Dramatische 2halb3-Grafik zum Radweg Niederlahnstein mit Baumreihe, Prüfvermerk und Schriftzug „Prüffall Radweg“.

81 Bäume unter Prüfdruck: Wird Lahnsteins Radweg jetzt zum Behördenfall?

Der Streit um den geplanten Geh- und Radweg am Niederlahnsteiner Rheinufer bekommt eine neue Schärfe. Die AfD-Fraktion im Kreistag Rhein-Lahn fordert eine naturschutzrechtliche Prüfung der geplanten Fällung von 81 Walnussbäumen. 2halb3 fragt: Was wurde bereits geprüft, wer ist zuständig – und warum bleibt ausgerechnet die Vermeidungsfrage so blass?

Die Säge ist noch nicht da – aber die Akte wird heiß

Der geplante Radweg am Niederlahnsteiner Rheinufer ist längst kein normales Bauprojekt mehr. Er ist ein politischer Prüfstein. Und vielleicht bald auch ein Fall für die Naturschutzbehörden.

Die Stadt Lahnstein will den bestehenden Geh- und Radweg am Rheinufer zwischen Stolzenfelsstraße und der Gemarkung Koblenz modernisieren. Rund 1,7 Kilometer lang soll der Abschnitt werden. Geplant ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit bis zu 4,5 Metern Breite. Die Stadt spricht von mehr Sicherheit, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und einer besseren Verbindung für Alltag, Freizeit und Tourismus.

Das klingt nach Fortschritt. Nach schöner Zukunft. Nach BUGA-tauglichem Rheinufer.

Doch unter dem ganzen Zukunftslack steht eine Zahl, die sich nicht wegmoderieren lässt: 81 Bäume sollen entfernt werden. Es handelt sich nach der öffentlichen Debatte um die markante Baumreihe am Rheinufer, die viele Lahnsteiner seit Jahren kennen. Schatten im Sommer. Struktur am Ufer. Gewachsene Natur mitten in der Stadt.

Jetzt kommt die AfD-Fraktion im Kreistag Rhein-Lahn mit einer Pressemitteilung und fordert eine naturschutzrechtliche Prüfung. Man muss die AfD nicht mögen, um die Frage ernst zu nehmen. Denn im Kern lautet sie: Darf diese Baumreihe in dieser Größenordnung fallen, ohne dass die Öffentlichkeit glasklar erfährt, welche Prüfung bereits stattgefunden hat?

Genau da beginnt der eigentliche Skandal im Kleinen: Nicht die Frage ist frech. Die fehlende Transparenz ist es.

Variante A: der schöne Plan mit der hässlichen Zahl

Die Stadt hat sich für die sogenannte Variante A entschieden. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Breit. Durchgehend. Angeblich sicherer. Angeblich moderner. Angeblich die Lösung für die Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern, Touristen, Familien, Senioren und E-Bikes.

Nur: Wer alle auf eine Spur setzt, schafft nicht automatisch Sicherheit. Er schafft erst einmal eine größere gemeinsame Verkehrsfläche. Ob sie funktioniert, entscheidet nicht der Lageplan. Das entscheidet der Alltag.

Die Stadt argumentiert mit heutigen Konflikten auf dem zu schmalen Weg. Das ist nachvollziehbar. Wer am Rhein unterwegs ist, kennt die Mischung: Spaziergänger, Radfahrer, Kinder, Hunde, E-Bikes, Ausflügler. Mal gemütlich, mal hektisch, mal viel zu schnell.

Aber genau deshalb muss die Stadt erklären, warum sie ausgerechnet eine gemeinsame Führung für alle als beste Lösung verkauft. Breiter Asphalt allein ist kein Verkehrskonzept. Ein breiterer Weg bremst keinen schnellen E-Biker. Eine schöne Planung ersetzt keine Kontrolle. Und ein Schild „gemeinsamer Geh- und Radweg“ löst keine Interessenkonflikte, wenn niemand sie steuert.

