Die Loreley-Freilichtbühne wurde 2017 mit einer neuen Bühnenüberdachung modernisiert. Später erkannte das Oberlandesgericht Koblenz für die Jahre 2017 bis 2019 drei Mängel an – darunter die stärkere Wind- und Wetterexposition der Bühne. Vor der BUGA 2029 bleibt öffentlich jedoch offen, welche dieser Punkte heute noch bestehen, welche Maßnahmen seitdem erfolgt sind und welche Kosten bis 2029 noch entstehen.
Loreley-Bühne: Was wurde aus den festgestellten Mängeln?
Das Dach ist nicht 50 Jahre alt. Im Gegenteil: Die markante Überdachung der Loreley-Freilichtbühne gehört zu einer Modernisierung, deren erster Bauabschnitt erst 2017 fertiggestellt wurde. Gerade deshalb ist die Geschichte dahinter bemerkenswert. Denn wenige Jahre nach dem Umbau erkannte das Oberlandesgericht Koblenz im Streit zwischen der Stadt St. Goarshausen und der Pächterin mehrere Mängel an. Einer davon betraf unmittelbar die neue Dachgestaltung und ihre Auswirkungen auf Wind und Wetter. 2022 musste zudem ein Sturmschaden am Bühnendach repariert werden, für 2023 dokumentierte die Stadt eine Wartung von Dach und Lifeline am Rigg. Was öffentlich bislang fehlt, ist eine aktuelle Gesamtbilanz: Welchen technischen Zustand hat die Anlage heute, welche der gerichtlich behandelten Probleme wurden behoben und welche Investitionen werden vor der BUGA 2029 noch erforderlich?
Diese Fragen bekommen zusätzliches Gewicht, weil die Bühne keineswegs ein stillgelegtes Problemobjekt ist. 2026 fanden dort weiterhin große Konzerte statt, für 2027 werden bereits weitere Veranstaltungen angeboten. Und während der Bundesgartenschau 2029 soll die Freilichtbühne nach aktuellem Planungsstand sogar für einzelne Großveranstaltungen wie Eröffnung und Abschluss genutzt werden. Einen Beleg dafür, dass die Bühne heute unsicher oder sanierungsbedürftig wäre, gibt es nach der Auswertung der öffentlich zugänglichen Unterlagen allerdings nicht. Genau diese Trennung ist entscheidend: Belegt sind frühere Mängel und spätere Arbeiten – nicht ein heutiger Sanierungsfall.
Schon 2012 sollte das neue Dach kommen
Die Vorgeschichte reicht deutlich weiter zurück. Bereits im Februar 2012 kündigte Rheinland-Pfalz eine Landeszuwendung von 2,2 Millionen Euro für die Sanierung der Freilichtbühne an. Erneuert beziehungsweise neu gebaut werden sollten unter anderem Bühne und Bühnentechnik, Zeltdach, Bühnenboden, Ein- und Notausgänge sowie Backstage- und Lkw-Bereiche. Der damalige Terminplan war ambitioniert: Nach Ende der Saison 2012 sollten die Arbeiten beginnen, Zeltdach sowie Ein- und Notausgangsbereich sollten vor dem Saisonstart im Mai 2013 fertig sein. Mitteilung des Landes Rheinland-Pfalz von 2012
So kam es nicht. Die heutige Konstruktion wurde erst im ersten Bauabschnitt 2017 fertiggestellt. Das beauftragte Büro asp Architekten beschreibt das alte Zeltdach aus den 1970er-Jahren als überaltert und zu klein. Die neue Konstruktion besteht aus drei Stahlbögen und einer Membranhaut; sie überspannt die eigentliche Bühne, den rückwärtigen Umgang und einen Teil des Orchestergrabens. Ziel des Umbaus war nach Darstellung der Planer ausdrücklich eine technische und funktionale Ertüchtigung für Veranstaltungen mit bis zu 15.000 Besuchern. Bauherr war die Stadt St. Goarshausen, die Tragwerksplanung lag bei MSIng Matthaei Schotte Ingenieure. Projektbeschreibung von asp Architekten
