Die Hornisse war längst da – und keiner will zahlen: Wer im Westerwald zuständig ist
Die Asiatische Hornisse ist im Westerwald spätestens seit 2023 nachgewiesen. Trotzdem fehlt bis heute ein leicht erkennbarer öffentlicher Plan für Meldung, Nestsuche und Kosten. Das Land erfasst die invasive Art weiter – die reguläre Nestbeseitigung sollen Grundstückseigentümer jedoch häufig selbst bezahlen.
Korrektur vom 22. Juli 2026: In der ursprünglichen Fassung bezeichneten wir einen ArtenFinder-Eintrag vom 26. Juni 2026 als „ersten konkreten Nachweis“ der Asiatischen Hornisse im Westerwald. Das war falsch. Nach einem Leserhinweis haben wir die öffentlich zugänglichen Daten erneut ausgewertet. Der ArtenFinder dokumentiert bereits für den 16. Juni 2023 einen freigegebenen Nachweis bei Hüblingen und für den 7. Oktober 2024 fünf Asiatische Hornissen in Westerburg. Der Eintrag von 2024 belegt allerdings kein Nest. Ob damals zusätzlich ein Nest unterhalb des Katzensteins gefunden wurde, prüft 2halb3-News derzeit bei den zuständigen Stellen.
Der Fund ist nicht neu. Das Problem auch nicht. Neu ist lediglich, dass inzwischen genauer erkennbar wird, wie lange die Asiatische Hornisse im Westerwald offenbar schon unterwegs ist.
Auf dem Papier stehen die Zuständigkeiten fest. Doch sobald es um Nestsuche, Beseitigung und Geld geht, zerfällt die Verantwortung in mehrere Teile. Das Land bittet um Meldungen, die Naturschutzverwaltung greift nur noch in bestimmten Fällen ein und der Grundstückseigentümer bleibt möglicherweise auf der Rechnung sitzen.
Seit dem 1. August 2025 bezahlt Rheinland-Pfalz die reguläre Entfernung von Nestern nicht mehr aus Landesmitteln. Bürger sollen verdächtige Tiere und Nester trotzdem weiterhin melden. Wer ein Nest auf dem eigenen Grundstück beseitigen lassen möchte, muss die Kosten grundsätzlich selbst tragen – sofern keine Versicherung einspringt.
Das ist kein Missverständnis, sondern die offizielle Linie des Landes Rheinland-Pfalz.
Bereits 2023 gab es einen bestätigten Nachweis
Der in der ursprünglichen Fassung hervorgehobene Fund vom 26. Juni 2026 war nicht der erste öffentlich dokumentierte Nachweis der Asiatischen Hornisse in der Region.
Bereits für den 16. Juni 2023 führt der ArtenFinder eine freigegebene Beobachtung bei Hüblingen in der Verbandsgemeinde Rennerod. Der Datensatz nennt ein einzelnes Tier. „Freigegeben“ bedeutet nach Angaben des Portals, dass eine Fachperson die Meldung verifiziert hat und die Daten dem amtlichen Naturschutz zur Verfügung stehen.
Der ArtenFinder-Datensatz vom 7. Oktober 2024 dokumentiert anschließend fünf Asiatische Hornissen in Westerburg. Der Fundpunkt liegt unmittelbar südlich des Katzensteins. Zum Eintrag gehören zwei Belegbilder, auf denen Tiere an einem Bienenstand zu erkennen sind.
Ein Nest zeigen die Bilder jedoch nicht. Auch der Datensatz selbst führt keinen Nestfund auf.
Eine Hinweisgeberin teilte 2halb3-News nach Veröffentlichung des ursprünglichen Beitrags mit, dass 2024 unterhalb des Katzensteins auch ein Nest entdeckt worden sei. Nach ihren Angaben sollen das Fachzentrum für Bienen und Imkerei beziehungsweise das DLR Mayen und der ArtenFinder davon erfahren haben.
Außerdem berichtete sie von weiteren Meldungen aus Seck und Höhn im Jahr 2025, die angeblich nicht im ArtenFinder auftauchen. Ob es sich dabei um einzelne Tiere oder um Nester handelte und ob Fachleute die Beobachtungen bestätigten, ist bislang offen.
Diese Angaben sind konkret und überprüfbar – aber noch nicht amtlich bestätigt. Bis die zuständigen Stellen antworten, behandeln wir sie als Recherchehinweise und nicht als feststehende Tatsachen.
