Der Solarpark Weltersburg-Guckheim soll Strom für mehr als 13.000 Menschen liefern. Doch bei Betreiberstruktur, Pacht, Verträgen, wirtschaftlichen Profiteuren und kommunalen Zahlungen bleiben zentrale Fragen unbeantwortet.
Teil 2: Solarpark Weltersburg-Guckheim – die unbeantworteten Fragen
Der Solarpark Weltersburg-Guckheim soll ein Vorzeigeprojekt werden. Alte Tongrube, neue Energie, regionaler Strom. So klingt die saubere Erzählung.
Die Energieversorgung Mittelrhein AG, kurz evm, spricht von rund 16 Megawattpeak Leistung und etwa 17 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr. Rechnerisch soll das für mehr als 13.000 Menschen in der Region reichen. Die Inbetriebnahme ist nach aktuellen Angaben für das erste Halbjahr 2027 geplant.
Das ist die Hochglanzseite.
Die andere Seite beginnt dort, wo Bürger nicht mehr nur hören wollen, wie viel Strom entstehen soll. Sondern wer dahintersteht. Wer Verträge unterschreibt. Wer Flächen verpachtet. Wer wirtschaftlich profitiert. Und was am Ende konkret in Guckheim und Weltersburg hängen bleibt.
Genau dazu hat 2halb3 den Beteiligten eine Presseanfrage geschickt.
Bis Redaktionsschluss blieben zentrale Fragen unbeantwortet.
Die Fragen, die offen blieben
Unsere Redaktion wollte wissen: Wer ist aktuell Vorhabenträger des Solarparks Weltersburg-Guckheim?
Antwort bis Redaktionsschluss: keine.
Wir fragten außerdem: Welche Projektgesellschaft, Betreibergesellschaft oder sonstige juristische Person soll die Anlage später betreiben?
Antwort bis Redaktionsschluss: keine.
Offen blieb auch die Frage, wer die wirtschaftlich Verantwortlichen beziehungsweise wirtschaftlich Begünstigten des Projekts sind.
Antwort bis Redaktionsschluss: keine.
Besonders wichtig ist die Rolle der evm. Deshalb fragten wir konkret, ob die Energieversorgung Mittelrhein AG Projektentwicklung, Finanzierung, Bauherrschaft, Betrieb, Vermarktung, Netzanschluss oder eine Beteiligung an einer Projektgesellschaft übernimmt.
Antwort bis Redaktionsschluss: „Wir werden Ihnen die Fragen gebündelt und in Abstimmung mit den Kommunen gerne beantworten. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass es ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, um die Antworten zusammenzustellen.“
Hinweis der Redaktion, aktualisiert am 15. Juni 2026, 21:02 Uhr: Nach Veröffentlichung wurde uns bekannt, dass vorab eine Rückmeldung eingegangen war, die redaktionell zunächst nicht berücksichtigt wurde. Darin wurde mitgeteilt, dass die Beantwortung unseres Fragenkatalogs Zeit benötigt. Inhaltliche Antworten auf die konkreten Fragen lagen uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor. Wir haben die entsprechende Formulierung im Beitrag präzisiert.
Im Lauf der kommenden Woche erhalten Sie dann über uns als federführende Pressestelle in dieser Angelegenheit die Antworten.
Auch bei den Grundstücken bleibt Nebel. Wir wollten wissen, wer Eigentümer der betroffenen Flächen der ehemaligen Tongrube „Erna-Marie“ ist.
Antwort bis Redaktionsschluss: keine.
Weiter fragten wir, mit wem Pacht-, Nutzungs-, Gestattungs-, Grundstücks- oder sonstige Verträge geschlossen wurden.
Antwort bis Redaktionsschluss: keine.
Schließlich wollten wir wissen, ob es städtebauliche Verträge, Durchführungsverträge, Nutzungsverträge oder ähnliche Vereinbarungen zwischen Ortsgemeinden, Verbandsgemeinde, Grundstückseigentümern oder Projektbeteiligten gibt.