Auch die öffentliche Förderung wuchs über den ursprünglich 2012 genannten Betrag hinaus. Eine spätere Aufstellung des rheinland-pfälzischen Landtags führt für die „Umgestaltung Freilichtbühne auf Loreley-Plateau“ insgesamt 3,493 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel des Landes auf. Aufgeführt sind 2,248 Millionen Euro aus dem Jahr 2012 sowie weitere Beträge von 222.570 Euro, 609.440 Euro und 412.990 Euro. Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 18/3132
Was diese Förderübersicht nicht liefert, ist die abschließende Gesamtrechnung des Bühnenumbaus. Zeitgenössisch wurde für den ersten Bauabschnitt zunächst mit 4,8 Millionen Euro brutto gerechnet; im April 2017 lag die Kostenprognose laut damaliger Berichterstattung bereits bei 5,6 Millionen Euro. Vorgesehen war zu diesem Zeitpunkt eine Finanzierung von rund 80 Prozent durch das Land sowie jeweils zehn Prozent durch Stadt und Pächter. Diese 5,6 Millionen Euro sind deshalb als damalige Prognose zu verstehen – nicht als von 2halb3 festgestellte Schlussrechnung. Eine öffentlich zugängliche, sämtliche Gewerke und Nachträge zusammenführende Endabrechnung des ersten Bauabschnitts konnten wir in den ausgewerteten Quellen nicht finden.
Damit bleibt bereits bei der Baugeschichte eine relevante Lücke: Das Land dokumentiert seine Fördermittel, die Stadt dokumentiert den Umbau, die Planer beschreiben die Konstruktion – eine leicht nachvollziehbare öffentliche Bilanz von ursprünglicher Kostenplanung, Auftragsvergaben, Nachträgen und tatsächlichen Schlusskosten ist daraus jedoch nicht abzulesen.
Das Gericht erkannte drei Mängel an
Noch gewichtiger ist der anschließende Pachtstreit. Die Stadt St. Goarshausen und die spätere Pächterin hatten 2010 einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit geschlossen. Vereinbart war eine umsatzabhängige Pacht von mindestens 60.000 Euro jährlich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Stadt verpflichtete sich zu Modernisierungsmaßnahmen; auch die Pächterin sollte sich finanziell beteiligen. Nachdem es zum Streit über Art, Umfang und Qualität der Arbeiten gekommen war, zahlte die Pächterin 2017 und 2018 keine Pacht und 2019 insgesamt 30.000 Euro. Die Stadt kündigte 2020 fristlos. Schlussurteil des OLG Koblenz – 5 U 178/21
Der Fall ging bis zum Oberlandesgericht Koblenz. Der 5. Zivilsenat ließ sich sachverständig beraten, nahm die Bühne bei zwei Ortsterminen selbst in Augenschein und kam 2023 zu dem Ergebnis, dass die Pächterin im Wesentlichen drei Mängel nachgewiesen hatte.
Der erste Punkt betraf die Zuschauerkapazität. Im ursprünglichen Vertrag waren maximal 18.000 Zuschauer angegeben worden, tatsächlich war die höchstzulässige Zahl auf 15.000 reduziert. Das Gericht hielt deshalb eine Pachtminderung von acht Prozent für gerechtfertigt. Der zweite Punkt ist für die heutige Recherche besonders wichtig: Nach Überzeugung des OLG war die Bühne nach ihrer Ertüchtigung ab 2017 wegen der Größe der Öffnungen des neuen Daches zur Hauptwindrichtung sowie wegen Rodungen im Zuge des Umbaus wesentlich stärker Wind und Wetter ausgesetzt als zuvor. Nur bei schönem und windstillem Wetter sei eine zusätzliche Nachrüstung zum Schutz von Künstlern, Technikern und empfindlichen Elektroanlagen nicht erforderlich gewesen. Dafür setzte das Gericht eine Minderung von 20 Prozent an. Hinzu kam ein neu verlegter Kabelkanal, der nach Feststellung des Senats nicht dem bühnentechnischen Standard entsprach; hierfür wurden fünf Prozent berücksichtigt.
