Symbolisches dunkles Motiv eines neutralen Linienbusses auf einer nassen Straße im Westerwald. Oben links steht „Westerwaldkreis | Montabaur“.

Für ÖPNV sowie Schüler- und Kita-Beförderung kalkuliert der Westerwaldkreis 2026 gemeinsam ein Defizit von 27,6 Millionen Euro. Seit 2024 trägt der Kreis bei vier großen Linienbündeln selbst das wirtschaftliche Risiko. Fahrtausfälle sind dokumentiert; die Kreisverwaltung verweist für nicht gefahrene Leistungen grundsätzlich auf Strafzahlungen. Eine öffentlich nachvollziehbare Gesamtbilanz über Ausfälle, Pünktlichkeit und tatsächlich vollzogene finanzielle Abzüge hat 2halb3 in den zugänglichen Unterlagen bislang nicht gefunden.

Der Kreis trägt das Bus-Risiko – wie wird die Leistung kontrolliert?

Es geht um Millionen, um rund 3,92 Millionen bestellte Fahrplankilometer pro Jahr und um eine Dienstleistung, auf die vor allem Schülerinnen und Schüler, Pendler sowie Menschen ohne eigenes Auto angewiesen sind. Wenn der Kreisausschuss des Westerwaldkreises an diesem Montag um 15 Uhr zusammentritt, steht deshalb ein unscheinbar formulierter Tagesordnungspunkt besonders im Blick: Unter TOP 18 soll über „ÖPNV im Westerwaldkreis“ entschieden werden. Hinterlegt ist die Beschlussvorlage 0370/XI. Was genau beschlossen werden soll, lässt sich aus der öffentlich indexierten Vorlagenseite jedoch nicht erkennen. Sie enthält außer Betreff, Datei und Beratungsfolge keine inhaltliche Darstellung.

Der entscheidende PDF-Anhang ist zwar verlinkt, ließ sich über die von 2halb3 genutzten technischen Zugriffswege bis zum Redaktionsschluss aber nicht auslesen. Deshalb wäre eine Behauptung, die Beschlussvorlage selbst enthalte keine Qualitäts- oder Kostendaten, nicht belastbar. Sicher ist lediglich: Aus der öffentlich zugänglichen Übersichtsseite erfährt der Bürger nicht, worüber der Kreisausschuss unter diesem Tagesordnungspunkt konkret entscheiden soll.

Das allein wäre noch keine große Geschichte. Brisant wird TOP 18 erst im Zusammenhang mit dem System, das der Westerwaldkreis seit Juli 2024 selbst geschaffen hat.

Seit 2024 liegt das wirtschaftliche Risiko beim Kreis

Mit der Neuvergabe von vier Linienbündeln vollzog der Kreis einen grundlegenden Wechsel. Zuvor betrieben Verkehrsunternehmen die Linien eigenwirtschaftlich. Seit der Umstellung werden große Teile des Busangebots gemeinwirtschaftlich bestellt. Die Kreisverwaltung formulierte die Konsequenz bereits 2023 ungewöhnlich deutlich: Das wirtschaftliche Risiko, das zuvor bei den Busunternehmen lag, liege künftig „ganz allein beim Landkreis“.

Gleichzeitig wurde das Angebot erheblich ausgeweitet. Die jährliche Leistung der vier neu vergebenen Bündel stieg von rund 2,60 auf geplante 3,92 Millionen Fahrplankilometer. Im Februar 2024 erhielt die Bietergemeinschaft Jung Bus, aus der später WW-Mobility hervorging, den Zuschlag für den nordöstlichen und östlichen Westerwald mit zusammen rund 2,3 Millionen Kilometern pro Jahr. Griesar Reisen übernahm den südlichen und südöstlichen Westerwald mit zusammen rund 1,5 Millionen Kilometern.

Die Verkehrsverträge laufen nach der europäischen Auftragsbekanntmachung grundsätzlich vom 14. Juli 2024 bis zum 31. Juli 2032 – 97 Monate. Der Kreis kann sie zudem zweimal um jeweils ein Jahr verlängern. Zu-, Ab- und Umbestellungen sind nach der Bekanntmachung in einem Rahmen von plus oder minus 25 Prozent des kalkulierten und fortgeschriebenen Vollkostenpreises möglich. Der Westerwaldkreis wird dort ausdrücklich als Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe bezeichnet.

