy veröffentlicht für seinen Solarpark Würges mit 12,979 MWp und rund 14 Millionen Kilowattstunden Jahresproduktion ausdrücklich, Bad Camberg könne daraus bis zu 28.000 Euro jährlich erhalten. Beim Anumar-Projekt findet sich eine entsprechende Zahl bislang nicht.

Der Konflikt liegt damit nicht darin, dass überhaupt kein kommunaler Nutzen erkennbar wäre. Der Konflikt liegt in seiner fehlenden projektspezifischen Bezifferung.

Anumar wirbt mit „100 Prozent Gewerbesteuer“

Noch auffälliger wird es bei der Gewerbesteuer.

Anumar wirbt auf seiner eigenen Unternehmensseite unter „Regionale Wertschöpfung“ ausdrücklich mit dem „Verbleib von 100 % der Gewerbesteuer in der Kommune“. Außerdem nennt das Unternehmen allgemein die vollständige Kosten- und Risikoübernahme, die Sicherung des Netzanschlusses, Ausgleichsflächen und den Rückbau sämtlicher Einrichtungen nach Vertragsende.

Für Bad Camberg existiert eine Gesellschaft mit dem Namen Anumar Solarpark Bad Camberg GmbH & Co. KG. Sie ist beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRA 3936 registriert; auch die validierten LEI-Daten führen Rechts- und Hauptanschrift in Ingolstadt.

Das bedeutet nicht, dass Bad Camberg keine oder nur 90 Prozent der Gewerbesteuer erhält.

Für Unternehmen, die ausschließlich Strom aus Wind- oder Solarenergie erzeugen, sieht § 29 Gewerbesteuergesetz grundsätzlich eine Zerlegung vor: zehn Prozent nach Arbeitslöhnen und 90 Prozent nach installierter Leistung der Betriebsstätten. § 33 GewStG ermöglicht jedoch ausdrücklich eine abweichende Zerlegung, wenn sich die beteiligten Gemeinden und der Steuerschuldner darauf einigen.

Anumar zeigt bei anderen Projekten selbst, wie 100 Prozent erreicht werden können. In einer öffentlichen kommunalen Sitzungsunterlage zum Batteriespeicherprojekt Seckach wurde angekündigt, eine eigene Projektgesellschaft mit Sitz in der Standortgemeinde zu gründen; dadurch sollten dort 100 Prozent der Gewerbesteuer anfallen.

Für Bad Camberg ist eine vergleichbare Konstruktion öffentlich bislang nicht erkennbar. Die projektspezifische Gesellschaft sitzt weiterhin in Ingolstadt.

Damit lautet die sachlich belastbare Frage: Wie wird Anumars allgemeines Versprechen von 100 Prozent Gewerbesteuer beim konkreten Projekt Bad Camberg umgesetzt?

Eine konkrete Gewerbesteuersumme lässt sich aus öffentlichen Daten ohnehin nicht seriös berechnen. Gewerbesteuer fällt auf steuerpflichtigen Gewerbeertrag an; Investitionsvolumen oder Stromproduktion erlauben daraus keine belastbare Prognose.

Genehmigungsfrei heißt nicht prüfungsfrei

Auch die Zuständigkeiten unterscheiden sich von einem klassischen Bebauungsplanverfahren.

Nach Angaben der Stadt gilt der Solarpark nach Hessischer Bauordnung als baugenehmigungsfrei. Die Prüfung, ob das Vorhaben nach § 35 BauGB privilegiert ist, liegt bei der Naturschutzbehörde. Der Magistrat Bad Camberg erteilte bereits im Januar 2024 sein Einvernehmen.

Der Landkreis Limburg-Weilburg führt dafür eine Untere Naturschutzbehörde beim Fachdienst Bauen und Naturschutz. Bei naturschutzrechtlichen Eingriffen sind unter anderem Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie artenschutzrechtliche Belange zu prüfen. Die allgemeine hessische Leistungsbeschreibung nennt bei einer Eingriffsgenehmigung einen Eingriffs-Ausgleichsplan als erforderliche Unterlage.