Das Urteil ist zugleich eine Grenze für jede heutige Interpretation. Das OLG bezog seine Entscheidung ausdrücklich auf die Jahre 2017 bis 2019. Andere behauptete Mängel hielt der Senat für die geltend gemachten Minderungsansprüche nicht für durchgreifend. Aus dem Urteil folgt deshalb weder, dass diese drei Punkte 2026 unverändert bestehen, noch dass die Dachkonstruktion statisch unsicher ist. Ein solcher Schluss wäre durch die Entscheidung nicht gedeckt.
Bemerkenswert ist allerdings der zeitliche Zusammenhang: Eine Antwort der Landesregierung zeigt, dass das Innenministerium bereits im November 2017 darüber informiert worden war, dass die Pächterin für das Jahr 2017 eine Pachtminderung geltend machte und die Stadt klagte beziehungsweise eine Kündigung androhte. Der Konflikt begann damit praktisch im Jahr der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts. Das Land selbst war weder Partei des Pachtvertrages noch des Zivilverfahrens. Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 17/14680
Finanziell fiel die OLG-Entscheidung ebenfalls deutlich aus. Von insgesamt 214.200 Euro Pacht für die streitigen Jahre durfte die Pächterin nach der Berechnung des Senats knapp 70.000 Euro wegen der festgestellten Mängel mindern und weitere knapp 54.000 Euro zunächst zurückbehalten. Letzterer Betrag sollte nachgezahlt werden, wenn die behebbaren Mängel beseitigt sind. Gerade dieser Punkt macht die heutige Frage interessant: Welche vom Gericht als behebbar eingeordneten Mängel wurden anschließend tatsächlich beseitigt? Eine aktuelle öffentlich zugängliche Dokumentation, die diese Frage Punkt für Punkt beantwortet, haben wir nicht gefunden.
Reparaturen sind dokumentiert – ein aktuelles Gutachten nicht
Die Stadt hat später durchaus Arbeiten an der Anlage öffentlich gemacht. Auf ihrer eigenen Seite erklärte sie Anfang 2023, dass im Jahr zuvor ein Sturmschaden am Bühnendach behoben worden sei. Außerdem seien unter anderem die Sprachalarmierungsanlage instandgesetzt, Sitzreihen nachverfugt, Abwasserpumpen erneuert und die Verkehrssicherheit des Baumbestandes überprüft worden. Für 2023 seien vor Saisonbeginn außerdem die Wartung des Bühnendaches und der Lifeline am Rigg beauftragt gewesen. Informationen der Stadt St. Goarshausen zur Freilichtbühne
Diese Angaben sind relevant, aber sie beantworten nicht dieselbe Frage wie ein aktueller technischer Zustandsbericht. Eine Wartung sagt zunächst aus, dass geprüft beziehungsweise unterhalten wird; sie sagt ohne Prüfprotokoll nichts über konkrete Feststellungen aus. Ebenso belegt der reparierte Sturmschaden aus dem Jahr 2022 weder einen Konstruktionsfehler noch einen heutigen Schaden.
Bei der Recherche konnten wir für 2024 bis September 2026 keinen öffentlich zugänglichen zusammenfassenden Prüfbericht finden, der Zustand, festgestellte Auffälligkeiten und gegebenenfalls Restarbeiten an Membran, Tragwerk, Rigg und den vom OLG behandelten funktionalen Punkten nachvollziehbar darstellt. Das bedeutet nicht, dass solche Prüfungen oder Unterlagen nicht existieren. Sie sind lediglich in den von uns ausgewerteten öffentlich auffindbaren Quellen nicht zusammengeführt.