Für den 26. Juni 2026 verzeichnet der ArtenFinder schließlich zwölf Tiere sowie ein Primärnest mit Königin. Dieser Eintrag ist damit ein konkreter Nestnachweis. Der erste bekannte Nachweis der Art im Westerwald war er jedoch nicht.
Das Land wechselte vom Bekämpfen zum Verwalten
Deutschland stufte die Asiatische Hornisse am 24. März 2025 bundesweit als „weit verbreitet“ ein. Damit wechselte der Umgang mit der Art von der Früherkennung und sofortigen Beseitigung in den sogenannten Managementmodus.
Rheinland-Pfalz zog daraus eine klare finanzielle Konsequenz: Seit dem 1. August 2025 bezahlt die Landesnaturschutzverwaltung die allgemeine Nestbeseitigung nicht mehr. Maßnahmen mit Landesmitteln sollen nur noch erfolgen, wenn deutlich erkennbare negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt vorliegen.
Formal lässt sich dieser Kurs begründen. Politisch bleibt er angreifbar.
Das Land erwartet durch die weitere Ausbreitung selbst stärkere Schäden an der Biodiversität und nennt ausdrücklich auch die Honigbiene. Gleichzeitig zieht es sich aus der flächendeckenden Finanzierung zurück. Übersetzt heißt das: Das Problem wächst – doch die Rechnung wandert zum Bürger.
Dabei lässt das Land das Meldesystem weiterlaufen. Der ArtenFinder ruft ausdrücklich dazu auf, Tiere und Nester mit Fotos und Standortangaben einzureichen. Meldungen sollen also weiterhin Daten liefern. Eine automatische Entfernung oder Kostenübernahme lösen sie jedoch nicht aus.
Genau hier beginnt der Konflikt: Der Staat will wissen, wo die invasive Art auftaucht. Für die praktische Bekämpfung fühlt er sich aber nur noch eingeschränkt zuständig.
Wer im Westerwald wofür zuständig ist
Eine einzige Behörde, die den gesamten Vorgang übernimmt, gibt es nicht. Meldung, Artbestimmung, Naturschutz, Gefahrenabwehr, Nestsuche und Bezahlung fallen auseinander.
Verdächtige Sichtungen gehören zunächst in den ArtenFinder. Dessen Fachleute prüfen die Meldungen und stellen freigegebene Daten den Naturschutzbehörden zur Verfügung. Für invasive Arten im nördlichen Rheinland-Pfalz nennt das Portal die SGD Nord als Ansprechpartner.
Auch die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises gehört zur fachlichen Zuständigkeitskette. Das Umweltbundesamt verweist bei Fundmeldungen grundsätzlich auf die Umwelt- und Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Geht von einem Nest eine konkrete Gefahr für den öffentlichen Raum aus, kommt die örtliche Ordnungsbehörde ins Spiel. Im Westerwald sind das regelmäßig die Verbandsgemeindeverwaltungen beziehungsweise die zuständige Stadtverwaltung.
Das Land nennt selbst ein Beispiel: Befindet sich ein Nest auf einem Privatgrundstück unmittelbar neben einer Schule oder Kindertagesstätte, kann die Ordnungsbehörde eine Entfernung veranlassen.
Damit bleibt eine entscheidende Frage: Wer bezahlt, wenn eine Behörde die Beseitigung auf privatem Grund anordnet? Eine einfache landesweite Antwort gibt es nicht. Eigentumsverhältnisse, Gefahrenlage und möglicher Kostenbescheid können den Einzelfall bestimmen.
Für private Grundstückseigentümer besteht grundsätzlich keine Pflicht, jedes Nest entfernen zu lassen. Entscheiden sie sich für eine Beseitigung, müssen sie eine sachkundige Fachperson beauftragen. Das kann ein qualifizierter Schädlingsbekämpfer oder Hornissenberater sein.
Eigene Versuche mit Gift, Feuer oder Wasser sind gefährlich. Sie können außerdem die geschützte Europäische Hornisse treffen. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Sekundärnester mehrere Tausend Tiere beherbergen und in großer Höhe liegen können.
Eine verbindliche Preisliste existiert nicht. Nesthöhe, Zugang, Hebebühne, Schutzausrüstung und Beseitigungsmethode können die Kosten erheblich beeinflussen.
