Beim umstrittenen Windparkprojekt „Drei Eichen“ zeichnet sich eine grundlegende Wende ab. Die Bürgerinitiative berichtet, dass Quirnbach einen für das Vorhaben relevanten Planungsbeschluss aufgehoben habe. Ortsbürgermeister Thorsten Götsch soll daraufhin erklärt haben, das Projekt sei eingestellt. Ein amtlich veröffentlichter Beschlussauszug zu dieser jüngsten Entscheidung liegt bislang nicht vor.
Im Überblick: Beschluss – Projektstatus – Bürgerbegehren – Offene Fragen
Quirnbach soll Planungsbeschluss aufgehoben haben – „Drei Eichen“ laut BI eingestellt
Das geplante Windparkprojekt „Drei Eichen“ könnte vor dem Aus stehen. Die Bürgerinitiative „Erhaltet unsere Natur und Wälder“ berichtet am 3. Oktober öffentlich über eine entscheidende Entwicklung in Quirnbach: Der Gemeinderat habe einen für das Windenergievorhaben relevanten Beschluss aufgehoben. Ortsbürgermeister Thorsten Götsch soll in diesem Zusammenhang erklärt haben, dass das Projekt „Drei Eichen“ damit eingestellt sei.
Eine amtlich veröffentlichte Niederschrift oder ein Beschlussauszug zu dieser jüngsten Entscheidung war zum Redaktionsstand dieses Vorab-Beitrags noch nicht öffentlich auffindbar. Deshalb trennt 2halb3 klar: Die Aufstellung des Quirnbacher Bebauungsplans ist amtlich dokumentiert. Die aktuelle Aufhebung und die daraus folgende Einstellung des Gesamtprojekts werden bislang von der Bürgerinitiative öffentlich berichtet.
DAS WICHTIGSTE
– Quirnbach hatte am 28. Mai 2026 offiziell die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie“ beschlossen.
– Die Bürgerinitiative berichtet nun, dass ein für „Drei Eichen“ relevanter Beschluss aufgehoben worden sei.
– Ortsbürgermeister Thorsten Götsch soll erklärt haben, das Projekt sei damit eingestellt.
– Noch offen ist, welcher Beschluss exakt aufgehoben wurde und welche formalen Folgen das für Vielbach, Leuterod, Helferskirchen, die Verbandsgemeinden und die evm hat.
– Besonders brisant: Bürgerbegehren gegen „Drei Eichen“ waren zuvor zumindest in Leuterod und Helferskirchen als unzulässig abgelehnt worden.
Was Quirnbach ursprünglich beschlossen hatte
Der Ausgangspunkt ist eindeutig dokumentiert: Der Gemeinderat Quirnbach beschloss am 28. Mai 2026 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie“. Der Geltungsbereich sollte gemeindeeigene Flächen in der Gemarkung Quirnbach umfassen. Die Verbandsgemeinde Selters veröffentlichte den Aufstellungsbeschluss am 26. Juni amtlich.
Quirnbach war damit eine von vier Ortsgemeinden, die den Weg für weitere Planungen im Gebiet „Drei Eichen“ geöffnet hatten. Auch Vielbach, Leuterod und Helferskirchen hatten entsprechende Schritte eingeleitet. Im Juni wurde der weitere Ablauf noch so beschrieben: Zunächst sollten Pachtvertragsentwürfe mit der Energieversorgung Mittelrhein ausgearbeitet werden. Erst anschließend sollten sich die beiden Verbandsgemeinderäte mit notwendigen Änderungen ihrer Flächennutzungspläne beschäftigen.
Bemerkenswert war bereits die Vorgeschichte in Quirnbach. Bei einer Einwohnerbefragung hatten nach Angaben des Ortsbürgermeisters 145 Teilnehmer beziehungsweise 55,6 Prozent gegen die Einleitung des Bauleitverfahrens gestimmt, 116 beziehungsweise 44,4 Prozent dafür. Das Votum war für den Gemeinderat nicht bindend.
Warum „eingestellt“ noch präzisiert werden muss
Nach der nun veröffentlichten Darstellung der Bürgerinitiative soll Quirnbach einen maßgeblichen Planungsbeschluss wieder aufgehoben haben. Thorsten Götsch soll daraus erklärt haben, dass „Drei Eichen“ eingestellt sei.
Das wäre eine erhebliche Veränderung gegenüber dem Stand vom Frühjahr.
Noch nicht öffentlich dokumentiert ist allerdings, welcher Beschluss im exakten Wortlaut aufgehoben wurde. Der amtlich bekannte Beschluss vom 28. Mai betrifft die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie“. Deshalb muss geklärt werden, ob genau dieser Aufstellungsbeschluss aufgehoben wurde oder eine andere Entscheidung.