Damit ist die Zuständigkeit klar: Die Busunternehmen erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Kreis bestellt sie, trägt bei diesen Bündeln das wirtschaftliche Risiko und muss überprüfen, ob die vereinbarte Leistung tatsächlich erbracht wird. Auch der Verkehrsverbund Rhein-Mosel trennt diese Verantwortung ausdrücklich ab. Sein Gesamtbericht für 2024 hält fest, dass die Kontrolle und Beurteilung von Leistung, Qualität und Finanzierung anderer gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen Aufgabe der Landkreise als Aufgabenträger ist.

27,6 Millionen Euro Minus – aber nicht nur für Busunternehmen

Finanziell hat der Systemwechsel Folgen, die inzwischen tief in den Kreishaushalt reichen. Im Haushaltsplan 2026 werden für Schüler- und Kindergartenbeförderung Aufwendungen von 25,92 Millionen Euro ausgewiesen. Nach Einnahmen und angesetzter Landeszuweisung verbleibt für dieses Haushaltsprodukt ein kalkulierter Kostenanteil des Kreises von 17,8 Millionen Euro. 2022 waren es noch 5,047 Millionen Euro. Der geplante Kreisanteil hat sich damit gegenüber 2022 mehr als verdreifacht.

Parallel sinkt die ausgewiesene Förderquote des Landes erheblich: von 60,9 Prozent im Rechnungsergebnis 2022 auf geplante 30,7 Prozent für 2026. Der Kreis selbst weist darauf hin, dass das Haushaltsprodukt Schülerbeförderung nicht isoliert betrachtet werden kann, weil ein großer Teil des Linienverkehrs zugleich Schüler transportiert. Für die beiden Produkte ÖPNV sowie Schüler- und Kindergartenbeförderung zusammen kalkuliert der Haushalt 2026 einen Jahresfehlbetrag von 27,6 Millionen Euro. Für 2025 waren 26 Millionen Euro angesetzt.

Diese 27,6 Millionen Euro dürfen allerdings nicht als Zahlung an Griesar Reisen oder WW-Mobility dargestellt werden. Es handelt sich um den geplanten gemeinsamen Fehlbetrag der beiden Haushaltsbereiche. Allein im eigentlichen ÖPNV-Produkt sind für 2026 Aufwendungen von 2,88 Millionen Euro genannt, davon 2,8 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Neustrukturierung. Die erheblich höheren Kosten der Schülerbeförderung liegen in einem eigenen Haushaltsprodukt.

Auch die Finanzierung durch das Land ist noch nicht endgültig geklärt. Im Haushalt schreibt der Kreis, dass die endgültigen Abrechnungen der Landeszuweisungen für mehrere zurückliegende Jahre noch ausstehen. Zugleich verweist er auf „große Unstimmigkeiten“ bei den von Gebietskörperschaften gemeldeten Kosten. Das Innenministerium habe darauf hingewiesen, dass sprunghafte Kostensteigerungen einzelner Aufgabenträger nicht allein mit veränderten Schülerzahlen, Treibstoffpreisen oder Tariflöhnen erklärbar seien. Deshalb mussten erneut Daten übermittelt werden. Das ist kein Beleg dafür, dass die Angaben des Westerwaldkreises fehlerhaft sind – es zeigt aber, dass selbst die Finanzierungsebene noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist.

Fahrtausfälle sind dokumentiert

Dass die Umstellung nicht reibungslos verlief, ist keine Vermutung. Die Kreisverwaltung sprach im September 2024 selbst von „Schwierigkeiten“ beim Start des Schülerverkehrs. Fahrzeiten hätten unter realen Bedingungen teilweise nicht ausgereicht, Busse seien verspätet gewesen, Planungen mussten angepasst und zusätzliche Fahrten organisiert werden.

Auch tatsächliche Fahrtausfälle werden von der Verwaltung nicht bestritten. Auf die Frage, weshalb Fahrten ausfallen, verweist der Kreis auf kurzfristige Erkrankungen von Fahrern, für die teilweise kein Ersatz zur Verfügung stehe. Gleichzeitig macht die Verwaltung einen für unsere Recherche entscheidenden Hinweis: Die Unternehmen hätten ein erhebliches Interesse daran, die Fahrten durchzuführen, weil sonst „Strafzahlungen“ zu leisten seien.