Noch brisanter wird es beim Variantenvergleich. Nach den öffentlich diskutierten Planungsunterlagen soll die gewählte Variante A deutlich mehr Baumfällungen auslösen als eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr. Genau hier muss die Stadt liefern. Nicht mit Wohlfühlvokabeln. Nicht mit BUGA-Sprech. Sondern mit Akten, Zahlen und nachvollziehbarer Abwägung.

Denn wenn eine Lösung 81 Bäume kostet, dann reicht „wir pflanzen ja neu“ nicht mehr aus.

Die AfD setzt den Hebel – aber die Behörde muss liefern

Die AfD-Fraktion im Kreistag Rhein-Lahn beruft sich in ihrer Mitteilung auf die Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Dort wird die Beseitigung von Baumreihen als regelmäßiger Eingriff genannt. Außerdem verweist die Fraktion darauf, dass Lahnstein in der Anlage der Verordnung als grünlandarmes Gebiet aufgeführt ist.

Das ist ein relevanter Hinweis. Aber er braucht saubere Einordnung.

Die entscheidende Rechtsfrage ist nicht, ob eine Partei eine Pressemitteilung schreibt. Die entscheidende Frage ist, ob die zuständigen Behörden die geplante Fällung als Eingriff bewertet haben, ob ein Fachbeitrag Naturschutz vorliegt, ob Alternativen geprüft wurden und ob die Vermeidungsfrage ernsthaft beantwortet wurde.

Die AfD behauptet zudem, die Kreisverwaltung habe in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigt, dass die Obere Naturschutzbehörde bei der SGD Nord zuständig sei. Diese Antwort liegt 2halb3 derzeit noch nicht vollständig vor. Deshalb gilt: Diese Aussage ist berichtenswert, aber sie muss geprüft werden.

Genau so trennt man Journalismus von Parteipost.

Wir drucken keine Parteipresse als Wahrheit ab. Wir nehmen die Behauptung, halten sie gegen Recht, Unterlagen und Behördenzuständigkeit – und fragen nach.

Vor der Fällung kommt die Vermeidungsfrage

Naturschutzrecht ist kein Dekorationsrecht. Es ist auch kein lästiger Papierkram, den man nachträglich auf ein fertiges Projekt klebt.

Bei Eingriffen in Natur und Landschaft steht die Vermeidung am Anfang. Erst dann kommen Minimierung, Ausgleich und Ersatz. Übersetzt heißt das: Die Stadt muss nicht nur sagen, wie viele neue Bäume sie irgendwann pflanzen will. Sie muss erklären, warum diese 81 Bäume überhaupt fallen müssen.

Das ist der Kern.

Warum reicht eine andere Führung nicht? Warum wiegt die gewählte Variante schwerer als der Erhalt der Baumreihe? Welche Eingriffe lassen sich vermeiden? Welche lassen sich reduzieren? Welche Auswirkungen gibt es auf Arten, Lebensräume, Mikroklima, Schatten, Ortsbild und Aufenthaltsqualität? Welche Baumarten sollen neu gepflanzt werden? Wo genau? In welcher Qualität? Wer pflegt sie? Wer kontrolliert, ob sie anwachsen? Und was passiert, wenn sie nach wenigen Jahren eingehen?

Ein alter Baum ist kein junger Baum mit PR-Funktion.

Wer heute eine gewachsene Baumreihe fällt und dafür Setzlinge verspricht, verkauft den Bürgern keine ökologische Gleichwertigkeit. Er verkauft ihnen eine Wette auf die Zukunft. Und diese Wette zahlen erst einmal alle, die den Schatten, das Bild und den Lebensraum verlieren.

Stadt, Kreis, SGD Nord: Wer steht jetzt gerade?

Jetzt müssen drei Ebenen Farbe bekennen.

Die Stadt Lahnstein muss offenlegen, welche Gutachten und Fachbeiträge vorliegen. Sie muss erklären, warum Variante A trotz massiver Eingriffe weiterverfolgt wird. Sie muss sagen, ob die Öffentlichkeit die naturschutzfachliche Bewertung vollständig einsehen kann.

Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn muss erklären, welche Rolle die Untere Naturschutzbehörde spielt. Sie muss sagen, ob sie beteiligt wurde, welche Einschätzung sie abgegeben hat und ob sie die Fällung als Eingriff bewertet.

