Dunkle, realistische Ansicht der Loreley-Freilichtbühne mit der 2017 errichteten markanten Membranüberdachung. Die journalistische Gestaltung thematisiert die gerichtlich festgestellten Mängel der Jahre 2017 bis 2019 und offene Fragen zum heutigen Zustand vor der BUGA 2029. Die Darstellung behauptet keinen aktuellen Schaden.

Die Loreley wird 2029 einer der zentralen Standorte der Bundesgartenschau im Oberen Mittelrheintal. Für den Kultur- und Landschaftspark werden neue Gartenbereiche, ein Spielangebot und ein kleines Amphitheater geplant; die BUGA29 stellt dafür rund 1,5 Millionen Euro in Aussicht. Zur bestehenden großen Loreley-Freilichtbühne gibt es dagegen eine lange Geschichte von Pacht- und Betreiberfragen. Aus diesen älteren Konflikten lässt sich jedoch kein heutiger technischer oder baulicher Mangel der Bühne ableiten.

Die Loreley verändert sich – aber nicht alles gehört zum selben Projekt

Bis zur Bundesgartenschau 2029 wird sich auf dem Loreleyplateau einiges verändern. Der bestehende Kultur- und Landschaftspark gehört zu den zentralen BUGA-Flächen im Oberen Mittelrheintal. Nach den Anfang September 2026 vorgestellten Planungen sollen zusätzliche Garten- und Pflanzbereiche, Schaugärten, ein neuer Spielbereich, Erlebnisangebote und ein kleines Amphitheater entstehen. Auch der Treppenweg vom Hafen zum Plateau und weitere dauerhafte Verbesserungen spielen in den Planungen eine Rolle. Die BUGA29 will nach Angaben der Verbandsgemeinde rund 1,5 Millionen Euro in den Standort investieren. Erste Pflanzungen sind für 2027 vorgesehen, 2028 sollen erste Daueranlagen fertiggestellt werden.

Das alles betrifft den BUGA-Park auf dem Plateau.

Daneben existiert die große Loreley-Freilichtbühne, die seit Jahrzehnten einen eigenen Veranstaltungsbetrieb, eigene Vertragsverhältnisse und eine eigene Geschichte hat. Gerade weil Park, Bühne, Gastronomie und Besucherzentrum räumlich dicht beieinanderliegen, besteht die Gefahr, unterschiedliche Projekte und Kosten miteinander zu vermischen.

Die BUGA selbst hat die Loreleybühne bereits in ihrer Planerwerkstatt als Bestandteil des Loreleyplateaus aufgeführt. Dort wird das Plateau als etwa vier Hektar große BUGA-Ausstellungsfläche beschrieben, zu der Aussichtsplateau, Mythenpfad, Loreleybühne, Gastronomie, Besucherzentrum sowie Ausstellungs- und Themengärten gehören.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass für die bestehende Freilichtbühne ein bestimmtes Sanierungsprogramm oder ein bereits festgelegter Millionenbetrag beschlossen wäre.

Alte Pachtstreitigkeiten gehören zur Geschichte – nicht zur heutigen Zustandsbewertung

Die Loreley-Freilichtbühne hatte in der Vergangenheit schwierige Vertrags- und Betreiberfragen.

2022 berichtete die Verbandsgemeinde Loreley ausführlich über einen Rechtsstreit zwischen der Stadt St. Goarshausen als Eigentümerin und dem damaligen beziehungsweise aktuellen Pächter. Seit September 2021 hatten beide Seiten vor dem Oberlandesgericht Koblenz nach einer vergleichsweisen Lösung gesucht. Nach damaligen Angaben sollte das bis 2030 laufende Pachtverhältnis möglichst vorzeitig einvernehmlich beendet werden. Die Verbandsgemeinde prüfte zeitweise, ob sie in eine Vergleichslösung einsteigen könnte, lehnte dies nach einer wirtschaftlichen Prüfung wegen finanzieller Risiken und offener Fragen jedoch ab.