Damit stehen drei Tatsachen nebeneinander: Der Kreis bestellt Millionen Fahrplankilometer. Fahrtausfälle hat er selbst bestätigt. Und für nicht durchgeführte Fahrten sind nach seiner eigenen Darstellung finanzielle Sanktionen vorgesehen.

Was daraus öffentlich nicht hervorgeht, ist die vierte und entscheidende Ebene: Wie häufig wurden solche Sanktionen tatsächlich angewendet – und in welcher Höhe?

2halb3 hat in den zugänglichen öffentlichen Unterlagen bislang keine zusammenhängende Aufstellung gefunden, aus der für die vier seit Juli 2024 laufenden Linienbündel hervorgeht, wie viele Fahrten oder Kilometer bestellt, tatsächlich gefahren und abgerechnet wurden, wie viele Leistungen ausfielen und welche Kürzungen, Gutschriften oder Strafzahlungen daraus resultierten.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass solche Daten intern nicht vorliegen. Ebenso ist bislang nicht belegt, dass der Westerwaldkreis für ausgefallene Fahrten bezahlt hat. Öffentlich nachvollziehbar ist derzeit jedoch auch nicht, in welchem Umfang die vertraglichen Sicherungsmechanismen tatsächlich gegriffen haben.

99 Prozent „beschwerdefrei“ sind keine Pünktlichkeitsquote

Bei einer Anhörung im Dezember 2024 erklärten Vertreter von WW-Mobility, das Unternehmen organisiere täglich mehr als 530 Busfahrten und inzwischen verliefen 99 Prozent davon „beschwerdefrei“. Die Kreisverwaltung berichtete gleichzeitig von 39 Änderungen an Einsatzplänen seit Beginn des Schuljahres. An der Echtzeitanzeige der Pünktlichkeit über die VRM-App wurde damals noch gearbeitet.

Die 99-Prozent-Angabe stammt damit vom Betreiber selbst und beschreibt Beschwerdefreiheit. Sie ist weder eine Pünktlichkeitsquote noch eine Ausfallquote und auch kein Nachweis dafür, dass 99 Prozent der bestellten Vertragsleistung vollständig erbracht wurden. Ein Fahrgast, der sich über eine Verspätung nicht beschwert, macht aus der verspäteten Fahrt schließlich keine pünktliche Fahrt.

Für eine belastbare Leistungsbilanz wären deshalb andere Kennzahlen erforderlich: Soll- und Ist-Fahrten, tatsächlich gefahrene Kilometer, Ausfallquote, Pünktlichkeitswerte sowie die finanziellen Konsequenzen aus Abweichungen.

Das Datenproblem ist älter als die neuen Verträge

Besonders auffällig ist, dass der Westerwaldkreis das Problem fehlender Qualitätsdaten schon Jahre vor der Neuvergabe kannte. Im Nahverkehrsplan 2021 steht im Kapitel zur Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit unmissverständlich:

„Grundlagendaten zur Bewertung der Pünktlichkeit liegen nicht vor.“

Der Nahverkehrsplan bezeichnet Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zugleich als zentrale Kriterien der Bedienungsqualität. Gemeinden hatten damals bereits Defizite bei Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit gemeldet, ausdrücklich auch im Schülerverkehr. Als Handlungsbedarf formulierte der Kreis unter anderem die Lieferung von Echtzeitdaten.

Spätere Vergabeunterlagen zeigen allerdings, dass der Kreis durchaus weiß, wie Qualitätskontrolle dokumentiert werden kann. Für ein separates Linienpaket mit den Linien 438, 439, 461, 958, 964, 968 und 970 veröffentlichte er ein Muster für Qualitätsberichte. Darin sollen regelmäßige Verspätungen von mehr als drei Minuten mit Linie, Datum, Uhrzeit, Haltestelle sowie Soll- und Ist-Ankunft dokumentiert werden. Die Berichte sind laut Formular viermal jährlich beim Auftraggeber vorzulegen.

Dieser Fund darf nicht überdehnt werden: Das Dokument betrifft ein anderes Linienpaket. Aus den von 2halb3 geprüften Unterlagen geht nicht hervor, ob exakt dasselbe Berichtssystem Bestandteil der vier großen 2024 vergebenen Linienbündel ist.

Es zeigt jedoch, dass quantitative Qualitätsberichte im Westerwaldkreis kein theoretisches Instrument sind.

Währenddessen sucht der Kreis bereits nach Einsparungen

Der Zeitpunkt der heutigen Beratung verschärft den Konflikt zusätzlich. Erst im März 2026 beschlossen Kreisausschuss und Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft die Einrichtung eines Arbeitskreises zur „Überarbeitung Öffentliches Nahverkehrskonzept“. Begründung der Verwaltung: Die vom Kreis als Aufgabenträger zu tragenden Kosten steigen, gleichzeitig werden nicht alle Fahrten gleich stark genutzt.

Der Arbeitskreis soll Verbesserungsmöglichkeiten untersuchen und Grundlagen für die 2028 anstehende Neuvergabe der Linienbündel Hachenburg, Selters und Kannenbäckerland schaffen. Die Kreisverwaltung spricht dabei ausdrücklich auch über schwach frequentierte Verbindungen, macht jedoch deutlich, dass einfache Streichungen wegen Regionallinien, Schülerverkehr und vertraglich organisierter Beförderung schwierig sind. Auch Rufbus- und On-Demand-Angebote sollen untersucht werden, obwohl diese nach Darstellung des Kreises häufig ebenfalls nicht kostendeckend angeboten werden können.

Damit wird eine transparente Leistungsbilanz noch wichtiger. Wenn Fahrten wegen steigender Kosten und geringer Nutzung zur Disposition stehen, betrifft die Debatte nicht nur Haushaltszahlen. Sie entscheidet möglicherweise darüber, welche Orte künftig wie gut erreichbar bleiben.

Fünf Zahlen würden den Konflikt klären

Für eine öffentliche Beurteilung der inzwischen langfristigen Millionenverträge fehlen vor allem fünf Größen: die Zahl der vertraglich bestellten und tatsächlich erbrachten Fahrten beziehungsweise Fahrplankilometer je Linienbündel; die Zahl und Ursache vollständig ausgefallener Fahrten; belastbare Pünktlichkeitswerte; die Zahl der eingegangenen und bestätigten Beschwerden; sowie sämtliche wegen Minder- oder Schlechtleistung vorgenommenen Kürzungen, Gutschriften oder Strafzahlungen.

Hinzu kommt die Kostenfrage. Die öffentlichen Haushaltsunterlagen zeigen die enorm gestiegene Gesamtbelastung, erlauben aber keine einfache Zuordnung, was von den jeweiligen Verkehrsunternehmen für ein vollständiges Vertragsjahr tatsächlich abgerechnet wurde und welche Abzüge davon vorgenommen wurden.

Gerade weil die Verträge regulär bis 2032 laufen und der Kreis selbst das wirtschaftliche Risiko trägt, ist diese Information kein Detail für Verkehrsexperten. Sie betrifft unmittelbar die Kontrolle öffentlicher Mittel.

Die Kernfrage bleibt unbeantwortet

Bezahlt der Westerwaldkreis für Verkehrsleistungen, die tatsächlich nicht erbracht wurden?

Dafür gibt es nach dem derzeitigen Recherchestand keinen Beleg.

Es gibt aber ebenso wenig eine öffentlich nachvollziehbare Gesamtabrechnung, mit der Bürger diese Frage selbst überprüfen könnten. Dokumentiert sind Fahrtausfälle. Dokumentiert ist, dass nach Darstellung der Kreisverwaltung bei nicht durchgeführten Fahrten Strafzahlungen vorgesehen sind. Dokumentiert sind stark gestiegene Kosten. Was öffentlich fehlt, ist die Verbindung dieser drei Ebenen: Welcher konkrete Ausfall wurde festgestellt, welche finanzielle Konsequenz folgte daraus und welcher Betrag wurde letztlich bezahlt?

Genau diese Transparenz wäre besonders naheliegend, bevor der Kreis wegen steigender Kosten über die künftige Struktur seines Busangebotes entscheidet.

Ob die heutige Beschlussvorlage 0370/XI dazu Antworten liefert, lässt sich vor der Sitzung nicht belastbar sagen. Die öffentlich indexierte Vorlagenseite verrät darüber nichts; der verlinkte Anhang war bis zum Redaktionsschluss für 2halb3 technisch nicht auslesbar. Die heutige Entscheidung kann deshalb entweder einen Teil der offenen Fragen beantworten – oder die Lücke bestehen lassen.

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