Dunkle 2halb3-Grafik zur Abfallwirtschaft im Rhein-Lahn-Kreis mit Kreishaus in Bad Ems, Müllcontainern und Vertragsunterlagen. Die Headline lautet „Abfallaufträge ohne Preisschild“, darunter die rote Zeile „Drei Verträge – aber was zahlt der Bürger?“.

Der Rhein-Lahn-Kreis vergibt ab 2027 drei Entsorgungsleistungen an private Unternehmen. Wer wie viel bekommt und wie viele Angebote tatsächlich eingingen, bleibt öffentlich verborgen. Gleichzeitig warnt der Eigenbetrieb selbst vor weiter steigenden Kosten. Für Gebührenzahler entsteht damit ein bemerkenswerter Widerspruch: Sie finanzieren das System – können zentrale Preise aber nicht nachvollziehen.

Drei Abfallaufträge, drei Firmen – aber was zahlt der Bürger?

Der Müll verschwindet. Die Rechnung bleibt.

Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft hat drei Entsorgungsaufträge neu vergeben. Ab 1. Januar 2027 übernehmen private Unternehmen den Transport beziehungsweise die Verwertung von Rechengut aus Kläranlagen, Altholz und bestimmten Krankenhausabfällen. Zwei Jahre laufen die Verträge zunächst, eine Verlängerung bis Ende 2029 ist möglich. Der Preis entschied bei allen drei Losen zu 100 Prozent über den Zuschlag.

Nur ausgerechnet diesen Preis erfährt die Öffentlichkeit nicht.

In der veröffentlichten Zuschlagsbekanntmachung steht als Gesamtwert 0,01 Euro. Auch für jedes einzelne Los werden 0,01 Euro genannt. Ebenso bemerkenswert: Angeblich gingen jeweils 999 Angebote ein. Das sind keine echten Zahlen. Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft erklärt in der Bekanntmachung ausdrücklich, dass es sich bei der Zahl der Angebote um einen „fiktiven Wert“ handelt. Auch die tatsächlichen Auftragspreise veröffentlicht sie nicht. Als Rechtsgrundlage nennt sie § 39 Absatz 6 der Vergabeverordnung.

Das kann vergaberechtlich zulässig sein. Transparent ist es trotzdem nicht.

Die Firmen stehen fest – die Preise nicht

Los 1, also Transport und Verwertung von Rechengut einschließlich anteiliger Sandfangrückstände aus Kläranlagen, ging an die REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG. Den Vertrag schloss der Eigenbetrieb am 1. Juni 2026.

Beim Altholz setzte sich die Kilb Vetter Entsorgung GmbH durch. Der Vertrag wurde bereits am 19. Mai geschlossen. Los 3 für Krankenhausabfälle ohne besondere infektionspräventive Anforderungen erhielt die KNETTENBRECH + GURDULIC Recycling GmbH & Co. KG. Vertragsabschluss war ebenfalls der 1. Juni.

Damit kennt die Öffentlichkeit Auftragnehmer, Vertragsdauer und Leistungsart. Was sie nicht kennt, sind ausgerechnet jene Angaben, mit denen sich beurteilen ließe, wie wirtschaftlich das Ergebnis tatsächlich ist: die realen Auftragssummen und die tatsächliche Zahl der konkurrierenden Angebote.

Das ist besonders relevant, weil bei allen Losen ausschließlich der Preis über die Wertung entschied.

Wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, aber nach dem Zuschlag nicht öffentlich wird, bleibt für Außenstehende eine entscheidende Frage unbeantwortet: Wie günstig war der günstigste Anbieter tatsächlich – und wie intensiv war überhaupt der Wettbewerb?

Der Eigenbetrieb warnt selbst vor steigenden Kosten

Brisant wird der Vorgang durch den Wirtschaftsplan 2026 des kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetriebs.

Dort kündigte die Werkleitung die Neuausschreibung von Rechengut, Krankenhausabfällen, Altholz und Metallschrott bereits an. Ihre Prognose war eindeutig: Eine Kostensteigerung sei „zumindest zu erwarten“. Noch deutlicher wird der Bericht wenige Absätze später. Neuausschreibungen von Entsorgungsdienstleistungen hätten in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu Kostensteigerungen geführt. Eine Umkehr dieser Entwicklung sei derzeit nicht absehbar. Hinzu kämen CO₂-Kosten und gestiegene Mautkosten.

Der Kreis weiß also seit längerem, dass externe Entsorgungsverträge ein finanzielles Risiko darstellen.

Neu ist dieses Problem nicht. Bereits bei der Gebührenerhöhung 2023 erklärte der Rhein-Lahn-Kreis selbst, europaweite Neuausschreibungen externer Entsorgungsdienstleistungen hätten dem Eigenbetrieb Mehrkosten von rund 2,6 Millionen Euro pro Jahr gebracht. Zusammen mit gestiegenen Energiepreisen führte das damals zur ersten Gebührenerhöhung seit 16 Jahren – um rund acht Prozent.