Antwort bis Redaktionsschluss: keine.
Das ist kein Beweis für Fehlverhalten. Es ist aber ein Transparenzproblem. Denn ein Projekt dieser Größe erklärt sich nicht allein durch Kilowattstunden.
Wer verdient? Wer entscheidet?
Öffentlich nachvollziehbar ist: Das Projekt betrifft die ehemalige Tongrube „Erna-Marie“ zwischen Weltersburg und Guckheim. Die Planunterlagen sprechen von einer Konversionsfläche. Also von einem früher industriell genutzten Gelände, nicht von unberührter Natur.
Das macht den Standort plausibel. Aber Plausibilität ersetzt keine Auskunft.
In Guckheim umfasst der Planbereich rund 2,1 Hektar. In Weltersburg geht es um rund 11,42 Hektar. Der größere Teil des Projekts liegt damit auf Weltersburger Gemarkung. Die Unterlagen nennen außerdem private und gemeindliche Eigentumsverhältnisse. Genau deshalb sind die Fragen nach Pacht, Verträgen und wirtschaftlicher Beteiligung nicht nebensächlich, sondern zentral.
Wenn eine Ortsgemeinde Flächen einbringt oder direkt betroffen ist, geht es nicht nur um Energiewende. Dann geht es auch um kommunales Vermögen, Einnahmen, politische Verantwortung und langfristige Bindungen.
Bürger dürfen wissen, ob ihre Gemeinde nur Standort ist – oder auch wirtschaftlich profitiert.
Kommunales Geld: möglich, aber ungeklärt
Bei Freiflächen-Photovoltaik können betroffene Gemeinden nach § 6 EEG finanziell beteiligt werden. Möglich sind bis zu 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde.
Rechnet man grob mit den von der evm genannten 17 Millionen Kilowattstunden pro Jahr, läge der theoretische Höchstbetrag bei rund 34.000 Euro jährlich für betroffene Kommunen. Das ist keine bestätigte Zahlung. Es ist eine rechnerische Größenordnung.
Gerade deshalb braucht es Antworten.
Gibt es eine Vereinbarung nach § 6 EEG? Wenn ja, mit welcher Kommune? Nach welchem Schlüssel? Für welche Laufzeit? Fließt das Geld in den allgemeinen Haushalt oder soll es sichtbar vor Ort eingesetzt werden?
Wer den Solarpark als regionales Projekt verkauft, muss sagen können, was die Region davon hat.
Altlasten sind keine Fußnote
Die Fläche war über Jahrzehnte Teil des Tonabbaus. Die Planunterlagen beschreiben das Gelände als wiederverfüllte ehemalige Abbaufläche. In den Unterlagen zu Weltersburg tauchen außerdem Hinweise auf Altlastenstandorte und Altlastenverdachtsflächen als umweltbezogene Information auf.
Das heißt nicht, dass der Solarpark gefährlich ist.
Es heißt aber: Diese Fläche hat Vorgeschichte.
Wer dort baut, muss erklären, wie mit Boden, Wasser, Bauarbeiten, möglichen Funden und Haftungsfragen umgegangen wird. Bürger müssen kein Fachgutachten studieren, um einfache Antworten erwarten zu dürfen. Was liegt dort im Boden? Was weiß man sicher? Wer kontrolliert? Wer haftet, falls während der Arbeiten etwas auftaucht?
Die öffentliche Debatte darf nicht erst beginnen, wenn die Module schon stehen.
Planverfahren sind öffentlich – aber nicht automatisch verständlich
Die Verbandsgemeinde Westerburg hat die Bebauungsplanverfahren öffentlich bekannt gemacht. Es gab Unterlagen, Umweltberichte, Artenschutzbeiträge, Beteiligungsfristen und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Formal ist das wichtig.
Doch formale Beteiligung ist nicht dasselbe wie verständliche Transparenz.
Ein Bürger kann theoretisch Dutzende Seiten Planungsdeutsch lesen. Praktisch bleibt danach oft die wichtigste Frage offen: Wer steckt wirtschaftlich dahinter?
