Achim Hallerbach vor dem Reichstag mit deutschen Reisepässen als Symbol für die Debatte um doppelte Staatsbürgerschaft; gelber Ortsbalken „Kreis Neuwied“.

Neuwieds Landrat Achim Hallerbach will die doppelte Staatsbürgerschaft wieder zur Ausnahme machen. CDU und CSU hatten die Rücknahme der generellen Mehrstaatigkeit bereits zur Bundestagswahl 2025 versprochen – die heutige Bundesregierung setzte dieses Versprechen jedoch nur teilweise um. Eine vergleichbare Grundforderung vertritt die AfD schon deutlich länger. Für Hallerbachs These, Mehrstaatigkeit könne speziell im Kreis Neuwied Integration erschweren, nennt die veröffentlichte Begründung bislang keine regionalen Wirkungsdaten.

Hallerbach will den Doppelpass begrenzen – doch die Bundesregierung geht nicht so weit

Achim Hallerbach will bei der doppelten Staatsbürgerschaft einen „grundlegenden Kurswechsel“. Der Neuwieder Landrat fordert, Mehrstaatigkeit bei künftigen Einbürgerungen wieder zur Ausnahme zu machen. Er begründet das unter anderem mit der Einschätzung, sie könne Identifikation mit Deutschland und Integration erschweren. Kreisverwaltung Neuwied

Die hohen Einbürgerungszahlen im Kreis sind belegt. Was die veröffentlichten Zahlen bislang nicht belegen, ist der von Hallerbach angenommene Zusammenhang zwischen Mehrstaatigkeit und Integrationsproblemen.

Politisch ist sein Vorstoß noch aus einem zweiten Grund interessant: Eine Begrenzung der generellen doppelten Staatsbürgerschaft fordert die AfD seit Jahren. CDU und CSU machten die Rücknahme der generellen Mehrstaatigkeit 2025 ebenfalls zum Wahlversprechen. Die anschließend gebildete CDU/CSU-SPD-Bundesregierung setzte davon allerdings nur einen Teil um: Die Einbürgerung nach drei Jahren wurde abgeschafft – Mehrstaatigkeit bleibt grundsätzlich möglich. Alternative für Deutschland

DAS WICHTIGSTE

  • 979 Einbürgerungen: So viele weist die amtliche Statistik für den Kreis Neuwied 2025 aus.
  • Hallerbach: will die doppelte Staatsbürgerschaft wieder zur Ausnahme machen.
  • CDU/CSU: versprachen 2025 ebenfalls die Rücknahme der generellen Mehrstaatigkeit.
  • Bundesregierung: schaffte die Drei-Jahres-Einbürgerung ab, nicht aber die grundsätzliche Möglichkeit mehrerer Staatsangehörigkeiten.
  • AfD: fordert eine weitgehende Begrenzung der Mehrstaatigkeit bereits seit mindestens 2017.
  • Offene Frage: Die veröffentlichte Kreis-Mitteilung nennt keine kreisspezifischen Daten, die einen Zusammenhang zwischen Doppelpass und schlechterer Integration nachweisen. Statistik Rheinland-Pfalz

Sprungpunkte: Einbürgerungszahlen · Hallerbachs Forderung · CDU/CSU-Versprechen · AfD-Vergleich · geltendes Recht · offene Fragen

979 Einbürgerungen im Kreis Neuwied

Die Entwicklung ist auffällig. 2023 wurden im Landkreis Neuwied 774 Menschen eingebürgert. Mit einer sogenannten Einbürgerungsneigung von 3,3 Prozent lag der Kreis damals an der Spitze der rheinland-pfälzischen Verwaltungsbezirke. Statistik Rheinland-Pfalz

2024 waren es 753 Einbürgerungen, entsprechend 3,0 Prozent der ausländischen Bevölkerung. Statistik Rheinland-Pfalz

2025 stieg die amtlich ausgewiesene Zahl auf 979. Nur Mainz lag mit 995 Einbürgerungen absolut noch höher; Mainz-Bingen folgte mit 978 knapp dahinter. Bezogen auf die ausländische Bevölkerung erreichte Neuwied 4,0 Prozent, gegenüber 2,3 Prozent landesweit. Die höchste Quote hatte 2025 allerdings Zweibrücken mit 5,4 Prozent. Statistik Rheinland-Pfalz

Eine methodische Besonderheit gehört dazu: Ab dem Berichtsjahr 2025 nutzt die Statistik die sogenannte Cell-Key-Methode zur Geheimhaltung. Die 979 bleiben der amtlich veröffentlichte Statistikwert, einzelne Regionalwerte werden durch dieses Verfahren jedoch statistisch geschützt. Statistik Rheinland-Pfalz