Diese 2,6 Millionen Euro dürfen allerdings nicht den jetzt vergebenen drei Losen zugerechnet werden. Sie betrafen einen breiteren Komplex externer Entsorgungsleistungen aus früheren Ausschreibungen. Der Vorgang zeigt aber, wie direkt Fremdvergaben am Ende die Wirtschaftlichkeit des Gebührenbetriebs beeinflussen können.

Was kosten die neuen Verträge den Bürger wirklich?

Genau diese scheinbar einfache Frage lässt sich anhand der öffentlich zugänglichen Vergabedaten derzeit nicht seriös beantworten.

Wer behauptet, die drei neuen Verträge würden jeden Haushalt beispielsweise zehn, zwanzig oder fünfzig Euro mehr kosten, würde spekulieren. Für eine belastbare Berechnung fehlen die entscheidenden Daten: tatsächliche Zuschlagspreise, zugrunde gelegte Mengen, bisherige Vertragspreise sowie mögliche Erlöse aus der Verwertung.

Das ist der Kern des Transparenzproblems.

Die Gebühren bleiben im Jahr 2026 zwar stabil. Das hat der Rhein-Lahn-Kreis im Januar ausdrücklich mitgeteilt. Die neuen Verträge beginnen jedoch erst am 1. Januar 2027. Aus stabilen Gebühren 2026 lässt sich deshalb keinerlei Aussage darüber ableiten, ob und wie sich die Neuvergaben später auf die Gebühren auswirken.

Der Wirtschaftsplan liefert immerhin einen Blick auf die Größenordnung des gesamten Systems. Für 2026 stehen erwarteten Erträgen von rund 24,93 Millionen Euro Aufwendungen von rund 25,62 Millionen Euro gegenüber. Der Eigenbetrieb kalkuliert damit einen Jahresverlust von 686.773 Euro. Ende 2024 verfügte er allerdings noch über rund 41,8 Millionen Euro Liquidität und fast 13,94 Millionen Euro Eigenkapital. Außerdem bestand nach dem Jahresabschluss 2024 ein Gewinnvortrag von rund 5,75 Millionen Euro.

Das bedeutet: Eine Kostensteigerung muss nicht zwangsläufig sofort eine höhere Müllgebühr auslösen. Rücklagen, Gewinnvorträge, Erlöse aus Verwertung und Einnahmen aus interkommunaler Zusammenarbeit können Belastungen zunächst abfedern.

Dauerhaft verschwinden Mehrkosten dadurch allerdings nicht.

Ausgerechnet ein Eigenbetrieb – warum macht er es nicht selbst?

Die naheliegende Frage lautet deshalb: Warum unterhält der Rhein-Lahn-Kreis einen eigenen Abfallwirtschaftsbetrieb samt Abfallwirtschaftszentrum in Singhofen, wenn gleichzeitig zahlreiche Leistungen an private Entsorgungsunternehmen gehen?

Die Antwort ist komplizierter als die populäre Forderung: „Dann soll der Eigenbetrieb das eben selbst machen.“

Nach der Abfallsatzung nimmt der Eigenbetrieb die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Gleichzeitig erlaubt die Satzung ausdrücklich, Dritte mit Verwertung und Beseitigung zu beauftragen. Eine Fremdvergabe ist damit grundsätzlich vorgesehen und keineswegs ungewöhnlich.

Hinzu kommt: Ein kommunaler Eigenbetrieb kann nicht jede Abfallart automatisch selbst abschließend verwerten oder beseitigen. Dafür braucht er geeignete und genehmigte Anlagen, Logistik, Fahrzeuge, Personal und ausreichende Mengen. Bei bestimmten Stoffströmen kann ein spezialisierter externer Entsorger wirtschaftlicher sein als der Aufbau eigener Kapazitäten.

Nur beantwortet das noch nicht die wichtigste Frage.

Wo ist der Vergleich zwischen Eigenleistung und Fremdvergabe?

Für Gebührenzahler zählt nicht, ob private Entsorgung grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend ist, welche Lösung wirtschaftlicher ist.

Der Rhein-Lahn-Kreis besitzt mit Singhofen schließlich nicht nur eine Verwaltung. Dort betreibt der Eigenbetrieb eigene Anlagen und behandelt große Abfallmengen. Das System funktioniert teilweise sogar in die entgegengesetzte Richtung: Andere Kreise liefern Abfälle nach Singhofen und zahlen dafür.