Diese Vorgänge sind für die Entwicklungsgeschichte der Bühne relevant. Sie sagen aber nichts darüber aus, ob die Anlage heute technisch mangelhaft, sanierungsbedürftig oder nicht veranstaltungstauglich ist.

Ein alter Vertragsstreit ist kein aktuelles Baugutachten.

Wer aus den früheren Auseinandersetzungen einen heutigen Sanierungsfall ableiten wollte, bräuchte dafür neue belastbare Unterlagen: aktuelle technische Prüfungen, konkrete Mängelfeststellungen, Investitionsbeschlüsse oder entsprechende Gutachten.

In den von 2halb3 geprüften aktuellen Veröffentlichungen zur BUGA-Planung ist ein solcher bezifferter Sanierungsbedarf der großen Freilichtbühne bislang nicht ausgewiesen.

Gleichzeitig wird die Infrastruktur auf dem Plateau tatsächlich modernisiert

Dass rund um die Loreley investiert werden muss, ist dagegen an anderer Stelle konkret dokumentiert.

Die Verbandsgemeindewerke wollen die bestehende Abwasserpumpstation auf dem Plateau ersetzen. Die aktuelle Anlage entspricht nach Angaben der Verbandsgemeinde nicht mehr den heutigen gesetzlichen Anforderungen und wird zunehmend störanfällig. Das neue Pumpwerk soll rechtzeitig vor der BUGA 2029 fertig werden und auch bei höheren Besucherzahlen und größeren Veranstaltungen eine zuverlässige Abwasserentsorgung gewährleisten.

Das ist ein konkreter und belegter Infrastrukturbedarf.

Er darf jedoch nicht automatisch auf die Freilichtbühne übertragen werden. Eine sanierungsbedürftige Pumpstation beweist keine sanierungsbedürftige Veranstaltungsbühne.

Genau diese Trennung ist bei der weiteren Berichterstattung entscheidend.

Die BUGA erhöht trotzdem den Informationsbedarf

Die Bundesgartenschau soll vom 19. April bis zum 7. Oktober 2029 stattfinden. Die BUGA29 rechnet aktuell mit rund 1,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern im gesamten Oberen Mittelrheintal. Die Loreley gehört zu den fünf zentralen BUGA-Parks.

Damit steigt zwangsläufig die Bedeutung einer leistungsfähigen Infrastruktur auf dem Plateau. Wege, Besucherlenkung, Versorgung, Abwasser, Sicherheit, Barrierefreiheit und Veranstaltungslogistik müssen für einen solchen Zeitraum funktionieren.

Für die bestehende Loreleybühne stellt sich deshalb eine berechtigte Frage: Welche Maßnahmen sind an dieser Anlage bis 2029 tatsächlich notwendig?

Das ist etwas anderes als die Behauptung, es gebe bereits einen feststehenden Sanierungsstau.

Die aktuellen öffentlichen Planungen zeigen sehr konkret, was im Landschaftspark ergänzt werden soll. Weniger konkret ist bislang öffentlich dargestellt, ob an der großen Freilichtbühne selbst größere bauliche oder technische Investitionen vorgesehen sind, wie hoch diese gegebenenfalls ausfallen und wer sie finanzieren würde.

Park, kleines Amphitheater und große Bühne auseinanderhalten

Zusätzliche Verwirrung kann dadurch entstehen, dass im BUGA-Park ein kleines Amphitheater für kleinere Veranstaltungen geplant ist.

Dieses neue Angebot ist nicht mit der bestehenden großen Loreley-Freilichtbühne gleichzusetzen.

Wer später über Kosten, Veranstaltungen oder Investitionen spricht, muss deshalb präzise benennen, welches Bauwerk gemeint ist. Ausgaben für Schaugärten, Spielbereiche, Treppenwege oder das kleine Amphitheater sind keine Investitionen in die große Freilichtbühne. Umgekehrt wären mögliche Maßnahmen an der bestehenden Bühne nicht automatisch Bestandteil der genannten 1,5 Millionen Euro für den BUGA-Park.