Die SGD Nord muss beantworten, ob sie zuständig ist, ob ihr der Vorgang vorliegt und ob eine Prüfung läuft oder noch aussteht.

Alles andere wäre Behördennebel.

Und Behördennebel passt nicht zu einem Projekt, bei dem 81 Bäume fallen sollen.

Politische Verantwortung sitzt im Stadtrat

Am Ende kann sich niemand hinter Planungsbüros verstecken. Das Planungsbüro plant. Die Verwaltung bereitet vor. Aber der Stadtrat entscheidet politisch.

Wer Variante A unterstützt, trägt auch die Folgen dieser Variante. Wer 81 Baumfällungen in Kauf nimmt, muss den Bürgern erklären, warum. Wer sich auf mehr Sicherheit beruft, muss sagen, wie diese Sicherheit im Alltag durchgesetzt wird. Wer mit Neupflanzungen beruhigt, muss nachweisen, dass daraus mehr wird als eine hübsche Zeile im Maßnahmenkatalog.

Die Bürger haben jedes Recht, misstrauisch zu sein.

Zu oft verkaufen Kommunen Eingriffe als Aufwertung. Zu oft heißt es erst „alternativlos“, dann „förderfähig“, dann „beschlossen“. Und wenn Kritik kommt, klingt sie angeblich emotional, unsachlich oder lästig.

Nein. Bei 81 Bäumen ist Kritik keine Störung. Kritik ist Bürgerpflicht.

2halb3 hakt nach

2halb3 hat die Stadt Lahnstein, die Kreisverwaltung Rhein-Lahn und die SGD Nord mit konkreten Fragen anschrieben.

Wir wollen wissen:

Liegt ein Fachbeitrag Naturschutz vor?
Welche Behörde prüft die geplante Fällung federführend?
Wurde die Beseitigung der Baumreihe ausdrücklich als Eingriff bewertet?
Welche Alternativen wurden geprüft?
Warum wurde eine Variante gewählt, die deutlich stärker in den Baumbestand eingreift?
Welche Ausgleichsmaßnahmen sind konkret geplant?
Welche artenschutzrechtlichen Untersuchungen liegen vor?
Wann werden die Unterlagen öffentlich zugänglich gemacht?

………und noch weitere Fragen!

Diese Fragen sind nicht parteipolitisch. Sie sind sachlich zwingend.

Die AfD hat den naturschutzrechtlichen Hebel öffentlich gezogen. Das kann man als politischen Move lesen. Ja. Natürlich ist es einer. Aber der Move funktioniert nur, weil die offene Flanke da ist.

Und diese offene Flanke heißt: Transparenz.

Wenn Lahnstein rechtlich, fachlich und ökologisch sauber geplant hat, kann die Stadt das offenlegen. Wenn nicht, hat sie ein Problem. Nicht mit der AfD. Nicht mit 2halb3. Sondern mit den Bürgern, die am Ende mit dem Ergebnis leben müssen.

Vor der Säge kommt die Akte.

Und genau diese Akte wollen wir sehen.

Quellen

  • Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Kreistag Rhein-Lahn, der Redaktion vorliegend
  • Stadt Lahnstein: Pressemitteilung zur Neugestaltung des Rheinufers in Niederlahnstein vom 6. Mai 2026
  • Öffentliche Planungs- und Variantenunterlagen zur Vorplanung Rheinufer Niederlahnstein
  • Landesverordnung Rheinland-Pfalz über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 19. Dezember 2006
  • Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere Eingriffsregelung und Vermeidungsgrundsatz
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord: öffentliche Informationen zur Eingriffsregelung
  • Rhein-Zeitung: Berichterstattung zur Entscheidung für Variante A und zu den Baumfällungen
  • BEN-Kurier: Berichterstattung zur Debatte um die Walnussbäume am Rheinufer
  • Eigene Recherche: Auswertung der öffentlichen Unterlagen, Vergleich der politischen Argumentation, rechtliche Einordnung der offenen Prüfungsfragen

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