Der Rheingau-Taunus-Kreis bringt nach Angaben des Wirtschaftsplanes jährlich rund 25.000 Tonnen Restabfall und etwa 12.000 Tonnen Bioabfall nach Singhofen. Aus dem Landkreis Altenkirchen kommen jährlich weitere rund 10.000 bis 11.000 Tonnen Restabfall. Über die Rheinische Entsorgungs-Kooperation gelangen zudem derzeit etwa 28.000 bis 30.000 Tonnen Bioabfall aus dem Landkreis Neuwied ins AWZ. Diese Mengen tragen laut Werkleitung wesentlich zur Auslastung und Wirtschaftlichkeit der kreiseigenen Anlagen bei.

Das ist bemerkenswert: Der Eigenbetrieb verdient Geld beziehungsweise erwirtschaftet Deckungsbeiträge mit der Behandlung fremder Abfälle – kauft gleichzeitig für bestimmte eigene Stoffströme Leistungen am Markt ein.

Das muss kein Widerspruch sein. Unterschiedliche Abfälle benötigen unterschiedliche Verfahren.

Aber gerade deshalb wäre eine nachvollziehbare Make-or-buy-Betrachtung interessant: Was würde es kosten, bestimmte Leistungen selbst zu erbringen? Welche Investitionen wären dafür nötig? Welche Anlagen fehlen? Wie hoch wären Personal- und Transportkosten? Ab welcher Menge würde sich eine Eigenlösung rechnen?

Eine öffentlich zugängliche Wirtschaftlichkeitsrechnung, die genau diesen Vergleich für die jetzt vergebenen drei Lose transparent beantwortet, konnten wir bei unserer Recherche nicht finden.

Das ist kein Beweis dafür, dass eine solche Prüfung intern nicht stattgefunden hat. Es bedeutet lediglich: Der Bürger kann sie öffentlich nicht nachvollziehen.

Beim Altholz wird der Konflikt besonders sichtbar

Altholz zeigt exemplarisch, warum genaue Zahlen wichtig wären.

Der Eigenbetrieb nimmt solche Abfälle selbst an. Für private beziehungsweise sonstige Anlieferungen nennt die Abfallwirtschaft beispielsweise Preise von 70 Euro je Tonne für Holz der Klassen A I bis A III und 120 Euro je Tonne für A-IV-Holz am AWZ Singhofen. Gleichzeitig wird Transport und externe Entsorgung beziehungsweise Verwertung des gesammelten Altholzes ausgeschrieben.

Im Wirtschaftsplan 2026 stehen für „Logistik- und Entsorgungskosten Holzabfälle“ 95.000 Euro. Für 2025 waren 85.000 Euro geplant, das Ergebnis 2024 lag bei rund 80.500 Euro. Gleichzeitig kalkuliert der Betrieb 2026 mit 25.000 Euro Erlösen aus der Altholzvermarktung.

Hier lässt sich wenigstens eine Größenordnung erkennen.

Ob der ab 2027 geltende neue Vertrag günstiger oder teurer ausfällt, lässt sich öffentlich trotzdem nicht vergleichen. Der Zuschlagspreis fehlt.

0,01 Euro und 999 Angebote sind formal Daten – aber keine Information

Besonders unglücklich wirkt deshalb die Darstellung in der europäischen Vergabebekanntmachung.

Dort erscheinen drei Aufträge mit einem Wert von jeweils einem Cent und jeweils 999 Angeboten. Erst in einem erläuternden Abschnitt wird klargestellt, dass diese Werte nicht der Realität entsprechen.

Dem Rhein-Lahn-Kreis daraus eine rechtswidrige Manipulation vorzuwerfen, wäre falsch. Die Verwaltung erklärt den Verzicht auf die Veröffentlichung ausdrücklich und beruft sich auf die entsprechende vergaberechtliche Ausnahme.

Das Problem liegt woanders.

Wer auf ein öffentliches Vergabeportal schaut, erwartet bei „Wert des Auftrags“ einen Auftragswert und bei „Anzahl der Angebote“ eine Zahl konkurrierender Angebote. Ein Cent und 999 erfüllen technisch möglicherweise Pflichtfelder. Für die demokratische Kontrolle öffentlicher Ausgaben haben diese Angaben praktisch keinen Informationswert.

Gerade bei einem gebührenfinanzierten Eigenbetrieb ist das unbefriedigend.

Die nächste große Kostenwelle steht schon im Wirtschaftsplan

Dabei könnten die drei aktuellen Lose erst der Anfang sein.

Der Eigenbetrieb weist selbst darauf hin, dass spätestens zum Wirtschaftsjahr 2029 sämtliche Sammel- und Transportdienstleistungen neu vergeben werden müssen. Gleichzeitig verändert sich die Bioabfallbehandlung grundlegend. Ab 2029 rechnet der Kreis allein dort mit Mehrkosten von etwa 1,0 bis 1,2 Millionen Euro jährlich.