Die entscheidende Frage ist heute einfacher als die alte Geschichte

Für 2halb3 ist deshalb weniger entscheidend, frühere Pachtstreitigkeiten erneut aufzuwärmen. Sie erklären einen Teil der Geschichte, beantworten aber nicht die heutige Frage.

Entscheidend ist, welche Rolle die große Loreleybühne im Veranstaltungsjahr 2029 konkret spielen soll und welche aktuellen Prüfungen dazu vorliegen.

Wenn technische Anpassungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Investitionen erforderlich sind, sollten Umfang, Kosten und Verantwortlichkeit öffentlich nachvollziehbar sein. Wenn keine größeren Maßnahmen notwendig sind, lässt sich auch das durch aktuelle Unterlagen belegen.

Bis solche Informationen vorliegen, wäre beides zu weitgehend: aus der Vergangenheit einen heutigen Problemfall zu konstruieren – oder aus dem laufenden Veranstaltungsbetrieb abzuleiten, dass für 2029 keinerlei zusätzlicher Bedarf besteht.

Die BUGA rückt näher. Gerade deshalb braucht es für die Loreleybühne keine Spekulation, sondern einen aktuellen, nachvollziehbaren Sachstand.

Quellen:

  • Oberlandesgericht Koblenz – Schlussurteil im Streit um Loreley-Plateau, 5 U 178/21, 17. Februar 2023 – Direktlink zum OLG Koblenz
  • Land Rheinland-Pfalz / Innenministerium – „Freilichtbühne Loreley wird saniert“, 10. Februar 2012 – Direktlink
  • Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 18/3132, Fördermittel Städtebauförderung Mittelrheintal 2002–2021 – Direktlink zum Dokument
  • Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 17/14680 zum Rechtsstreit um die Freilichtbühne – Direktlink zum Dokument
  • asp Architekten – Projektbeschreibung Freilichtbühne Loreley, Fertigstellung erster Bauabschnitt 2017 – Direktlink
  • Stadt St. Goarshausen – Freilichtbühne Loreley, Reparaturen und Wartungsangaben – Direktlink
  • Verbandsgemeinde Loreley – Prüfung eines möglichen Vergleichs-/Betreibermodells 2022 – Direktlink
  • Stadt St. Goarshausen / VG Loreley – Haushalt 2026/2027 – Haushaltsseite mit Originaldokument
  • Loreley-Echo – Haushaltssatzung St. Goarshausen 2026/2027 einschließlich aufsichtsbehördlicher Hinweise – Direktlink zum Amtsblatt
  • Verbandsgemeinde Loreley – aktuelle Planungen BUGA-Park Loreley, 2. September 2026 – Direktlink
  • Verbandsgemeinde Loreley – neues Pumpwerk Loreley-Plateau, 8. September 2026 – Direktlink
  • BUGA29 – aktuelles Mobilitätskonzept, 172 Veranstaltungstage und rund 1,5 Millionen erwartete Besucher – Direktlink
  • SWR Aktuell – BUGA-Planungen Loreley und vorgesehene Nutzung der Freilichtbühne für Großveranstaltungen, 26. August 2026 – Direktlink
  • SWR Aktuell – BGH-Entscheidung und weiteres Verfahren am Landgericht, Stand August 2025 – Direktlink
  • Rhein-Zeitung – damalige Kostenprognose erster Bauabschnitt, April 2017; ausschließlich ergänzend zur historischen Kostenentwicklung – Direktlink
  • Einen einschlägigen bereits veröffentlichten 2halb3-Beitrag zum konkreten Thema Loreley-Freilichtbühne habe ich bei der aktuellen Suche nicht gefunden.

Noch kein Kommentar vorhanden

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert