Dramatische Westerwald-Landschaft mit mehreren Windrädern auf einem bewaldeten Höhenzug; darüber die Schlagzeile „Windpark Streit“ und die Orte Vielbach, Leuterod, Helferskirchen und Quirnbach im 2halb3-News-Design.

Zwischen Vielbach, Leuterod, Helferskirchen und Quirnbach soll ein Windpark entstehen. Die evm verspricht Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Einnahmen für die Region. Kritiker warnen vor Waldverlust, fehlender Akzeptanz und Entscheidungen über die Köpfe der Bürger hinweg. Noch ist nichts gebaut. Aber politisch ist schon viel passiert.

Windpark „Drei Eichen“: Wer entscheidet, wer kassiert – und wer muss damit leben?

Windkraft vor der Haustür: Aus Planung wird Politik

Es geht um sieben mögliche Windenergieanlagen. Es geht um Wald, Geld, Klimaschutz, kommunale Haushalte und Vertrauen. Vor allem aber geht es um eine Frage, die in den betroffenen Orten längst nicht mehr technisch klingt: Wer bestimmt eigentlich, was vor der eigenen Haustür passiert?

Im Waldgebiet „Drei Eichen“ zwischen Vielbach, Leuterod, Helferskirchen und Quirnbach plant die Energieversorgung Mittelrhein AG, kurz evm, einen Windpark. Nach der öffentlichen Projektvorstellung der evm sind in der maximalen Ausbauvariante sieben Anlagen der 7- bis 8-Megawatt-Klasse vorgesehen. Die Gesamthöhe wird dort mit rund 270 Metern angegeben, der Rotordurchmesser mit etwa 180 Metern. Die evm nennt eine Gesamtleistung von rund 50 Megawatt und einen prognostizierten Jahresertrag von etwa 120 Millionen Kilowattstunden.

Das klingt nach Energiewende im Großformat. Für die einen ist es ein Beitrag zur Versorgungssicherheit. Für die anderen ist es der Einstieg in ein Industriegebiet im Wald.

Beides muss man sauber trennen. Noch steht keine Anlage. Noch liegt keine fertige Genehmigung auf dem Tisch. Die entscheidenden Gutachten zu Schall, Schattenwurf, Artenschutz, Wasser, Landschaftsbild und Erschließung sollen erst im weiteren Verfahren folgen. Genau deshalb ist jetzt der kritische Moment: Nicht erst, wenn Beton im Wald liegt.

Sieben Anlagen, vier Orte, ein Konflikt

Nach der evm-Projektübersicht verteilen sich die möglichen Anlagen auf mehrere Eigentümerflächen: zwei Anlagen auf Flächen der Ortsgemeinde Vielbach, zwei auf Leuterod, je eine auf Helferskirchen und Quirnbach sowie eine auf einer Fläche des Fürstenhauses zu Wied. Späterer Betreiber beziehungsweise Eigentümer soll nach der Präsentation die evm-Gruppe sein.

Die VG Wirges und die VG Selters beschreiben das Vorhaben bisher als Planung, die durch Kartierungen, Gutachten und Umweltprüfungen konkretisiert werden soll. Das ist wichtig. Denn eine politische Zustimmung zu einem Bauleitverfahren ersetzt keine Genehmigung. Sie öffnet aber die Tür.

Laut Rhein-Zeitung haben alle vier Ortsgemeinden – Leuterod, Helferskirchen, Vielbach und Quirnbach – entschieden, das Bauleitverfahren einzuleiten. Danach sollen nun unter anderem Pachtverträge mit der evm ausgearbeitet werden. Erst wenn diese Entwürfe vorliegen, kommen die Verbandsgemeinderäte mit der notwendigen Änderung ihrer Flächennutzungspläne ins Spiel.

Die Einnahmen-Frage: Klimaschutz oder Kassenlogik?

Die evm stellt regionale Wertschöpfung in Aussicht. In ihrer Präsentation ist von Pachtzahlungen an Ortsgemeinden und das Fürstenhaus zu Wied die Rede. Zusätzlich nennt sie finanzielle Beteiligung umliegender Ortsgemeinden nach § 6 EEG, Bürgerbeteiligungen, Bürgerstrommodelle, regionale Banken, Auftragsvergabe an lokale Bauunternehmen und mögliche Gewerbesteuern.

