Die Stadt Ransbach-Baumbach bietet im Neubaugebiet „Fuchshohl II“ 40 Baugrundstücke an. Doch die Vermarktung wirkt nach bisherigen Berichten nicht wie ein Selbstläufer. Jetzt stehen die entscheidenden Fragen im Raum: Wer zahlt? Wer wusste es? Wer profitiert? Und wer verliert Lebensqualität?
Fuchshohl II in Ransbach-Baumbach: 40 Bauplätze, 25 Interessenten – und viele unbequeme Fragen
40 Bauplätze. Rund 240 Euro pro Quadratmeter. Grundstücke zwischen 468 und 709 Quadratmetern. Auf dem Papier klingt „Fuchshohl II“ nach kommunaler Planung mit Ansage: neues Bauland, neue Familien, neue Einnahmen. Die Stadt Ransbach-Baumbach wirbt öffentlich für das Neubaugebiet und lädt Interessenten zur Bewerbung ein.
Nur: Ausgerechnet an der spannendsten Stelle bekommt die schöne Erzählung Risse. Die Rhein-Zeitung berichtete im März, dass für die 40 Grundstücke damals lediglich 25 Interessenten genannt wurden. Das ist kein Beweis für eine Fehlplanung. Aber es ist ein Warnsignal. Denn ein Neubaugebiet ist kein Wunschzettel. Es kostet Geld, Fläche, Planung, Infrastruktur – und am Ende immer auch Lebensqualität.
Die Rechnung hinter dem Versprechen
Wer die offiziellen Eckdaten ernst nimmt, kommt schnell zu einer unbequemen Größenordnung. Ein einzelnes Grundstück liegt bei 468 bis 709 Quadratmetern und rund 240 Euro pro Quadratmeter. Macht grob zwischen 112.000 und 170.000 Euro – nur fürs Grundstück, ohne Haus, ohne Zinsen, ohne Nebenkosten, ohne die Frage, ob sich Normalverdiener das überhaupt noch leisten können.
Rechnet man die 40 Grundstücke überschlägig durch, steht ein mögliches Bruttovolumen von etwa 4,49 bis 6,81 Millionen Euro im Raum. Wenn aber tatsächlich nur 25 Interessenten vorhanden waren, bleibt rechnerisch ein Loch von 15 Grundstücken – also grob 1,68 bis 2,55 Millionen Euro an möglichem Verkaufsvolumen, das zunächst nicht sicher erscheint. Das ist keine Bilanzrechnung. Aber es ist genau die Art von Überschlag, die Bürger von ihrer Stadt erwarten dürfen.
Denn hier geht es nicht um irgendein privates Immobilienangebot. Hier geht es um kommunales Bauland. Und damit um öffentlich verantwortete Entscheidungen.
Wer zahlt, wenn der Traum vom Neubaugebiet hakt?
Die zentrale Frage lautet: Wer trägt das Risiko, wenn die Nachfrage schwächer ist als politisch erhofft?
Die Käufer zahlen zunächst den Grundstückspreis. Klar. Doch die öffentliche Hand ist längst mit im Spiel. Im Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke 2025 tauchen beim Neubaugebiet „Fuchshohl“ Ansätze für Wasser und Abwasser auf. Bei der Wasserversorgung stehen 70.000 Euro Haushaltsansatz 2025 und 110.000 Euro Verpflichtungsermächtigung 2026ff. Bei der Abwasserbeseitigung stehen 400.000 Euro Haushaltsansatz 2025 und 1.000.000 Euro Verpflichtungsermächtigung 2026ff. In beiden Fällen findet sich der Hinweis: Ausführung, Kooperationsvertrag mit Stadt steht aus, Sperrvermerk.
Das heißt nicht automatisch: Die Bürger zahlen die Zeche. Aber es heißt: Die Infrastruktur ist kein Nebenschauplatz. Sie ist Teil des Projekts. Und solange nicht glasklar auf dem Tisch liegt, welche Kosten durch Kaufpreise, Beiträge, Gebühren, Stadtmittel oder Werke getragen werden, bleibt die Frage offen: Wer zahlt am Ende wirklich?
Die Stadt sollte diese Frage nicht mit Verwaltungsfloskeln beantworten. Sie sollte Zahlen liefern.
Wer wusste es – und seit wann?
„Fuchshohl II“ ist kein spontaner Einfall aus dem Frühjahr. Der Bebauungsplan geht auf einen Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2015 zurück. 2024 wurde der Bebauungsplan laut Berichterstattung als Satzung beschlossen. 2025 folgten die Vergaberichtlinien. Das Projekt hatte also jahrelang politischen Vorlauf.
Umso berechtigter ist die Frage: Wann hat die Stadt realistisch geprüft, ob die Nachfrage noch zu den Kosten, Preisen und Baupflichten passt?
Die Bauwelt von 2015 ist nicht die Bauwelt von 2026. Zinsen, Baukosten, Energieanforderungen, Handwerkerpreise und Lebenshaltungskosten haben sich massiv verändert. Wer heute ein Grundstück kauft, kauft nicht nur Erde. Er kauft ein finanzielles Risiko mit Dachstuhl.
Wenn Politik und Verwaltung weiter so tun, als sei jeder Bauplatz automatisch ein Selbstläufer, ignorieren sie die Realität vieler Familien. Und genau dort wird es politisch.
Wer profitiert?
Natürlich kann „Fuchshohl II“ Gewinner haben. Die Stadt hofft auf Einnahmen. Käufer bekommen eine attraktive Wohnlage. Bauunternehmen, Banken, Planer und Handwerker können profitieren. Neue Einwohner können Kaufkraft bringen. Das ist die positive Seite.
Aber die Frage ist: Wer bleibt außen vor?
Bei Grundstückspreisen dieser Größenordnung wird Bauland schnell zur Eintrittskarte für Menschen mit Eigenkapital, sicheren Einkommen und Kreditspielraum. Junge Familien ohne Vermögen schauen zu. Mieter schauen zu. Menschen, die in Ransbach-Baumbach bleiben wollen, aber nicht bauen können, schauen ebenfalls zu.
Dann verkauft die Stadt nicht nur Grundstücke. Dann sortiert sie indirekt mit, wer sich Zukunft vor Ort leisten kann.
Wer verliert Lebensqualität?
Jedes Neubaugebiet verändert einen Ort. Mehr Verkehr. Mehr versiegelte Fläche. Mehr Baustellen. Mehr Druck auf Straßen, Wasser, Abwasser, Kita, Schule und Alltag. Für die Menschen, die schon dort wohnen, ist das keine abstrakte Planzeichnung. Es ist Lärm vor der Tür, Verkehr im Wohnumfeld und ein Stück weniger Ruhe.
Das kann politisch vertretbar sein. Aber dann muss man es ehrlich benennen. Wer Bauland schafft, verkauft nicht nur Quadratmeter. Er verändert Nachbarschaften.
Die Stadt muss erklären, wie sie Verkehr, Entwässerung, Infrastruktur, Grünflächen und Folgekosten bewertet hat. Nicht als PR-Text. Sondern nachvollziehbar. Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, was ihnen dieses Baugebiet bringt – und was es sie kostet.
Losverfahren klingt fair – löst aber nicht das Grundproblem
Die Stadt setzt bei der Vergabe auf ein Losverfahren unter notarieller Aufsicht. Das klingt transparent. Zudem gibt es Regeln: Wer bereits einen Bauplatz von der Stadt erhalten hat oder bereits ein eigenes Grundstück in der Stadt besitzt, soll nicht berücksichtigt werden. Es gelten Baupflichten und Selbstnutzungsvorgaben.
Das ist sinnvoll gegen Spekulation. Aber es löst nicht die zentrale Frage: Was passiert, wenn die Nachfrage nicht reicht?
Ein faires Losverfahren hilft wenig, wenn am Ende zu wenige Lose im Topf liegen. Dann wird aus geordneter Vergabe schnell ein politischer Realitätstest.
Die Fragen, die jetzt auf den Tisch müssen
Ransbach-Baumbach braucht keine Schönwetter-Erklärung. Die Stadt braucht Transparenz. Wie viele verbindliche Bewerbungen liegen aktuell vor? Wie viele Grundstücke sind tatsächlich vergeben oder reserviert? Welche Gesamtkosten entstehen für Erschließung, Planung, Wasser, Abwasser, Straßen und Ausgleich? Welche Einnahmen erwartet die Stadt netto? Was passiert, wenn Grundstücke liegen bleiben? Und wer trägt Zwischenfinanzierung, Zinslasten oder Mindereinnahmen?
Das sind keine frechen Fragen. Das sind Pflichtfragen.
Denn wenn ein kommunales Baugebiet zur Einnahmehoffnung wird, darf die Öffentlichkeit wissen, ob diese Hoffnung trägt. Und wenn die Vermarktung stockt, muss Politik erklären, ob sie rechtzeitig gegengesteuert hat – oder ob sie den Markt falsch eingeschätzt hat.
Fazit: Kein Skandal. Noch nicht.
„Fuchshohl II“ ist nicht automatisch ein Skandal. Aber es ist ein Fall für genaue Beobachtung. Ein Neubaugebiet mit 40 Grundstücken, öffentlicher Infrastruktur, hohen Preisen und offenbar verhaltener Nachfrage verdient mehr als freundliche Bekanntmachungen.
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Ransbach-Baumbach wachsen darf. Natürlich darf es das.
Die entscheidende Frage lautet: Wächst die Stadt klug – oder baut sie auf Hoffnung?
Quellen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ransbach-Baumbach zur Vergabe von Baugrundstücken im Neubaugebiet „Fuchshohl II“; Kannenbäcker-Bote Nr. 42/2025 mit Vergabekriterien, Bauverpflichtung, Wiederkaufsrecht und Selbstnutzungspflicht; Wirtschaftsplan 2025 der Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach, Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Rhein-Zeitung-Berichte zu „Fuchshohl II“, unter anderem zur stockenden Vermarktung und zur Haushaltslage der Stadt.
Eigene Recherche
Auswertung der öffentlichen Bekanntmachungen, der Vergaberegeln und der Wirtschaftspläne. Überschlägige Berechnung des möglichen Brutto-Verkaufsvolumens auf Basis der veröffentlichten Grundstücksgrößen und des genannten Quadratmeterpreises. Die Berechnung ersetzt keine Haushalts- oder Erschließungskostenabrechnung, zeigt aber die finanzielle Dimension des Projekts.

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