Genau diese Lücke ist der Kern unserer Recherche.
Denn ein Solarpark ist nicht nur ein technisches Bauwerk. Er ist ein Geschäftsmodell auf Fläche. Er braucht Grundstücke, Verträge, Netzanschluss, Vermarktung, Betreiberstruktur und politische Beschlüsse. Wer nur über Klimaschutz spricht, aber über Geldflüsse schweigt, erzählt nicht die ganze Geschichte.
Aus 2024 wurde 2027
Auch die Zeitachse wirft Fragen auf. In früherer öffentlicher Kommunikation war von einer geplanten Inbetriebnahme Ende 2024 die Rede. Inzwischen steht das erste Halbjahr 2027 im Raum. Aus rund 12 Millionen Kilowattstunden Jahresertrag wurden nach aktuellen Angaben rund 17 Millionen Kilowattstunden.
Das kann sachliche Gründe haben. Planverfahren dauern. Netzanschlüsse sind komplex. Ausschreibungen verändern Projekte. Technik, Flächenzuschnitt oder Wirtschaftlichkeit können sich verschieben.
Nur muss man solche Veränderungen erklären.
Wenn ein Projekt später, größer oder anders kommt als ursprünglich dargestellt, ist das kein Skandal. Ein Skandal wird es erst, wenn niemand mehr sauber nachvollziehen kann, warum.
Unsere Recherche geht weiter
2halb3 hat die Presseanfrage nicht gestellt, um ein Energiewendeprojekt pauschal schlechtzureden. Wir haben sie gestellt, weil Bürger ein Recht auf verständliche Informationen haben.
Wer ist Vorhabenträger? Wer betreibt später die Anlage? Wer profitiert wirtschaftlich? Welche Rolle spielt die evm genau? Welche Verträge gibt es? Welche Zahlungen sind für die Gemeinden vorgesehen?
Das sind keine Fangfragen. Das sind Basisfragen.
Dass sie bis Redaktionsschluss unbeantwortet blieben, ist bemerkenswert.
Sollten Antworten nachträglich eingehen, werden wir diese prüfen, einordnen und veröffentlichen. Die Beteiligten haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzustellen.
Fazit: Energiewende braucht Tageslicht
Der Solarpark Weltersburg-Guckheim kann ein sinnvolles Projekt sein. Eine ehemalige Tongrube wirkt als Standort auf den ersten Blick plausibler als wertvolle Ackerfläche. Die geplante Leistung ist beachtlich. Der regionale Anspruch klingt gut.
Aber gute Ziele entbinden niemanden von Transparenz.
Wer öffentliche Akzeptanz will, muss mehr liefern als Pressemitteilungen. Wer langfristige Verträge auf kommunalen und privaten Flächen schließt, muss erklären, wer daran verdient. Wer Energiewende vor Ort fordert, muss Bürger ernst nehmen, bevor Fakten geschaffen werden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Wird dort sauberer Strom erzeugt?
Die entscheidende Frage lautet: Warum sind die einfachsten Transparenzfragen noch immer unbeantwortet?
Quellen
EVM-Pressemitteilung zum Solarpark Weltersburg-Guckheim; öffentliche Bekanntmachungen und Bebauungsplanunterlagen der Verbandsgemeinde Westerburg zu „Solarpark Guckheim“ und „Solarpark Weltersburg“; Umweltbericht und Fachunterlagen zum Bebauungsplan; § 6 EEG zur möglichen finanziellen Beteiligung betroffener Gemeinden; frühere öffentliche Berichterstattung zum Projekt; eigene Recherche von 2halb3; eigene Presseanfrage von 2halb3 vom 8. Juni 2026 an Ortsgemeinde Guckheim, Ortsgemeinde Weltersburg, Verbandsgemeinde Westerburg und deren Fachstellen; bis Redaktionsschluss am 12. Juni 2026 lagen zu den genannten Kernfragen keine Antworten vor.

No responses yet