Ein Meldeportal ist noch kein regionaler Plan
Bis zum Redaktionsschluss fand 2halb3-News auf der Internetseite des Westerwaldkreises keine leicht auffindbare aktuelle Übersichtsseite, die bestätigte Funde, Ansprechpartner, geschulte Fachkräfte, Abläufe und mögliche Kostenhilfen zusammenführt.
Das beweist keine Untätigkeit der Kreisverwaltung. Es zeigt aber ein Informationsdefizit.
Die früheren Nachweise verschärfen diesen Befund. Wenn bereits 2023 ein Tier bei Hüblingen und 2024 mehrere Exemplare in Westerburg bestätigt wurden, stellt sich die Frage: Welche Maßnahmen folgten daraus?
Wurde nach den Nestern gesucht? Informierte jemand die regionalen Imkervereine? Erhielten Verbandsgemeinden und Ordnungsämter Hinweise? Gab es Absprachen zwischen Kreis, SGD Nord, ArtenFinder und Fachzentrum? Und warum scheint das bekannte Vorkommen in der öffentlichen Kommunikation kaum eine Rolle gespielt zu haben?
Auch die Rolle der Imkerverbände gehört auf den Prüfstand. Rheinland-Pfalz ist imkerlich auf mehrere Verbände aufgeteilt. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz fordert inzwischen ausdrücklich, Bekämpfung, Organisation und Finanzierung als staatliche Aufgabe zu behandeln. Ehrenamtliche Imker dürften nicht zu unbezahlten Schädlingsbekämpfern gemacht werden, argumentiert der Verband in seinem Infopaket zur Asiatischen Hornisse.
Das ist eine Verbandsposition, keine neutrale Behördenauskunft. Der dahinterliegende Konflikt ist trotzdem real: Imker sollen melden, beobachten und bei der Nestsuche helfen. Die dafür notwendige Struktur und Finanzierung bleibt vielerorts Stückwerk.
Bitte melden – aber nicht selbst eingreifen
Wer eine verdächtige Hornisse oder ein Nest entdeckt, sollte Abstand halten und aus sicherer Entfernung Fotos aufnehmen. Sichtungen können über den ArtenFinder gemeldet werden. Besonders in Nestnähe reagieren die Tiere deutlich aggressiver.
Flaschenfallen und andere wahllose Insektenfallen sind keine Lösung. Sie töten zahlreiche andere Arten und treffen keineswegs nur die Asiatische Hornisse. Bekämpfungsmaßnahmen gehören in die Hände sachkundiger Personen.
Der Westerwald braucht keine Panik. Er braucht nachvollziehbare Zuständigkeiten, veröffentlichte Fundzahlen und einen Plan, der nicht erst beginnt, wenn ein Bürger zufällig die richtige Telefonnummer findet.
Ein Meldeportal entfernt kein Nest. Ein Zuständigkeitsdiagramm bezahlt keinen Fachbetrieb. Und der Hinweis auf den Grundstückseigentümer löst kein regionales Problem, das längst über Grundstücksgrenzen hinwegfliegt.
Haben Sie bereits 2023, 2024 oder 2025 Asiatische Hornissen im Westerwald beobachtet? Wissen Sie etwas über einen möglichen Nestfund am Katzenstein oder über Meldungen aus Seck und Höhn? Mussten Sie selbst für eine Entfernung bezahlen oder wurden zwischen Behörden weitergeschickt? Schreiben Sie uns – gern mit Fotos und Unterlagen. Hinweise behandeln wir auf Wunsch vertraulich.
Quellen und eigene Recherche
- Umweltministerium Rheinland-Pfalz: Umstufung, Zuständigkeiten und Kostenregelung
- ArtenFinder: Meldeaufruf zur Asiatischen Hornisse
- ArtenFinder: Prüfung und Freigabe von Meldungen
- ArtenFinder-Datensatz Westerburg vom 7. Oktober 2024
- ArtenFinder-Datensatz bei Hüblingen vom 16. Juni 2023
- Umweltbundesamt: Fragen, Meldung und Bekämpfung
- Imkerverband Rheinland-Pfalz: „Staatsaufgabe statt Imkerlast“
- Leserhinweis an 2halb3-News vom 22. Juli 2026; Angaben zum behaupteten Nestfund und zu weiteren Meldungen werden geprüft.
- Eigene Recherche von 2halb3-News: erneute Auswertung öffentlich zugänglicher ArtenFinder-Daten und amtlicher Informationsangebote, Stand 22. Juli 2026.

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