Konkret nennt die evm in der Projektvorstellung rund 6 Millionen Euro kommunale Beteiligung nach § 6 EEG über 25 Jahre bei sieben Anlagen sowie rund 9 Millionen Euro Gewerbesteuer in 25 Jahren – ausdrücklich „vor Zerlegung“. Das klingt üppig. Doch genau hier beginnt die journalistische Pflichtfrage: Wer bekommt wie viel, wann, wofür und unter welchen Bedingungen?

Denn Geld schafft Akzeptanz nicht automatisch. Es kann Vertrauen stärken. Es kann aber auch Misstrauen verschärfen, wenn Bürger den Eindruck bekommen, dass erst Einnahmen locken und danach die Bedenken abgearbeitet werden.

Die Gemeinden müssen deshalb offenlegen, welche Einnahmen realistisch sind, welche nur prognostiziert werden und welche rechtlich überhaupt gesichert wären. Pachten, Gewerbesteuern, EEG-Kommunalabgaben und Beteiligungsmodelle gehören nicht in freundliche Folien, sondern in nachvollziehbare Zahlen. Sonst bleibt vom Wort „Wertschöpfung“ nur ein politisches Beruhigungsmittel.

Quirnbach zeigt das Problem: Bürger gefragt, Rat anders entschieden

Besonders heikel ist der Fall Quirnbach. Nach einem Bericht der Rhein-Zeitung stimmten bei einer Einwohnerbefragung 55,6 Prozent der Befragten gegen die Einleitung eines Bauleitverfahrens, 44,4 Prozent dafür. Genannt wurden 145 Nein-Stimmen und 116 Ja-Stimmen. Später entschied der Gemeinderat dennoch mit Mehrheit für die planerischen Grundlagen des Windparks.

Rechtlich kann ein Gemeinderat anders entscheiden als eine Einwohnerbefragung, wenn diese nicht bindend ist. Politisch ist das trotzdem Dynamit.

Wer Bürger befragt, weckt Erwartungen. Wer danach anders entscheidet, muss besser erklären als nur formal korrekt. Sonst entsteht genau der Eindruck, der in kleinen Orten Gift ist: Ihr dürft reden, entschieden wird trotzdem woanders.

Die Bürgerinitiative „Erhaltet unsere Natur und Wälder“ sieht sich dadurch bestätigt. Auf ihrer eigenen Website spricht sie von mangelnder Einbeziehung und warnt vor dauerhaften Eingriffen in Landschaft, Lebensqualität und Natur. Die Petition „Stoppen Sie den Windpark in Helferskirchen“ hatte zuletzt laut Change.org mehr als 2.500 verifizierte Unterschriften.

Auch das ist ein Fakt. Aber es ersetzt keine Prüfung der Argumente. Eine Petition ist kein Gutachten. Ein Ratsbeschluss ist keine Baugenehmigung. Und eine evm-Präsentation ist keine unabhängige Umweltprüfung.

Was noch offen ist – und warum es jetzt ernst wird

Die wichtigsten Fragen sind nicht beantwortet. Wie stark greifen Bau, Wegeausbau und Kranstellflächen tatsächlich in den Wald ein? Welche Flächen müssen dauerhaft freigehalten werden? Welche Wege werden verbreitert? Welche Auswirkungen haben Transport, Fundamentbau und Netzanschluss? Wie werden Wasser- und Artenschutz bewertet? Welche Abschaltungen wären wegen Schattenwurf, Schall, Artenschutz oder Eiswurf nötig? Und was bleibt vom prognostizierten Stromertrag, wenn solche Auflagen kommen?

Die evm spricht in der Projektübersicht von etwa 0,75 bis 1,0 Hektar Flächenbedarf pro Anlage, unter anderem für Kranstellflächen. Vorhandene Forstwege sollen ausgebaut werden. Auch das klingt technisch. Vor Ort bedeutet es aber: Der Wald bleibt nicht einfach Wald mit Windrad obendrauf. Er wird Baustelle, Zuwegung, Betriebsfläche, Leitungstrasse und später Wartungsraum.

Befürworter verweisen auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Einnahmen für die Region. Das sind legitime Argumente. Kritiker verweisen auf Landschaft, Wald, Lebensqualität, mögliche Belastungen und Vertrauen in kommunale Entscheidungen. Auch das sind legitime Argumente.