Für 2026 liegen noch keine vollständigen Jahreszahlen der erfolgten Einbürgerungen vor. Die Kreisverwaltung nennt stattdessen 815 eingegangene Anträge bis Ende Juli 2026. Im gesamten Jahr 2025 waren es nach Angaben des Kreises 1.146 Anträge. Antragszahlen dürfen nicht mit tatsächlich abgeschlossenen Einbürgerungen gleichgesetzt werden. Kreisverwaltung Neuwied

Hallerbach will die Mehrstaatigkeit wieder zur Ausnahme machen

Hallerbach geht über die Feststellung hoher Einbürgerungszahlen hinaus. Er vertritt die Auffassung, doppelte Staatsbürgerschaft könne die Identifikation mit Deutschland und damit Integration behindern. Seine Grundposition formuliert er als Entscheidung zwischen Ursprungsland und Deutschland. Kreisverwaltung Neuwied

Außerdem fordert der Landrat, die deutsche Staatsangehörigkeit bei Menschen mit mehreren Pässen leichter verlieren zu lassen, wenn sie beispielsweise straffällig werden oder sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen. Auch hier handelt es sich um eine politische Forderung nach Änderungen des geltenden Rechts – nicht um eine Entscheidung, die der Landkreis selbst treffen könnte. Kreisverwaltung Neuwied

Die entscheidende Trennung lautet deshalb: Hallerbach beschreibt nicht die geltende Rechtslage, sondern fordert in wesentlichen Punkten eine andere.

CDU und CSU versprachen 2025 ebenfalls einen Kurswechsel

Die grundsätzliche Forderung nach einer Begrenzung der Mehrstaatigkeit steht nicht außerhalb der damaligen CDU/CSU-Programmatik.

Im gemeinsamen Bundestagswahlprogramm 2025 erklärten CDU und CSU ausdrücklich, sowohl die Express-Einbürgerung als auch die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft rückgängig machen zu wollen. CDU

Damit ist ein Punkt eindeutig:

Hallerbach fordert im Kern etwas, das CDU und CSU bereits 2025 ihren Wählern versprochen hatten.

Nur: Dieses Wahlversprechen wurde anschließend nicht vollständig zum Regierungskurs.

Koalition hält an Mehrstaatigkeit fest

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD findet sich nur ein Teil des Unionsversprechens wieder. Vereinbart wurde die Abschaffung der sogenannten Turboeinbürgerung nach drei Jahren. Unmittelbar danach heißt es im Vertrag, an der übrigen Reform des Staatsbürgerschaftsrechts werde festgehalten. CDU

Dieser Teil wurde umgesetzt: Seit dem 30. Oktober 2025 ist eine Anspruchseinbürgerung grundsätzlich erst wieder nach fünf Jahren möglich. Bundesregierung

Die generelle Möglichkeit der Mehrstaatigkeit wurde dagegen nicht zurückgenommen. Im derzeit geltenden § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz ist die frühere Voraussetzung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit weiterhin gestrichen; Nummer 4 ist dort ausdrücklich als „weggefallen“ ausgewiesen. Das Gesetz wurde zuletzt im Juli 2026 geändert. Gesetze im Internet

Die Bundesregierung erklärte zudem bereits Ende Oktober 2025, über die gerade umgesetzte Änderung hinaus seien damals keine weiteren Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht vorgesehen. Bundesregierung

Hallerbach fordert im September 2026 damit etwas, das CDU und CSU zwar im Wahlkampf angekündigt hatten, das die von ihnen geführte Bundesregierung in der Koalition mit der SPD bislang aber nicht vollständig umgesetzt hat.

AfD fordert eine Begrenzung schon deutlich länger

Auch der Vergleich mit der AfD lässt sich dokumentieren – ohne daraus eine politische Übernahme zu konstruieren.

Bereits im Bundestagswahlprogramm 2017 verlangte die AfD, die doppelte Staatsbürgerschaft auf begründete Sonderfälle zu beschränken. Zugleich verband sie die Einbürgerung ausdrücklich mit Integration und Loyalität. Alternative für Deutschland

Im Programm zur Bundestagswahl 2025 heißt es erneut, mehrfache Staatsangehörigkeiten sollten – abgesehen von begründeten Ausnahmen – wieder ausgeschlossen werden. Die Partei nennt dabei mögliche Loyalitätskonflikte als Begründung. Alternative für Deutschland

Damit besteht eine inhaltliche Überschneidung zwischen einer langjährigen AfD-Forderung, dem CDU/CSU-Wahlprogramm 2025 und Hallerbachs aktuellem Vorstoß.