Ebenso offen ist die Reichweite der Aussage „eingestellt“. Ein Beschluss des Quirnbacher Gemeinderates betrifft zunächst die Planung dieser Ortsgemeinde. Das Projekt „Drei Eichen“ erstreckt sich jedoch auf Flächen beziehungsweise Planungen in Quirnbach, Vielbach, Leuterod und Helferskirchen.
Entscheidend ist deshalb, ob das Ausscheiden Quirnbachs das gemeinsame Vorhaben tatsächlich insgesamt beendet – oder ob weitere formale Schritte in den anderen Gemeinden noch bestehen bleiben.
Projekt soll enden – Bürgerbegehren zuvor abgelehnt
Besonders interessant wird die neue Entwicklung durch den Konflikt um die Bürgerbeteiligung.
Die Bürgerinitiative hatte versucht, über Bürgerbegehren Einfluss auf die geplanten kommunalen Pachtverträge für „Drei Eichen“ zu nehmen. Der Ortsgemeinderat Leuterod erklärte das Bürgerbegehren Anfang September für unzulässig. Die amtliche Beschlussvorlage der VG Wirges dokumentiert das entsprechende Verfahren.
Wenig später lehnte auch Helferskirchen das dortige Bürgerbegehren als unzulässig ab.
Schon zu diesem Zeitpunkt war allerdings nicht mehr sicher, ob das Projekt tatsächlich umgesetzt werden würde. Nach der Leuteroder Entscheidung wurde öffentlich über einen möglichen vorläufigen Planungsstopp aus wirtschaftlichen Gründen berichtet.
Nun stellt sich eine neue Frage: Wenn „Drei Eichen“ tatsächlich beendet ist, welche praktische Bedeutung hat der Streit um die Bürgerbegehren noch?
Die rechtliche Antwort darauf ist keineswegs automatisch. Die Frage, ob ein Bürgerbegehren weiterhin verfolgt oder eine gerichtliche Überprüfung der Unzulässigkeitsentscheidung angestrebt werden kann, hängt unter anderem davon ab, was tatsächlich aufgehoben wurde und welche Entscheidungen weiterhin Bestand haben. Diese Prüfung ist noch offen.
Was jetzt noch geklärt werden muss
Für einen abschließenden Befund fehlen vor allem der amtliche Beschlusswortlaut aus Quirnbach und die Position der Energieversorgung Mittelrhein.
Zu klären ist, ob der Gemeinderat tatsächlich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie“ aufgehoben hat, mit welchem Abstimmungsergebnis dies geschah und welche Begründung dafür genannt wurde.
Ebenso entscheidend ist, ob die evm das Gesamtprojekt nicht mehr weiterverfolgt und ob die Planungen in Vielbach, Leuterod und Helferskirchen ebenfalls beendet werden.
Auch der Status der vorgesehenen Änderungen der Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden Wirges und Selters ist noch offen.
2halb3 wird diese Punkte weiter prüfen. Sobald amtliche Unterlagen beziehungsweise belastbare Stellungnahmen vorliegen, wird dieser Beitrag aktualisiert.
VORLÄUFIGER BEFUND
Die Entwicklung ist mehr als eine gewöhnliche Verzögerung: Nach Darstellung der Bürgerinitiative hat Quirnbach einen zentralen Planungsschritt zurückgenommen und der Ortsbürgermeister das Projekt „Drei Eichen“ für eingestellt erklärt.
Belegt ist bislang der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss. Öffentlich noch nicht amtlich belegt sind der genaue Wortlaut seiner möglichen Aufhebung und die daraus resultierenden Folgen für das gesamte Vier-Gemeinden-Projekt.
Genau diese Trennung bleibt bis zur Vorlage der amtlichen Unterlagen entscheidend.
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QUELLEN:
- Bürgerinitiative „Erhaltet unsere Natur und Wälder“ – Aktueller Sachstand vom 3. Oktober 2026
Aktueller Sachstand der BI - Verbandsgemeinde Selters – Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie“ der Ortsgemeinde Quirnbach
Amtliche Bekanntmachung VG Selters - Verbandsgemeinde Wirges – Beschlussvorlage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Leuterod
Beschlussvorlage VG Wirges - Rhein-Zeitung – Weiterer Projektablauf nach den Beschlüssen der vier Ortsgemeinden
Bericht vom 12. Juni 2026 - Rhein-Zeitung – Bürgerbegehren in Leuterod und Helferskirchen
Leuterod
Helferskirchen
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