Unser Problem ist nicht, dass gestritten wird. Unser Problem wäre, wenn dieser Streit mit schönen Begriffen zugedeckt wird.

Ergebnisoffen heißt nicht harmlos

Ergebnisoffen zu berichten bedeutet nicht, beide Seiten mit Watte zu bewerfen. Es bedeutet: Jede Behauptung muss auf den Tisch. Jede Zahl muss nachvollziehbar sein. Jede politische Entscheidung braucht Begründung. Jede wirtschaftliche Erwartung gehört in die Öffentlichkeit.

Die evm muss erklären, was sie genau plant. Die Ortsgemeinden müssen erklären, warum sie die Verfahren vorantreiben. Die Verbandsgemeinden müssen erklären, wie transparent die nächsten Schritte laufen. Die Kritiker müssen ihre Vorwürfe belegen. Und die Genehmigungsbehörden müssen später offenlegen, welche Gutachten welche Konsequenzen haben.

Beim Windpark „Drei Eichen“ geht es nicht nur um Rotoren. Es geht um kommunale Glaubwürdigkeit. Um die Frage, ob Bürgerbeteiligung echte Beteiligung ist oder nur die Begleitmusik zu längst laufenden Planungen. Und um die Frage, wie viel Landschaft eine Region für Energie, Einnahmen und politische Ziele hergeben soll.

Noch ist das Projekt nicht genehmigt. Aber der Konflikt ist längst da.

2halb3 bleibt dran. Wer Unterlagen, Ratsinformationen, Karten, Pachtfragen, Hinweise zu Flächen, Waldwegen, Wasser, Jagd, Artenschutz oder Bürgerbeteiligung hat, kann sich vertraulich bei uns melden.

Quellen

Energieversorgung Mittelrhein AG: Projektvorstellung und Pressemitteilung zu Windenergieanlagen in den VG Wirges und Selters
https://www.evm.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen-2026/plaene-fuer-windkraftanlagen-in-den-vgs-wirges-und-selters-vorgestellt/

VG Wirges: Windenergie-FAQ und Informationsportal
https://www.wirges.de/leben-in-der-vg/windenergie/windenergie-faqs/

VG Selters: Windenergie-FAQ und Informationsportal
https://www.selters-ww.de/windenergie-in-den-verbandsgemeinden-wirges-und-selters/windenergie-faqs/

VG Selters: Informationsveranstaltung am 23. Februar 2026
https://www.selters-ww.de/windenergie-in-den-verbandsgemeinden-wirges-und-selters/informationsveranstaltung-am-23-februar-2026-geplant/

EVM-Projektvorstellung als PDF über VG Wirges
https://www.wirges.de/leben-in-der-vg/windenergie/downloads-windenergie/vortraege-info-veranstaltung-windenergie/2026-02-23-projektvorstellung-evm.pdf?cid=1uhm

Rhein-Zeitung: Berichte zu Quirnbach, Vielbach und weiterem Projektstand
https://www.rhein-zeitung.de/

WW-Kurier: Berichte zu Vielbach, Bürgerinitiative und Windpark „Drei Eichen“
https://www.ww-kurier.de/

Bürgerinitiative „Erhaltet unsere Natur und Wälder“
https://www.erhaltet-unsere-waelder.de/

Change.org-Petition „Stoppen Sie den Windpark in Helferskirchen“
https://www.change.org/p/stoppen-sie-den-windpark-in-helferskirchen

Naturschutzinitiative e.V.: Beiträge und Stellungnahmen zum Projekt „Drei Eichen“
https://naturschutz-initiative.de/

Eigene Recherche

Ausgewertet wurden öffentliche Projektunterlagen der evm, FAQ-Seiten der Verbandsgemeinden Wirges und Selters, öffentliche Bekanntmachungen, Medienberichte, Aussagen der Bürgerinitiative, die Petition sowie Angaben aus der evm-Präsentation vom 23. Februar 2026. Nicht abschließend belegt sind derzeit die konkreten späteren Pachtbeträge je Ortsgemeinde, die finalen Anlagenstandorte, der genaue Trassenverlauf für Zuwegung und Netzanschluss, der Stand möglicher Pachtvertragsentwürfe sowie die Ergebnisse der noch ausstehenden Gutachten.

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