Der Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung startet – doch die Kreisvorlage kalkuliert wachsende Defizite. Bundes- und Landesmittel für den laufenden Betrieb sind darin nicht veranschlagt.
Acht Stunden Betreuung versprochen – doch wer bezahlt sie im Rhein-Lahn-Kreis
Ab dem 1. August haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung – auch in den Ferien. Der Rhein-Lahn-Kreis will die Lücke nun mit einer neuen Förderrichtlinie schließen. Die Rechnung dafür landet jedoch vor allem beim Kreis, den Kommunen, Trägern und letztlich bei den Eltern. In der Sitzungsvorlage des Kreisausschusses tauchen für den laufenden Betrieb keine Finanzmittel von Bund oder Land auf.
Das ist der eigentliche Konflikt hinter einem Gesetz, das Familien entlasten soll: Der Bund beschließt einen Anspruch. Vor Ort müssen Landkreise, Verbandsgemeinden, Vereine und freie Träger daraus verlässliche Plätze, Personal, Räume, Essen und Ferienprogramme machen.
Der Kreisausschuss hat die Richtlinie zur Förderung ganztägiger Ferienbetreuung am 17. August beschlossen. Sie soll am 1. September in Kraft treten. Grundlage ist der bundesweite Anspruch aus dem Ganztagsförderungsgesetz, der schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Grundschulkinder ausgeweitet wird.
Der Bedarf ist da – das Angebot oft nicht
Die Kreisverwaltung geht nach ihrer Bedarfserhebung davon aus, dass künftig mindestens rund 40 Prozent der Grundschulkinder beziehungsweise ihrer Eltern einen Bedarf an Ferienbetreuung haben. Zugleich hält die Vorlage fest: Bestehende Angebote erfüllen die Voraussetzungen des Rechtsanspruchs überwiegend nicht; teilweise bestehe eine Unterversorgung.
Das ist bemerkenswert deutlich. Denn es geht nicht um ein freiwilliges Ferienprogramm für einige Wochen. Der Anspruch umfasst grundsätzlich acht Zeitstunden täglich an fünf Werktagen. Unterrichtszeiten zählen mit. In den Ferien muss ebenfalls Betreuung möglich sein; bis zu 20 Schließtage sind vorgesehen.
Die neue Kreisrichtlinie setzt deshalb klare Bedingungen: Förderfähig sind Ferienangebote von Montag bis Freitag mit acht Zeitstunden täglich und einer Mittagsverpflegung oder einer gleichwertigen Alternative. Kommunen, freie und private Träger, Vereine und Verbände können Geld beantragen. Sie müssen dafür unter anderem ein Schutzkonzept und die erforderlichen Nachweise vorlegen.
Das klingt vernünftig. Die entscheidende Frage lautet trotzdem: Woher kommen kurzfristig die Menschen, die diese Betreuung qualifiziert und verlässlich leisten sollen?
Die Kosten steigen Jahr für Jahr
Die Finanzplanung der Kreisverwaltung zeigt, wie teuer der Rechtsanspruch wird. Für 2026/27 rechnet der Kreis mit Ausgaben von rund 995.000 Euro und Einnahmen von 670.000 Euro. Unterm Strich stehen damit etwa 320.000 Euro Minus.
Danach wächst die Lücke deutlich:
- 2027/28: rund 620.000 Euro Defizit
- 2028/29: rund 900.000 Euro Defizit
- 2029/30: rund 1,2 Millionen Euro Defizit
Im Vollausbau kalkuliert die Vorlage mit jährlichen Ausgaben von etwa 3,7 Millionen Euro und Einnahmen von rund 2,5 Millionen Euro. Der Fehlbetrag von etwa 1,2 Millionen Euro bleibt beim Kreis.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Kreistag, Michael Eberhardt, verweist darauf, dass die Sitzungsvorlage keine Finanzmittel von Land und Bund ausweist. Das ist in der Vorlage tatsächlich nicht als Einnahmeposten für die laufende Förderung enthalten. Der Hinweis verdient Aufmerksamkeit, auch wenn er sauber eingeordnet werden muss: Der Bund stellt über Programme Geld für Investitionen in den Ganztagsausbau bereit und beteiligt sich über Steueranteile an den Folgekosten der Länder. Ob und in welchem Umfang davon laufende Angebote im Rhein-Lahn-Kreis ankommen, beantwortet die Kreisvorlage jedoch nicht.
Genau diese Lücke ist politisch brisant. Förderzusagen für Umbauten oder Ausstattung helfen wenig, wenn dauerhaft Personal, Verpflegung und Organisation bezahlt werden müssen.
Ein Rechtsanspruch darf nicht am Wohnort scheitern
Der Anspruch richtet sich rechtlich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – im Rhein-Lahn-Kreis also an den Landkreis. Praktisch hängt die Umsetzung aber an vielen Schultern: Verbandsgemeinden, Schulen, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden und privaten Anbietern.
Das kann funktionieren. Es kann aber auch Verantwortung zersplittern.
Wer organisiert Ersatz, wenn Betreuungskräfte ausfallen? Wer stellt Räume bereit? Wo findet die Ferienbetreuung statt, wenn ein kleiner Schulstandort keine acht Stunden anbieten kann? Müssen Eltern weitere Wege fahren? Wie hoch werden Beiträge und mögliche Zusatzkosten? Und was geschieht, wenn eine Familie trotz Anspruch keinen passenden Platz findet?
Die Richtlinie schafft einen Rahmen. Einen garantiert verfügbaren Betreuungsplatz schafft sie noch nicht.
Gerade Familien, die auf verlässliche Zeiten angewiesen sind, können sich keine Zuständigkeitsdebatten leisten. Wer arbeitet, braucht keine wohlklingende Förderrichtlinie, sondern eine Antwort auf eine simple Frage: Wo ist mein Kind in den Ferien von morgens bis nachmittags gut betreut?
Der Kreis muss seine Rechnung offenlegen
Der Rhein-Lahn-Kreis sollte die Umsetzung deshalb nicht als Verwaltungsakt behandeln, der mit einem Beschluss erledigt ist. Notwendig sind öffentlich nachvollziehbare Zahlen: Nachfrage, verfügbare Plätze, Auslastung, Kosten, Elternbeiträge, Personalbedarf und Ausfälle – aufgeschlüsselt nach Verbandsgemeinden.
Nur dann lässt sich prüfen, ob der Rechtsanspruch Familien tatsächlich hilft oder ob aus dem großen Versprechen ein kommunales Improvisationsprojekt wird.
Der Anspruch auf Betreuung ist richtig. Seine Finanzierung darf aber nicht im Kleingedruckten verschwinden. Denn am Ende zahlt immer jemand: der Kreis über seinen Haushalt, die Kommune über knappe Mittel, die Träger über Personalrisiken – oder Eltern über Geld, Fahrwege und fehlende Plätze.
Unsere frühere Recherche zeigt bereits, wie unterschiedlich die Region auf den neuen Anspruch vorbereitet ist: „Ganztags-Betreuung: Anspruch trifft Wirklichkeit“.
Haben Sie für Ihr Kind bereits konkrete Informationen zu Ferienbetreuung, Kosten, Ort und Anmeldung erhalten? Oder fehlen Ihnen noch Plätze und Antworten? Schreiben Sie uns an info@2halb3.de. Hinweise behandeln wir auf Wunsch vertraulich.
- Quellen
- Sitzungsvorlage des Kreisausschusses Rhein-Lahn-Kreis vom 17. August 2026
- Bundesfamilienministerium: Ganztagsförderungsgesetz
- Bildungsserver Rheinland-Pfalz: Rechtsanspruch auf Ganztag
- Stellungnahme von Michael Eberhardt, AfD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Rhein-Lahn, gegenüber 2halb3
- Eigene Recherche von 2halb3 auf Grundlage der öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen und Rechtsgrundlagen

No responses yet