Das Risiko für die Gebührenentwicklung liegt deshalb weniger in einem einzelnen Vertrag als in der Summe mehrerer Entwicklungen: neue Ausschreibungen, Maut, CO₂-Kosten, neue Bioabfallbehandlung, schwankende Erlöse aus Wertstoffen und mögliche Veränderungen bei den angelieferten Mengen anderer Kreise.

Die Abfallgebühr ist kein abstrakter Verwaltungsposten. Am Ende zahlen Grundstückseigentümer und über die Nebenkosten vielfach auch Mieter.

Transparenz wäre keine Preisgabe jedes Geschäftsgeheimnisses

Natürlich gibt es gute Gründe, Kalkulationsdetails privater Unternehmen zu schützen. Ein kommunaler Auftraggeber darf nicht beliebig Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen. § 39 Absatz 6 VgV sieht deshalb Ausnahmen von Veröffentlichungspflichten vor.

Doch zwischen vollständiger Offenlegung einer Unternehmenskalkulation und praktisch keiner preislichen Information liegt ein breiter Raum.

Politisch wäre deshalb eine andere Frage zu stellen: Könnte der Eigenbetrieb nach Abschluss eines Vergabeverfahrens wenigstens transparent darstellen, ob die Gesamtkosten gegenüber dem bisherigen Vertrag steigen oder fallen, wie groß die prozentuale Veränderung ist und welche Auswirkungen daraus nach aktueller Kalkulation auf den Gebührenhaushalt entstehen?

Damit müsste kein Geschäftsgeheimnis eines einzelnen Unternehmens preisgegeben werden. Der Bürger wüsste aber wenigstens, wohin die Reise geht.

Wer bezahlt, sollte die Größenordnung kennen

Der Rhein-Lahn-Kreis steht damit nicht vor einem Skandal, den die vorhandenen Unterlagen beweisen würden. Die Ausschreibungen liefen als offene europaweite Verfahren, die Gewinner stehen fest und der Kreis beruft sich bei den nicht veröffentlichten Daten auf geltendes Vergaberecht.

Der politische Konflikt ist subtiler – und gerade deshalb relevant.

Der Eigenbetrieb prognostiziert steigende Kosten. Er hat bereits erlebt, dass neue externe Entsorgungsverträge Millionen an Mehrbelastungen verursachen können. Gleichzeitig bleiben ausgerechnet die finanziellen Ergebnisse der jüngsten Vergabe und die tatsächliche Zahl konkurrierender Angebote nichtöffentlich.

So entsteht eine Informationslücke zwischen Verwaltung und Gebührenzahler.

Ob die drei neuen Verträge hervorragend ausgehandelt wurden oder teuer geworden sind, lässt sich von außen derzeit nicht beurteilen. Genau das sollte bei einem gebührenfinanzierten öffentlichen Betrieb zu denken geben.

Denn die entscheidende Frage lautet nicht, ob REMONDIS, Kilb Vetter oder KNETTENBRECH + GURDULIC ihre Leistungen ordentlich erbringen werden.

Sie lautet:

Was kostet die Entscheidung den Bürger – und weshalb erfährt er diese Zahl nicht?

Wer im Rhein-Lahn-Kreis eigene Gebührenbescheide, ältere Abfallgebühren, Unterlagen zu den Ausschreibungen oder Erfahrungen mit der Abfallwirtschaft hat, kann sich vertraulich an 2halb3-News wenden. Gerade Vergleiche älterer und neuer Kosten können helfen, die Entwicklung nachvollziehbar zu machen.

  • Quellen:
    • Rhein-Lahn-Kreis, Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft, insbesondere Erläuterungsbericht und Erfolgsplan. Wirtschaftsplan/Haushaltsplan 2026 Rhein-Lahn-Kreis
    • Europäische Zuschlagsbekanntmachung 463314-2026 vom 6. Juli 2026. TED – Vergabe Rhein-Lahn-Kreis
    • Rhein-Lahn-Kreis, Abfallsatzung, insbesondere Aufgaben des Eigenbetriebs und Beauftragung Dritter.
    • Rhein-Lahn-Kreis, Mitteilung vom 20. Januar 2023 zur damaligen Gebührenerhöhung und zu Mehrkosten externer Entsorgungsdienstleistungen.
    • Rhein-Lahn-Kreis, Mitteilung vom 19. Januar 2026: Abfallgebühren bleiben 2026 stabil. Gebühreninformation des Rhein-Lahn-Kreises
    • Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Informationen zu Altholz und aktuellen Entgelten. Abfall-ABC der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft
    • Vergabeverordnung, insbesondere § 39 Abs. 6 VgV.
    • Eigene Recherche von 2halb3-News: Auswertung der EU-Vergabebekanntmachungen, der Zuschlagsdaten, des Wirtschaftsplans 2026, der Gebührensatzung und öffentlich zugänglicher Unterlagen des Eigenbetriebs.

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