Asiatische Hornisse vor einer Westerwaldlandschaft mit der Frage: „Wer zahlt für die Entfernung?“

Die Asiatische Hornisse hat den Westerwald erreicht. Das Land bittet weiter um Meldungen, bezahlt die reguläre Nestbeseitigung aber nicht mehr. Damit beginnt ein Zuständigkeits-Pingpong, dessen Rechnung häufig beim Grundstückseigentümer landet.

Die Hornisse ist da – und keiner will zahlen: Wer im Westerwald zuständig ist

Der Fund ist da. Die Zuständigkeiten stehen auf dem Papier. Doch sobald es um die Rechnung geht, wird aus Artenschutz schnell Privatsache.

Seit dem 1. August 2025 bezahlt Rheinland-Pfalz die reguläre Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse nicht mehr aus Landesmitteln. Bürger sollen Sichtungen weiterhin melden. Wer ein Nest auf dem eigenen Grundstück entfernen lassen möchte, muss die Kosten jedoch grundsätzlich selbst tragen.

Das ist kein Missverständnis, sondern die offizielle Linie des Landes. Nur bei einer Gefahr für den öffentlichen Raum oder bei deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt sollen Behörden weiterhin eingreifen.

Für den Westerwald kommt dieser politische Rückzug zur Unzeit. Die Asiatische Hornisse ist inzwischen nachweislich in der Region angekommen.

Der erste konkrete Nachweis liegt vor

Ein öffentlich einsehbarer Eintrag im rheinland-pfälzischen ArtenFinder dokumentiert für den 26. Juni 2026 einen Fund im Westerwald. Der von Hugo Schneider eingetragene Nachweis nennt zwölf Tiere sowie ein Primärnest mit Königin.

Auch die Rhein-Zeitung berichtete am 16. Juli 2026, dass die invasive Art im Westerwald angekommen sei. Einen Tag später schilderten die Agraringenieure und Imker Susanne und Hugo Schneider aus Horressen, warum sie ein frühes und gezieltes Vorgehen für notwendig halten. Nach ihrer Einschätzung lässt sich die weitere Ausbreitung zumindest eindämmen, wenn Nester rechtzeitig gefunden und fachgerecht beseitigt werden. Der entsprechende Bericht erschien am 17. Juli.

Panik hilft dennoch niemandem. Die Asiatische Hornisse ist nicht die Asiatische Riesenhornisse. Letztere kommt nach Angaben des Umweltbundesamtes in Deutschland nicht vor. Für Menschen gilt die eingewanderte Art außerhalb ihres Nestbereichs nicht als aggressiver als heimische Wespen oder Hornissen. Allergiker müssen allerdings besonders vorsichtig sein.

Das Problem liegt vor allem an anderer Stelle: Die Tiere jagen zahlreiche Insekten. Honigbienen gehören nach Untersuchungen zu ihren häufigsten Beutetieren. Große Sekundärnester können nach Angaben des Umweltbundesamtes mehrere Tausend Tiere beherbergen und Hunderte Jungköniginnen hervorbringen.

Das Land wechselte vom Bekämpfen zum Verwalten

Am 24. März 2025 stufte Deutschland die Asiatische Hornisse nach Artikel 19 der europäischen Verordnung über invasive Arten als „weit verbreitet“ ein. Damit entfiel die frühere Pflicht, jedes bekannte Vorkommen sofort zu beseitigen.

Rheinland-Pfalz zog daraus eine finanzielle Konsequenz. Seit dem 1. August 2025 übernimmt die Landesnaturschutzverwaltung nicht mehr pauschal die Entfernung gemeldeter Nester. Das Umweltministerium begründet diesen Kurswechsel mit der flächigen Ausbreitung und dem Übergang vom Tilgungs- zum Managementmodus.

Formal ist dieser Schritt zulässig. Politisch bleibt er trotzdem angreifbar.

Denn das Land erwartet laut eigener Mitteilung durch die weitere Ausbreitung stärkere Schäden an der Artenvielfalt – ausdrücklich auch an Honigbienen. Gleichzeitig zieht es sich aus der allgemeinen Finanzierung zurück. Übersetzt heißt das: Das Problem wächst, doch der Bürger soll die Rechnung übernehmen.

Bereits für 2024 meldete Rheinland-Pfalz mehr als 700 registrierte Nester. Das ging nach Medienberichten aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage im Landtag hervor. Diese Zahl beschreibt noch nicht die tatsächlichen Schäden an Bienenvölkern. Sie zeigt aber, wie schnell aus einzelnen Funden ein flächiges Problem entstehen kann.

Wer im Westerwald tatsächlich zuständig ist

Die Antwort lautet nicht: eine Behörde für alles. Meldung, Naturschutz, Gefahrenabwehr und Bezahlung fallen auseinander.

ArtenFinder und SGD Nord: Meldung und fachliche Prüfung

Sichtungen sollen Bürger mit Foto und Standort über den ArtenFinder Rheinland-Pfalz melden. Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nach der Umstufung zwar nicht mehr. Das Land bittet trotzdem um jede Beobachtung, damit Fachleute die Ausbreitung dokumentieren können.

Für Fragen zu invasiven Arten im nördlichen Rheinland-Pfalz nennt das Portal die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Sie ist über artenschutz@sgdnord.rlp.de erreichbar.