Die konkrete Bad-Camberg-Akte mit Eingriffsbilanz, Artenschutzunterlagen, Nebenbestimmungen und projektspezifischen Ausgleichsmaßnahmen ist auf den bislang öffentlich auffindbaren Seiten nicht einsehbar.

Dass es eine Rückbauverpflichtung geben muss, ist dagegen keine offene Rechtsfrage. § 35 Absatz 5 BauGB verlangt bei solchen privilegierten Solarvorhaben eine Verpflichtung, die Anlage nach dauerhafter Nutzungsaufgabe zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Die Behörde soll die Einhaltung durch Baulast oder auf andere Weise sichern.

Offen bleibt deshalb nicht, ob Rückbau vorgesehen sein muss, sondern wie er bei diesem Projekt konkret gesichert wurde.

Auch bei der Versiegelung lohnt genaueres Hinsehen

Die Stadt schreibt unter Berufung auf Anumar, die Pfosten würden eingerammt, „wodurch keine Flächenversiegelung entsteht“. Anumar selbst beschreibt seine allgemeine Bauweise differenzierter: Rammfundamente, eine tatsächliche Versiegelung von unter einem Prozent, integrierte Ausgleichsflächen von etwa zehn bis 20 Prozent sowie den Rückbau sämtlicher Einrichtungen.

Das muss kein sachlicher Widerspruch sein. Die städtische Aussage kann sich ausschließlich auf die Modulpfosten beziehen, während technische Nebenanlagen anders bilanziert werden. Für den konkreten Bad-Camberger Park fehlt öffentlich jedoch die nachvollziehbare Flächenbilanz.

7.000 Tonnen CO₂ – Berechnung nicht erklärt

Eine weitere Zahl lässt sich bislang nicht reproduzieren. Die Stadt nennt rund 7.000 Tonnen vermiedene CO₂-Emissionen jährlich bei 9,2 Millionen Kilowattstunden Stromproduktion. Rechnerisch entspricht das rund 761 Gramm CO₂ je Kilowattstunde.

Das Umweltbundesamt gibt für den durchschnittlichen direkten CO₂-Ausstoß des deutschen Stromverbrauchs 2025 dagegen 344 Gramm je Kilowattstunde an. Eine einfache Gegenrechnung ergäbe bei 9,2 Millionen Kilowattstunden rund 3.165 Tonnen.

Das bedeutet nicht, dass die städtische Angabe falsch ist. Berechnungen vermiedener Emissionen können mit anderen Referenzkraftwerken oder Methoden arbeiten. Die verwendete Berechnungsmethode wird in der städtischen Veröffentlichung jedoch nicht genannt. Die Zahl von 7.000 Tonnen ist damit aus der Veröffentlichung allein nicht nachvollziehbar.

Die entscheidenden Fragen liegen inzwischen auf dem Tisch

Der Solarpark ist kein unbekanntes Projekt. Im Gegenteil: Fläche, Investitionsvolumen, Modulzahl, prognostizierter Stromertrag und inzwischen auch die registrierte Leistung sind weitgehend greifbar.

Unklar bleiben ausgerechnet die Punkte, die für den unmittelbaren kommunalen Nutzen und die langfristige Absicherung entscheidend sind.

Wie hoch ist die tatsächliche §6-Zahlung an Bad Camberg? Welche Gewerbesteuerregelung gilt für die in Ingolstadt registrierte Projektgesellschaft? Welche zweite Komponente verbirgt sich hinter der Verknüpfung mit „Inn24-2/123“? Wo liegt der konkrete Netzverknüpfungspunkt? Sind sämtliche Rechte für die Kabeltrasse nach Selters bereits gesichert? Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden behördlich festgesetzt? Und wie ist der gesetzlich vorgeschriebene Rückbau konkret abgesichert?

Keine dieser offenen Fragen belegt einen Rechtsverstoß oder ein wirtschaftliches Problem. Sie markieren vielmehr die Lücke zwischen einer umfangreichen öffentlichen Darstellung der Vorteile des Projekts und bislang nicht veröffentlichten Details über Geldströme, Verträge und Genehmigungsauflagen.

Gerade bei einem Projekt mit rund sieben Millionen Euro Investitionsvolumen und acht Hektar Flächeninanspruchnahme sind diese Angaben keine Nebensache.

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