Nicht belegt ist dagegen, dass Hallerbach seine Position von der AfD übernommen hat, sich bewusst an ihr orientiert oder mit seinem Vorstoß eine Strategie gegenüber der sogenannten Brandmauer verfolgt.

Zeitlicher Vorlauf und inhaltliche Ähnlichkeit reichen dafür als Beweis nicht aus.

Im Mai setzte Hallerbach noch einen anderen Akzent

Interessant ist auch Hallerbachs eigene öffentliche Kommunikation.

Bei einer Einbürgerungsfeier am 20. Mai 2026 erklärte er, die neuen Staatsbürger brächten mit ihrer Einbürgerung ihre Identifikation mit Deutschland, dessen politischem und gesellschaftlichem System sowie dessen Werten zum Ausdruck. Gleichzeitig bezeichnete er die Einbürgerung als „keine Abkehr von der eigenen Herkunft“. Kreisverwaltung Neuwied

Knapp vier Monate später rückte Hallerbach dagegen die mögliche Konfliktlage zwischen Mehrstaatigkeit, Identifikation und Integration in den Mittelpunkt. Kreisverwaltung Neuwied

Das ist eine deutlich restriktivere politische Akzentsetzung. Einen zwingenden Widerspruch kann man daraus jedoch nicht ableiten: Herkunft, persönliche Identität und formale Staatsangehörigkeit sind unterschiedliche Begriffe.

Warum Hallerbach seine Argumentation in dieser Zeit verschärfte, geht aus den veröffentlichten Unterlagen nicht hervor.

Ein Pass kann nach geltendem Recht nicht einfach wegen einer Straftat entzogen werden

Auch Hallerbachs Forderung nach einem leichteren Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geht über die derzeitige Rechtslage hinaus.

§ 17 StAG nennt als Verlusttatbestände unter anderem den Verzicht, bestimmte Fälle des Eintritts in ausländische Streitkräfte beziehungsweise terroristische Kampfhandlungen sowie die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes. Ein allgemeiner Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wegen gewöhnlicher Straffälligkeit ist dort nicht vorgesehen. Gesetze im Internet

Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nach § 35 StAG unter anderem dann zurückgenommen werden, wenn sie durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich falsche beziehungsweise unvollständige wesentliche Angaben erwirkt wurde. Gesetze im Internet

Darüber hinaus setzt Artikel 16 Grundgesetz enge Grenzen: Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden; ein gesetzlicher Verlust gegen den Willen des Betroffenen darf grundsätzlich nicht zur Staatenlosigkeit führen. Gesetze im Internet

Die entscheidende Neuwieder Begründungslücke

Damit bleibt die wichtigste regionale Frage.

Die Zahlen belegen zweifelsfrei, dass im Kreis Neuwied viele Menschen eingebürgert werden. Sie zeigen aber nicht, wie viele dieser Menschen anschließend mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Vor allem zeigen die Zahlen nicht, ob Mehrstaatler im Kreis schlechter integriert sind als Menschen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit.

Die veröffentlichte Mitteilung des Landkreises nennt keine entsprechende Vergleichsstatistik. Auch für Hallerbachs Einschätzung, die Staatsangehörigkeit werde teilweise hauptsächlich wegen damit verbundener Vorteile angestrebt, werden dort keine kreisspezifischen Fallzahlen oder Untersuchungen genannt. Die Aussagen müssen deshalb als politische Einschätzungen Hallerbachs gekennzeichnet bleiben. Kreisverwaltung Neuwied

Ungeklärt bleibt außerdem, wie viele der Neuwieder Einbürgerungen tatsächlich zu Mehrstaatigkeit führten, wie viele Anträge abgelehnt oder zurückgenommen wurden und wie groß der aktuelle Bearbeitungsbestand ist.

Was am Ende belegt ist

Der politische Konflikt lässt sich klar beschreiben, ohne Motive zu unterstellen:

Hallerbach fordert beim Doppelpass einen Kurs, den CDU und CSU 2025 selbst angekündigt haben, den die unionsgeführte Bundesregierung in ihrer Koalition mit der SPD aber bislang nicht vollständig umgesetzt hat. Seine Grundforderung überschneidet sich zugleich mit einer deutlich älteren AfD-Position.

Und für den Kreis Neuwied gilt:

Die hohen Einbürgerungszahlen sind amtlich belegt. Ein regionaler Nachweis dafür, dass Mehrstaatigkeit Integration erschwert, wird in der veröffentlichten Begründung des Landrats bislang nicht vorgelegt.

Genau an dieser Stelle endet derzeit der belegte Faktenstand – und beginnt die politische Bewertung.

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