Gleichzeitig läuft der Veranstaltungsbetrieb weiter. Die offizielle Veranstaltungsseite weist für 2026 unter anderem Konzerte von Michael Patrick Kelly, Roland Kaiser, Sarah Connor, David Garrett, Broilers, Wincent Weiss, Judas Priest und Powerwolf aus. Auch für 2027 sind bereits Veranstaltungen angekündigt. Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde dokumentierte 2026 beispielsweise Brandsicherheitsdienste bei den Konzerten von Michael Patrick Kelly und Roland Kaiser. Das zeigt: Die Freilichtbühne wird real und regelmäßig genutzt. Es ersetzt aber ebenfalls keine Aussage über den technischen Zustand einzelner Bauteile. Aktuelles Veranstaltungsprogramm der Freilichtbühne
Der Rechtsstreit ist nur teilweise erledigt
Auch juristisch ist die Geschichte differenzierter, als es die Formel „Streit beendet“ vermuten lässt. Das OLG stellte 2023 fest, dass die fristlose Kündigung von 2020 das Pachtverhältnis nicht beendet hatte. Der Vertrag läuft danach grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2030. Zugleich wies das Gericht darauf hin, dass weitere Verfahren zwischen den Parteien anhängig seien.
Im August 2025 wies der Bundesgerichtshof nach Angaben eines Gerichtssprechers die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit blieb die OLG-Entscheidung in diesem Verfahren bestehen. Der SWR berichtete allerdings zugleich, dass ein weiteres Verfahren zur Pacht-Thematik vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz noch beendet werden müsse; dieses sei bis zur BGH-Entscheidung ausgesetzt gewesen. Einen belastbaren öffentlich zugänglichen Nachweis, wie dieses gesonderte Verfahren inzwischen bis September 2026 abgeschlossen wurde, konnten wir bei der aktuellen Recherche nicht finden. SWR zum BGH-Verfahren und dem weiteren Rechtsstreit
Dass die wirtschaftliche Struktur der Bühne schon zuvor Fragen aufwarf, zeigt außerdem ein Vorgang aus dem Jahr 2022. Damals prüfte die Verbandsgemeinde Loreley, ob sie einem gerichtlich ausgehandelten Vergleich zwischen Stadt und Pächter beitreten könnte. Dafür ließ sie von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein kostendeckendes Pachtentgelt ermitteln und führte Gespräche mit möglichen neuen Betreibern. Die Verbandsgemeinde lehnte einen Einstieg schließlich ab. Bürgermeister Mike Weiland begründete dies unter anderem mit finanziell zu großen Risiken und zu vielen Unbekannten. Diese Entscheidung beschreibt die damalige Situation und lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Verhältnisse 2026 übertragen; sie zeigt jedoch, dass die langfristige Betreiber- und Kostenfrage bereits öffentlich geprüft wurde. VG Loreley zum Vergleichsversuch 2022
2029 wird die Bühne wieder besonders wichtig
In drei Jahren rückt die Anlage noch stärker in den Fokus. Die BUGA 2029 soll vom 19. April bis 7. Oktober 2029 über 172 Tage laufen; aktuell werden rund 1,5 Millionen Besucher im Oberen Mittelrheintal erwartet. Die Loreley gehört zu den zentralen BUGA-Standorten. Aktuelles Mobilitätskonzept der BUGA29
Für den eigentlichen BUGA-Park auf dem Plateau stellte die Verbandsgemeinde Anfang September 2026 Investitionen der BUGA-Gesellschaft von rund 1,5 Millionen Euro netto vor. Zusätzlich will die Verbandsgemeinde in den nächsten drei Jahren rund 1,03 Millionen Euro unter anderem für Toiletten, Besucherzentrum, Beschilderung, Beleuchtung, Baumnachpflanzungen und den Treppenweg zwischen Hafen und Plateau einsetzen. Nach Angaben der VG sind in den vergangenen Jahren bereits rund 27 Millionen Euro in Restaurant, Kultur- und Landschaftspark und damit verbundene Maßnahmen auf der Loreley geflossen. In der aktuellen Aufzählung dieser zusätzlichen Investitionen wird keine eigene Sanierung der Freilichtbühne oder ihres Daches genannt. Das beweist nicht, dass bis 2029 keine Arbeiten dort vorgesehen sind – lediglich in dieser veröffentlichten Investitionsübersicht ist kein entsprechendes Bühnenprojekt ausgewiesen. VG Loreley: aktuelle BUGA-Planungen vom 2. September 2026
Nach aktueller SWR-Berichterstattung wird die große Freilichtbühne selbst nicht Bestandteil des eintrittspflichtigen BUGA-Geländes. Sie soll während der Gartenschau aber für einzelne Großveranstaltungen genutzt werden, ausdrücklich genannt werden Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung. Für kleinere Kulturveranstaltungen plant die BUGA zusätzlich ein neues, kleines Amphitheater im Kultur- und Landschaftspark.
Parallel zeigt ein anderes Projekt, dass die Infrastruktur für große Besucherzahlen auf dem Plateau bereits gezielt auf die BUGA vorbereitet wird. Die Verbandsgemeindewerke wollen die bestehende Abwasserpumpstation ersetzen, weil diese nach eigener Darstellung nicht mehr den heutigen gesetzlichen Anforderungen entspricht, zunehmend störanfällig ist und bei mehrtägigen Veranstaltungen mit mehr als 7.000 Besuchern stark belastet werden kann. Der Neubau soll im September 2027 beginnen und bis Mai oder Juni 2028 abgeschlossen sein. VG Loreley zum neuen Pumpwerk auf dem Plateau
Gerade dieser Vergleich macht die offene Frage sichtbar: Bei der Abwasserinfrastruktur werden Zustand, Problem, Zeitplan und geplante Lösung öffentlich beschrieben. Für die große Freilichtbühne lässt sich eine vergleichbar aktuelle technische Gesamtübersicht aus den öffentlich auffindbaren Unterlagen bislang nicht herstellen.
Auch der Stadthaushalt setzt einen engen Rahmen
Hinzu kommt die finanzielle Ausgangslage der Eigentümerin. Die Stadt St. Goarshausen hat für 2026 Erträge von rund 2,954 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 2,830 Millionen Euro veranschlagt. Für 2027 sind rund 2,981 Millionen Euro Erträge und 2,700 Millionen Euro Aufwendungen vorgesehen. Die gesamten Investitionsauszahlungen der Stadt liegen laut Haushaltssatzung bei lediglich 45.000 Euro im Jahr 2026 und 95.000 Euro im Jahr 2027. Haushalt 2026/2027 der Stadt St. Goarshausen
Ein investives Millionenprojekt für die Bühne aus dem aktuellen Stadthaushalt ist mit diesen Gesamtansätzen für 2026 und 2027 damit jedenfalls nicht abgebildet. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass vor 2029 kein größerer Aufwand entstehen kann: Unterhaltung kann haushalterisch anders eingeordnet sein, spätere Haushalte können neue Projekte enthalten und Fördermittel oder andere Kostenträger können die Finanzierung verändern.
Bemerkenswert ist dennoch, dass die Aufsichtsbehörde zur aktuellen Haushaltssatzung Rechtsbedenken wegen des nicht erreichten Haushaltsausgleichs im Finanzhaushalt 2026 sowie im Finanzplanungszeitraum bis 2029 äußerte. Zudem fehlten zum Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung die Jahresabschlüsse 2019 bis 2024. Das hat mit der Bühne zunächst nichts unmittelbar zu tun, macht aber deutlich, weshalb eine transparente Kostenplanung besonders relevant wäre, falls vor der BUGA größere Arbeiten notwendig werden sollten.
Entscheidend ist nicht, ob es 2017 Mängel gab – sondern was heute davon übrig ist
Die Recherche ergibt deshalb ein anderes Bild als der zunächst vermutete Sanierungsfall eines 50 Jahre alten Daches. Das aktuelle Dach ist rund neun Jahre alt. Es wurde als Teil einer millionenschweren, stark öffentlich geförderten Modernisierung errichtet. Für die Jahre unmittelbar nach dem Umbau sind funktionale Mängel gerichtlich festgestellt. Später dokumentierte die Stadt Reparatur- und Wartungsarbeiten. Die Bühne wird weiterhin intensiv genutzt und soll 2029 sogar bei herausgehobenen BUGA-Veranstaltungen eine Rolle spielen.