Auch die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises gehört zur fachlichen Zuständigkeitskette. Das Umweltbundesamt nennt grundsätzlich die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte als Ansprechpartner für Fundmeldungen und weitere Schritte.

Eine Meldung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der Staat das Nest entfernt oder die Kosten übernimmt.

Ordnungsamt: Wenn der öffentliche Raum betroffen ist

Geht von einem Nest eine konkrete Gefahr für den öffentlichen Raum aus, übernimmt die örtliche Ordnungsbehörde die Gefahrenabwehr. Im Westerwald sind das regelmäßig die Verbandsgemeindeverwaltungen beziehungsweise die zuständige Stadtverwaltung.

Das Land nennt selbst ein Beispiel: Befindet sich ein Nest auf einem Privatgrundstück direkt neben einer Schule oder Kindertagesstätte, kann die Ordnungsbehörde eine Entfernung veranlassen.

Damit bleibt eine entscheidende Frage offen: Wer zahlt, wenn eine Behörde die Beseitigung auf privatem Grund anordnet? Eine pauschale Antwort liefert die Landesinformation dazu nicht. Kostenbescheid, Eigentumsverhältnisse und konkrete Gefahrenlage können den Einzelfall bestimmen.

Grundstückseigentümer: Keine Pflicht, aber möglicherweise die Rechnung

Für private Grundstückseigentümer besteht laut Umweltministerium grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, jedes Nest entfernen zu lassen.

Entscheidet sich der Eigentümer dennoch für eine Beseitigung, muss er eine sachkundige Fachperson beauftragen. Das kann ein entsprechend qualifizierter Schädlingsbekämpfer oder Hornissenberater sein. Eigenmächtige Experimente mit Gift, Feuer oder Wasser sind gefährlich und können außerdem die geschützte Europäische Hornisse treffen.

Die Kosten trägt nach der derzeitigen Landesregelung regelmäßig der Eigentümer, sofern keine Versicherung einspringt. Eine verbindliche landesweite Preisliste gibt es nicht. Aufwand, Nesthöhe, Zugang, Hebebühne und Bekämpfungsmethode können den Preis erheblich beeinflussen.

Fachzentrum für Bienen: Beratung statt Kostenübernahme

Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel erforscht die Folgen für die Imkerei, berät Betroffene und bietet Schulungen an. Als Zahlstelle für private Nestentfernungen tritt es jedoch nicht auf.

Damit stehen gerade Imker vor einem handfesten Konflikt. Sie sollen ihre Völker schützen, Funde melden und bei der Suche helfen. Die Beseitigung eines Nestes auf fremdem oder privatem Grund dürfen sie aber weder beliebig vornehmen noch bekommen sie die Kosten automatisch ersetzt.

Im Westerwald fehlt ein klarer öffentlicher Plan

Bis zum Redaktionsschluss fand 2halb3-News auf der Internetseite des Westerwaldkreises keine leicht auffindbare aktuelle Informationsseite, die Fundzahlen, Ansprechpartner, ausgebildete Fachkräfte und mögliche Hilfen bei den Kosten zusammenführt.

Das beweist nicht, dass die Kreisverwaltung untätig ist. Es zeigt aber ein Informationsdefizit.

Wie viele bestätigte Funde gibt es inzwischen im Westerwaldkreis? Welche Verbandsgemeinden verfügen über geschulte Ansprechpartner? Wer reagiert bei Nestern an Schulen, Friedhöfen, Spielplätzen oder Wanderwegen? Gibt es einen Einsatzplan für große Sekundärnester? Und plant der Kreis wenigstens einen Zuschuss, wenn das Land schon nicht mehr pauschal zahlt?

Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, müssen Bürger selbst herausfinden, welche Behörde gerade zuständig sein könnte. Für eine invasive Art, deren Ausbreitung offiziell dokumentiert werden soll, ist das erstaunlich dünn.

Bitte melden – aber nicht selbst eingreifen

Wer eine verdächtige Hornisse oder ein Nest entdeckt, sollte Abstand halten, ein Foto aus sicherer Entfernung aufnehmen und den Fund über den ArtenFinder melden. Besonders an Nestern können die Tiere heftig reagieren.

Flaschenfallen oder wahllose Insektenfallen sind keine Lösung. Sie töten zahlreiche andere Arten und treffen keineswegs nur die Asiatische Hornisse. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Bekämpfungsmaßnahmen ausschließlich sachkundigen Personen zu überlassen.

Jetzt braucht der Westerwald keine Panik, sondern klare Verantwortlichkeiten. Ein Meldeportal allein entfernt kein Nest. Ein Zuständigkeitsdiagramm bezahlt keinen Fachbetrieb. Und der Hinweis auf den Grundstückseigentümer löst kein regionales Problem, das längst über Grundstücksgrenzen hinausfliegt.

Haben Sie im Westerwald eine Asiatische Hornisse oder ein Nest entdeckt? Mussten Sie bereits für eine Entfernung bezahlen? Wurden Sie zwischen Behörden weitergeschickt? Schreiben Sie uns – gern mit Fotos, Ort und Ihren Erfahrungen. Hinweise behandeln wir auf Wunsch vertraulich.

Quellen

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