Was bislang nicht öffentlich zusammengeführt ist, sind die entscheidenden Informationen dazwischen: Welche vom OLG behandelten behebbaren Mängel wurden wann beseitigt? Welche Maßnahmen wurden gegen die stärkere Wind- und Wetterexposition ergriffen? Wurde der beanstandete Kabelkanal verändert? Welche Ergebnisse brachten die Dach-, Tragwerks- und Riggingprüfungen seit 2023? Welche Kosten sind für Wartung, Reparaturen und Mängelbeseitigung seit der Fertigstellung angefallen? Und existiert für die Jahre bis 2029 eine Investitionsplanung, die über die normalen Unterhaltungsarbeiten hinausgeht?
Es gibt derzeit keinen belastbaren öffentlich zugänglichen Beleg dafür, dass ein neues Millionenprojekt an der Freilichtbühne unmittelbar bevorsteht. Ebenso wenig lässt sich aus den vorhandenen Unterlagen eine aktuelle technische Beanstandungsfreiheit ableiten. Beides wäre Spekulation.
Gerade vor der BUGA ist deshalb nicht die Frage entscheidend, ob sich aus alten Gerichtsakten ein neuer Skandal konstruieren lässt. Entscheidend ist, ob Eigentümerin, Betreiber und diejenigen, die 2029 auf diese Anlage setzen, inzwischen eine belastbare technische und finanzielle Bilanz haben – und ob diese für die Öffentlichkeit nachvollziehbar wird.
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Quellen:
- Oberlandesgericht Koblenz – Schlussurteil im Streit um Loreley-Plateau, 5 U 178/21, 17. Februar 2023 – Direktlink zum OLG Koblenz
- Land Rheinland-Pfalz / Innenministerium – „Freilichtbühne Loreley wird saniert“, 10. Februar 2012 – Direktlink
- Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 18/3132, Fördermittel Städtebauförderung Mittelrheintal 2002–2021 – Direktlink zum Dokument
- Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 17/14680 zum Rechtsstreit um die Freilichtbühne – Direktlink zum Dokument
- asp Architekten – Projektbeschreibung Freilichtbühne Loreley, Fertigstellung erster Bauabschnitt 2017 – Direktlink
- Stadt St. Goarshausen – Freilichtbühne Loreley, Reparaturen und Wartungsangaben – Direktlink
- Verbandsgemeinde Loreley – Prüfung eines möglichen Vergleichs-/Betreibermodells 2022 – Direktlink
- Stadt St. Goarshausen / VG Loreley – Haushalt 2026/2027 – Haushaltsseite mit Originaldokument
- Loreley-Echo – Haushaltssatzung St. Goarshausen 2026/2027 einschließlich aufsichtsbehördlicher Hinweise – Direktlink zum Amtsblatt
- Verbandsgemeinde Loreley – aktuelle Planungen BUGA-Park Loreley, 2. September 2026 – Direktlink
- Verbandsgemeinde Loreley – neues Pumpwerk Loreley-Plateau, 8. September 2026 – Direktlink
- BUGA29 – aktuelles Mobilitätskonzept, 172 Veranstaltungstage und rund 1,5 Millionen erwartete Besucher – Direktlink
- SWR Aktuell – BUGA-Planungen Loreley und vorgesehene Nutzung der Freilichtbühne für Großveranstaltungen, 26. August 2026 – Direktlink
- SWR Aktuell – BGH-Entscheidung und weiteres Verfahren am Landgericht, Stand August 2025 – Direktlink
- Rhein-Zeitung – damalige Kostenprognose erster Bauabschnitt, April 2017; ausschließlich ergänzend zur historischen Kostenentwicklung – Direktlink
- Einen einschlägigen bereits veröffentlichten 2halb3-Beitrag zum konkreten Thema Loreley-Freilichtbühne habe ich bei der aktuellen Suche nicht gefunden.

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